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Autor Thema: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)  (Gelesen 12062 mal)

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Offline dattelner

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Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« am: 06. Juni 2013, 15:49:32 »
Hallo,
habe letztes Jahr im November ein Gaspaket bei extraenergie abgeschlossen, Mindestlaufzeit 12 Monate. Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang, am 13.11. begann die Lieferung.
Nun wollte ich vorsichtshalber demnächst schonmal kündigen, da bei einer automatischen Verlängerung der aktuelle Paketpreis gelten soll, und schaue in die AGB zwecks Zeitraum der Kündigung. Dabei fällt mir jetzt auf:

"Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung.
Die Mindestvertragslaufzeit endet beim “12 Monate”-Produkt mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats, in dem der 12. Belieferungsmonat endet. "

Da beisst sich ja einiges. 1. bescheinigt man mir am 25.10.12, dass der Vertrag zustande gekommen ist, laut AGB beginnt die Vertragslaufzeit aber erst am 13.11.12 (ist ja noch verständlich), 2. aber 12 Monate sind bei Prio  "12 Monate +x".

Das würde bedeuten, mein Paket endet nicht am 24.10.13 noch am 12.11.13, sondern erst am 30.11.13! Damit komme ich natürlich auch über die gekaufte Paketmenge, sind ja zum Lieferbeginn fast 3 Wochen mehr als 12 Monate. Sind diese AGB haltbar? Talkline hat sowas ja im Mobilfunkbereich auch versucht, und dort sind sie nicht mit durchgekommen. Jemand da schon mit Erfahrungen gemacht bei extraenergie, bzw. Priogas?
Oder ist das eine überraschende Klausel in den AGB (in der Werbung steht noch  immer 12 Monate Mindestlaufzeit, 12 Monate Preisgarantie) und es greift dann BGB 188 für die Fristberechnung?



« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 18:43:58 von dattelner »

Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #1 am: 17. September 2013, 09:39:30 »
@dattelner: da scheint sich tatsächlich einiges zu „beißen“.

Da seit dem 06.06.13 niemand geantwortet hat, will wohl niemand aus juristischer Sicht die Sache „beleuchten“.
Ich bin auch kein Jurist und kann daher nur meine bescheidene Meinung hier einbringen.

1.   Der 25.10.12 ist nur der Bestätigungstermin, ab wann die Belieferung erfolgt. Er kann somit außen vor bleiben.
2.   Der 13.11.12 ist der Termin für den Beginn der Gasbelieferung und der Termin des Vertragsbeginns.
Soweit dürfte die Sachlage klar sein.

Entscheidend ist aber nun die Vertragslaufzeit bzw. die Mindestlaufzeit.
Aus logischer Sicht endet diese nach 1 Jahr, also am 12.11.13.
Nun ist aber in den AGB ein Passus enthalten, der das Ende der „Mindestvertragslaufzeit“ (= Mindestlaufzeit?) auf das Monatsende legt.
Aus meiner Sicht gibt es dafür keinen plausiblen Grund.
Genau wie der Vertragsbeginn nicht der Monatserste sein muss, kann auch das Vertragsende ein anderer Zeitpunkt als der Monatsletzte sein.

Man könnte meinen, das ist eine Festlegung, die dem Versorger in die Hände spielt. Man liest ja hier im Forum über Extraenergie und deren Töchter nicht nur Positives – eher das Gegenteil.
-   Es könnte bei 18 Tagen verlängerter Laufzeit Probleme mit dem Paketpreis geben
-   Es könnte Probleme mit der Bonuszahlung geben – je nachdem, wie man die Vertragslaufzeit sieht
-   Es könnte demzufolge auch Probleme mit der Einhaltung der Kündigungsfrist geben
-   Es könnte sich als Weiterung dessen eine automatische Vertragsverlängerung ergeben, die man nicht wollte.

Ich würde mich deshalb an Extraenergie wenden und diese Fragen stellen mit der Bitte um eine detaillierte Aussage, am besten schriftlich. Das halte ich für besser, als sich nachträglich, womöglich noch vor Gericht, herumzustreiten.



Offline dattelner

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #2 am: 17. September 2013, 19:39:38 »
Man hat mich seitens priogas auf die AGBs hingewiesen. Die Sache liegt jetzt seit einigen Wochen bei der Schlichtungsstelle Energie. Auch darauf kam von priogas als erstes wieder der Hinweis auf die AGBs, und ich solle den Fall der Schlichtungsstelle als erledigt melden. Da ich hierin aber überraschende Klausel und/oder unlautere Werbung sehe, habe ich dies der Schlichtungsstelle so mitgeteilt und warte seitdem.
Werde die Tage einen Wechselantrag bei einem anderen Versorger zum 12.11. stellen und dann ebenfalls erst mal abwarten.

Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #3 am: 18. September 2013, 08:03:00 »
@dattelner: Offensichtlich hat die Schlichtungsstelle bereits gehandelt, indem der Antragsgegner zur Stellungnahme aufgefordert wurde.
Wenn die Schlichtungsstelle einen Schiedsspruch liefert, wird wohl priogas seine AGB präzisieren müssen oder eben auch nicht, da man einen Schiedsspruch nicht akzeptieren muss.
Priogas hätte es natürlich gern, dass Sie den Schiedsspruch zurücknehmen, immerhin müssen sie ansonsten 300 Euro löhnen.

Zitat
Werde die Tage einen Wechselantrag bei einem anderen Versorger zum 12.11. stellen und dann ebenfalls erst mal abwarten.

Wie das? Ohne zuvor bei Priogas zu kündigen?
Da würde ich aber erst bei Priogas kündigen und diese zu einer Bestätigung des Kündigungstermins auffordern.

Offline dattelner

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #4 am: 21. September 2013, 20:30:38 »
Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.

Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #5 am: 22. September 2013, 08:39:37 »
Da hat der Versorger nach den Festlegungen seiner AGB gehandelt, was wohl zu erwarten war.
Wie ich bereits am 17.09. schrieb, die Fragen beim Versorger stellen, kann ja wohl nicht schaden.

Offline khh

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #6 am: 22. September 2013, 12:17:06 »
... Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang ...

Wenn Ihnen die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorlag/zugänglich war, könnte deren wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis fraglich sein [vgl. § 305 (2) BGB]!?

Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.

Spätestens Anfang Oktober würde ich einen neuen Versorger mit der Belieferung ‚ab frühest möglichen Zeitpunkt’ beauftragen, selbst wenn das rechtmäßige Vertragsende bis dahin ungeklärt sein sollte. Wenigstens ab 1.12. kommt die vorgesehene Belieferung dann zustande. Andernfalls landen Sie sonst womöglich auch noch beim Grundversorger in der Ersatzversorgung.

Mit der Empfehlung der Schlichtungsstelle erhalten Sie deren rechtliche Bewertung des Sachverhalts. Kommt diese Empfehlung (eines BGH-Richters a.D. als Ombudsmann!) nicht mehr rechtzeitig für den Ihrerseits gewollten Wechsel ab 13.11., haben Sie dann zumindest einen Anhalt für die Erfolgsaussichten, ob Sie von Priogas für eventuelle erhöhte Paketpreiskosten in den + 18 Tagen (ggf. gerichtlich) Schadensersatz verlangen können.  :-\
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #7 am: 22. September 2013, 13:37:50 »
Die Schlichtungsstelle würde ich auch in Anspruch nehmen, wenn Sie seitens priogas keine bzw. keine befriedigenden Antworten auf Ihre Anfragen bekommen.
Allerdings dürfte von der Schlichtungsstelle so schnell nichts zu erwarten sein. Sie selbst stellen sich zwar ein 3-Monate-Ziel, aber momentan dauert es wohl deutlich länger. So auch meine Erfahrung.
Manchmal hilft auch schon die Andeutung, dass Sie ggf. die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen, bei der Arbeitsweise des Versorgers.

Offline dattelner

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #8 am: 22. September 2013, 15:59:46 »
Da hat der Versorger nach den Festlegungen seiner AGB gehandelt, was wohl zu erwarten war.
Wie ich bereits am 17.09. schrieb, die Fragen beim Versorger stellen, kann ja wohl nicht schaden.
Wie ich schrieb, habe ich den Versorger gefragt. Die Antwort war, mir hätten ja die AGBs vorgelegen, also sei er im Recht und die Kündigung zum 30.11. wirksam. Woraufhin ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe.

Offline dattelner

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #9 am: 22. September 2013, 16:11:17 »
... Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang ...

Wenn Ihnen die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorlag/zugänglich war, könnte deren wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis fraglich sein [vgl. § 305 (2) BGB]!?

Ich habe ja bei Priogas zum 12.11. gekündigt. Allerdings wurde von denen die Kündigung erst zum 30.11. bestätigt. Und langsam wird die Zeit knapp.

Spätestens Anfang Oktober würde ich einen neuen Versorger mit der Belieferung ‚ab frühest möglichen Zeitpunkt’ beauftragen, selbst wenn das rechtmäßige Vertragsende bis dahin ungeklärt sein sollte. Wenigstens ab 1.12. kommt die vorgesehene Belieferung dann zustande. Andernfalls landen Sie sonst womöglich auch noch beim Grundversorger in der Ersatzversorgung.

Ich weiss leider nicht, ob bei der Beauftragung über das Portal Check24 eine Einsichtnahme in die AGBs möglich war.
Das mit der Beauftragung ist so geplant, wie sie es vorschlagen.
Es ist an sich eine Ironie dabei: Priogas wäre für mich weiterhin der günstigste Anbieter (laut Vergleichsportalen), und ich komme mit dem Paket 32000 bei 12 Monaten auch aus- wahrscheinlich würde ich Priogas da noch so 500kwh schenken-, aber bei einer Kündigung schwebt dann immer der "13. Monat" über mir.
Und da mir kein Angebot über den Preis bei Laufzeitverlängerung gemacht wurde (habe extra bei Kündigung danach gefragt), kann ich auch nicht davon ausgehen, den Preis zu bekommen, der jetzt Neukunden angeboten wird. In den AGBs steht nämlich (sinnngemäß), dass bei einer automatischen Verlängerung das nächste 12Monatspaket den aktuellen Preis kosten würde- aber ob der identisch ist mit den Portalpreisen?
(Zur Info: Ich nehme immer Vergleiche ohne Bonus für Neukunden vor)


Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #10 am: 22. September 2013, 17:41:07 »

Wie ich schrieb, habe ich den Versorger gefragt. Die Antwort war, mir hätten ja die AGBs vorgelegen, also sei er im Recht und die Kündigung zum 30.11. wirksam. Woraufhin ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet habe.

Die Sache mit der Mindestvertragslaufzeit steht ja in den AGB. Das beantwortet aber doch nicht die Frage nach dem Paketpreis (1 Jahr oder 1 Jahr + x).
Die Bonuszahlung dürfte es aber nun geben und damit wäre dann auch der bei Überschreitung der 32000 kWh zu bezahlende höhere Preis mehr als abgegolten.

Offline dattelner

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #11 am: 22. September 2013, 18:55:54 »
Ich habe einen Vertrag ohne Bonus abgeschlossen, wenn man sich das nämlich genau anschaut, sind die gleichen Angebote MIT BONUS teurer als ohne (wenn denn der Bonus nicht gegeben wird)- und den Ärger, um den Bonus zu streiten, wollte ich mir nicht antun.
Und zu dem Paketpreis: Ich gehe davon aus, dass mir jede kwh nach Überschreitung der 32000 kwh, ob vor oder nach dem 12.11.13, bis zum 30.11.  zu 9cent abgerechnet werden wird.
Oder sind Sie der Meinung, Priogas wird mir nach dem 12.11. die verbauchten kwh zum normalen Gastarif abrechnen?

Offline khh

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #12 am: 22. September 2013, 19:08:42 »
... Am 25.10. bekam ich die Vertragsbestätigung per eMail ("mit dieser Mail ist ihr Vertrag zustande gekommen"), mit AGB im Anhang ...

Wenn Ihnen die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorlag/zugänglich war, könnte deren wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis fraglich sein [vgl. § 305 (2) BGB]!?

Ich weiss leider nicht, ob bei der Beauftragung über das Portal Check24 eine Einsichtnahme in die AGBs möglich war.

Bei Check24 sind aktuell und waren wohl auch in der Vergangenheit die AGB eingestellt. Insofern dürfte von einer wirksamen Einbeziehung auszugehen sein.

1. ... Es ist an sich eine Ironie dabei: Priogas wäre für mich weiterhin der günstigste Anbieter (laut Vergleichsportalen) ... .
2. ... Und da mir kein Angebot über den Preis bei Laufzeitverlängerung gemacht wurde (...), kann ich auch nicht davon ausgehen, den Preis zu bekommen, der jetzt Neukunden angeboten wird. ...
3. (Zur Info: Ich nehme immer Vergleiche ohne Bonus für Neukunden vor)
[Nummerierung eingefügt von khh]

zu 1.) Prio ist einer der Anbieter (siehe hier: www.bezahlbare-energie.de/aktuell/unsere-kriterien-für-wechselempfehlungen/ , incl. der dortigen Begründungen!), die ich von vornherein ausschließe (siehe auch die Kritiken hier im jeweiligen Versorger-Unterforum!).

zu 2.) Bei einer Verlängerung bei Prio wird es nach dem 1. Lieferjahr keinen Bonus geben (das trifft wohl ebenso für alle anderen Anbietern zu).

Zu 3.) Wenn jährlich gewechselt wird, halte ich „Vergleiche ohne Bonus“ für nicht sinnvoll, da die Bonus-Mitnahme ja gerade Zweck des regelmäßigen Wechselns ist.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Stromfraß

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Re: Priogas Gas-Paket Laufzeit 12Monate (+x laut AGB)
« Antwort #13 am: 22. September 2013, 19:47:47 »
Ich habe einen Vertrag ohne Bonus abgeschlossen, wenn man sich das nämlich genau anschaut, sind die gleichen Angebote MIT BONUS teurer als ohne (wenn denn der Bonus nicht gegeben wird)- und den Ärger, um den Bonus zu streiten, wollte ich mir nicht antun.
Und zu dem Paketpreis: Ich gehe davon aus, dass mir jede kwh nach Überschreitung der 32000 kwh, ob vor oder nach dem 12.11.13, bis zum 30.11.  zu 9cent abgerechnet werden wird.
Oder sind Sie der Meinung, Priogas wird mir nach dem 12.11. die verbauchten kwh zum normalen Gastarif abrechnen?

An sich nimmt man doch so einen Paketreis wegen des Neukundenbonus...
Man muss ja nicht darum streiten, wenn man die Bedingungen erfüllt, auch wenn das in manchen Beiträgen anders aussieht.
Ob Priogas die nach dem 12.11. verbrauchten kWh zum 9-Cent-Preis abrechnet? Da ist nicht meine Meinung gefragt, denn die ist eindeutig. Es geht darum, wie das Priogas sieht und u.U. die Schlichtungsstelle. Für die bis zum 12.11. verbrauchten Mehr-kWh werden sie das einfordern.
Es kann eigentlich nicht sein, dass je nach Lieferbeginn für den einen der Paketpreis für exakt 12 Monate gilt und für einen anderen ggf. fast 13 Monate.

 

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