Der Weg ist (sollte sein) folgender:
Ein Versorger hat den NB beauftragt, (sofern die Schulden nicht aus Inbetriebnahme beim NB resultierten), zu sperren. Somit ist der Auftraggeber klar. Wenn die Schuld beglichen ist, gibt der Lieferant dem NB Nachricht, dass der Zähler wieder gesetzt werden kann, da keine Schulden und somit keine Sperrgründe vorhanden sind. Somit ist der NB in der Pflicht, wieder einen Zähler zu setzen. Wenn er diese Arbeit ausgesourct hat, muss er den Auftrag erteilen. Dies hat unverzüglich zu erfolgen. Sitzt der Zähler, teilt der NB dem Lieferanten mit, dass ab XX.xx Uhr wieder geliefert wird. Will der bisherige Lieferant nicht mehr, Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Rechnung für dich ausschliesslich über den Lieferanten, der rechnet mit dem Netzbetreiber ab.
Gruß
NN