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Autor Thema: Datenschutz vor Auskunftspflicht?  (Gelesen 5600 mal)

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Offline GPKE-Xperte

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Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« am: 17. September 2013, 13:52:20 »
Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir in meiner verzwickten Situation weiterhelfen.
Eine Bekannte von mir hat aktuell Probleme mit Ihrem Netzbetreiber E.ON Avacon Netz.

Und zwar war Sie bislang Kundin bei Eprimo. Diesen Vertrag hat sie auch rechtzeitig und korrekt gekündigt. Im Anschluss hat sie einen Vertrag bei ExtraEnergie abgeschlossen.

Die haben es aber offensichtlich nicht hinbekommen meine Bekannte rechtzeitig beim Netzbetreiber anzumelden. Denn meine Bekannte hat ein Begrüßungsschreiben zur Grund- und Ersatzversorgung erhalten. Daraufhin hat sie sofort bei ExtraEnergie angerufen und denen Dampf gemacht.

Das scheint auch gewirkt zu haben, denn nach einem Anruf beim örtlichen Grundversorger wurde ihr bestätigt, dass keine Grund- oder Ersatzversorgung zustande gekommen sei und sie die Vertragsbestätigung als gegenstandslos ansehen könne.

Soweit so gut. Um nun ganz sicher zu gehen, dass die Belieferung durch ExtraEnergie auch geklappt hat, hat sie noch mal beim Netzbetreiber angerufen und wollte wissen durch welchen Lieferanten sie denn nun ab dem 01.10. beliefert werden würde.

Daraufhin hat sie vom Netzbetreiber nur die Antwort bekommen, dass ihr dies aus Datenschutzgründen nicht telefonisch mitgeteilt werden dürfe?! Auch der Hinweis meine Bekannte, dass sie doch das Recht auf eine Auskunft zu ihren eigenen Daten hätte half nicht weiter. Die Mitarbeiterin des Netzbetreibers ließ sich nicht beirren...

Mittlerweile hat meine Bekannte über ExtraEnergie die Mitteilung bekommen, dass alles passt.

Was sagt ihr dazu? Stimmt es, dass der Netzbetreiber aus Datenschutzgründen die Informationen wer der Lieferant ist nicht herausgeben darf? Oder schlägt die Auskunftspflicht dies?

Danke Euch schon einmal.

Falls dies der falsche Bereich des Forums für die Frage ist, bitte gerne entsprechend verschieben.

Offline Christian Guhl

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Re: Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« Antwort #1 am: 17. September 2013, 14:28:37 »
Eon-Avacon ist ja nun ganz bestimmt nicht mein Freund. Aber ich meine, dass in diesem Fall korrekt gehandelt wurde. Kein Mensch kann wissen, wer denn da am Telefon ist - Ihre Bekannte oder sonst wer. Könnte doch sein, dass ein Mitbewerber ausspionieren will, wer von wem beliefert wird, um dann Konkurrenzangebote zu machen.

Offline khh

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Re: Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« Antwort #2 am: 17. September 2013, 15:40:32 »
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man beim Netzbetreiber AVACON AG (vormals E.ON Avacon AG) bei Nennung der Zählernummer und des Geburtsdatums durchaus telefonische Auskünfte zu solchen nicht besonders datenschutzrelevanten Anfragen bekommt.

Sollte das aktuell anders gehändelt werden, empfehle ich eine Email-Anfrage unter  kundenservice@avacon.de  bzw.  service-netz@avacon.de !  Im Gegensatz zum Versorger E.ON Avacon Vertrieb GmbH werden Emails von dort auch relativ schnell beantwortet.  ;)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline GPKE-Xperte

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Re: Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« Antwort #3 am: 17. September 2013, 15:41:50 »
Und wodurch lässt sich die Haltung von Avacon begründen?
Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? Und wenn ja, wo genau?

Offline khh

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Re: Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« Antwort #4 am: 17. September 2013, 15:48:25 »
Müssen Rechtsfragen gewälzt werden, wenn es eine pragmatische (ohnehin bessere schriftliche) Lösung gibt ?

Nachtrag:
Wer zu oftmals kritisierten "Billigheimern" wie ExtraEnergie wechselt, muss noch mit weiteren (womöglich größeren) "Problemen" rechnen !
« Letzte Änderung: 17. September 2013, 16:08:53 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline GPKE-Xperte

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Re: Datenschutz vor Auskunftspflicht?
« Antwort #5 am: 18. September 2013, 13:04:42 »
Müssen Rechtsfragen gewälzt werden, wenn es eine pragmatische (ohnehin bessere schriftliche) Lösung gibt ?

Nachtrag:
Wer zu oftmals kritisierten "Billigheimern" wie ExtraEnergie wechselt, muss noch mit weiteren (womöglich größeren) "Problemen" rechnen !

Danke für den allgemeinen Hinweis. Wenn ich die Rechtsfrage stelle, dann würde es mich auch freuen wenn diese diskutiert wird. Gibt es noch jemanden, der eine Einschätzung dazu hat?

 

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