@Mystickman
Normalerweise erhält man mit dem Mietvertrag, spät. jedoch beim Einzug auch die techn. Daten des Stromzäühlers bzw. auch den Zählerendstand des Vormieters. Auf Basis dieser Daten meldet man dann beim jew. Energielieferanten sich und seine Ansprüche an. Diesen folgt in der Regel dann die Anforderung einer regelmä0igen Abschlagzahlung. Wenn Sie auf dieser Grundlage regelmäßig Abschläge gezahlt haben, lässt sich ja auch die vom Versorger falsch zugeordnete Zahlung nachvollziehen, es sei denn, dass der dem anderen Verbraucher zugehörige Zähler letztlich bei dessen Abrechnung ein entsprechendes Guthaben und damit verbunden auch eine Rückerstattung zuviel bezahlter Beträge ausgewiesen haben. Das ha dann natürlich den Mieter des anderen Stromzählers nicht nur gefreut, sondern ihn vermutlich auch begeistert ob seines geringen Verbrauchs.
Sie sollten ihren Energielieferanten auf den Umstand mit all den Nachweisen der Abschlagzahlungn aufmerksam machen, ihn auch auf seinen Fehler bzw. Nichtbeachtung falscher Zählerangaben aufmerksam machen und um nachträgliche Korrektur bitten.
Allerdings scheint hier eine gewisse Sorglosigkeit vorgeherrscht zu haben, wenn bei mehrmaligem Wechsel des Versorgers keine Eigenkontrolle der Zähler vorgenommen wurde.
Es besteht die Gefahr, dass der eigentliche Zählerinhaber bei seinem Ursprungsversorger geblieben ist und deshalb IHR Fehler nie auffiel. Ob Sie in einem evtl. Rechtsstreit jemals eine Chance haben, zuviel gezahltes Geld zurückzuerhalten, halte ich für fraglich. Sie sollten dazu aber ggf. eine anwaltliche Beratung einholen.