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Autor Thema: Nächstes Schreiben Näke&Petersen  (Gelesen 31759 mal)

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Offline superhaase

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #30 am: 05. September 2013, 07:40:08 »
Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
8) solar power rules

Offline PLUS

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #31 am: 05. September 2013, 10:30:10 »
Wenn Sie etwas sachdienliches zum Thema beitragen wollen, werden die betroffenen Verbraucher das sicherlich begrüßen!
Sorry, war mein Fehler, sich zu diesem "genossenschaftlichen" Tohuwabohu überhaupt zu äußern. @kkh, ich verzichte! "Sachdienliches" liefert Ihnen "wie immer" User Superhaase mit seinem "präzisen Leseverständnis":
Das Leseverständnis von PLUS ist bekanntermaßen nicht so sonderlich präzise ...
PS: Delderado "Heilloses Durcheinander!"
« Letzte Änderung: 05. September 2013, 17:49:35 von PLUS »

Offline masterflok

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #32 am: 05. September 2013, 13:13:22 »
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gewertigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!

Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.

Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #33 am: 05. September 2013, 15:22:59 »
[...]
Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen.
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.

Richtig, wenn die EGNW klagt, dann werden die Gerichtsurteile sicherlich zeigen, mit welcher Genossenschaft in 2010/2011 Verträge bestanden.

Aufschlussreich ist dazu ein Schreiben der EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder – Auszug:
Zitat
Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. Durchweg alle Anbieter haben die Preise erheblich erhöht.
Ursache sind die durch die Energiewende verursachten höheren Strombeschaffungskosten. Die Beschaffungspreise stiegen um ca. 20%. ...
Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich dabei geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90€/Monat.
Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. Sie sind durch Ihren Beitrag Mitunternehmer in der EGNW. Wir werden auch weiterhin zu den günstigsten Anbietern in Deutschland zählen. ...

Das ist eindeutig eine Preisänderungsmitteilung und nicht eine Vertragsbestätigung für den behaupteten Stromversorgerwechsel ab 01.01.2012 von der EnerGenSüd zur EGNW. Aus früheren Beiträgen hier im Forum schließe ich, dass es für die Gasversorgung ein ähnliches Schreiben der EGNW in der ersten Hälfte August 2011 gegeben haben dürfte.

Das zitierte Schreiben vom 08.11.2011 ist  -  neben der in meiner vorstehenden Antwort #22 angesprochenen Kündigungen der Lieferverhältnisse allein gegenüber dem ‚Kooperations-Partner’ bzw. Partner der ‚Einkaufsgemeinschaft’ sowie diverse schriftliche Erklärungen der EGNW wie bspw. „EnerGenSüd in unserem Namen und unseren Auftrag“ -  ein weiteres Indiz dafür, dass die EnerGenSüd zu keinem Zeitpunkt für eigene Rechnung sondern „nur“ als Dienstleister für die EGNW geliefert hat.

Mal sehen, wie Gerichte das bewerten, wenn es die EGNW darauf ankommen lassen möchte !    :)


Nachtrag:  Zu ‚Kooperation’ und ‚Einkaufsgemeinschaft’ siehe hier:

Die Energiegenossenschaft NW und die Energiegenossenschaft Süd arbeiten in Kooperation zusammen.

Der Grund ist folgender:
Um auch kleinen Genossenschaften akzeptable Einkaufsmöglichkeiten zubieten, muss eine Genossenschaft eine entsprechende Marktgröße haben.

Wie kann man das erreichen?
In dem man sich in eine Einkaufsgemeinschaft zusammenfindet. Die Kooperation der beiden Genossenschaften ist ein erster Ansatz in diese Richtung.

Zum anderen kann man bei dieser Gelegenheiten viele Arbeiten zusammenfassen. D.h. auch dadurch kann ein günstiger Energiepreis ermöglicht werden.

Heinz-Dieter Otterstedt
Vorsitzender des Aufsichtsrates der EGNW


Abschließend noch eine Frage an @masterflok oder an die mitlesenden Funktionsträger der EGNW :
Bis Ende 2011 kann ich nirgendwo eine Aussage der Genossenschaft finden wie „Wir vermitteln an die EnerGenSüd“  -  können SIE mir vielleicht helfen ?
« Letzte Änderung: 05. September 2013, 16:40:21 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #34 am: 06. September 2013, 11:25:34 »
Aber nun eine Frage an Sie: Halten Sie es für klug eine korrekte und "fällige" Forderung nicht zu bedienen, mit dem Argument, Ihnen steht möglicherweise in unbekannter Zukunft noch eine Schadensersatzzahlung zu, dessen Höhe jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist? Wenn ich Ihre Erzählung richtig interpretieren, haben Sie ihren Kunden nicht zu einem solchen Handeln geraten, richtig?
Falsch ! Auch dieses mal haben Sie nicht richtig interpretiert ! Erstmal habe ich nirgends gesagt, dass korrekte und fällige Forderungen nicht bedient werden sollen (die EGNW hat nur keine "korrekte" Forderung) und zum Zweiten rate ich anderen Kunden nicht, wie Sie handeln sollen. Das muss jeder selbst entscheiden. Ich kann nur sagen, wie ich reagieren würde.
Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen. Andernfalls hätte Ihre Antwort, kurz und knapp, "Richtig" gelautet!

Ach masterflok,
Sie erwarten wirklich, dass Christian Guhl auf Ihre infantile Suggestivfrage „korrekte und ‚fällige’ Forderung“ hereinfällt und diese mit „Richtig“ beantwortet ?   ::)

Und Ihr wiederholtes Geschwurbel „Schadensersatz in unbekannter Zukunft und unbekannter Höhe“ ist doch längst mehrfach beantwortet worden  -  bspw. hier  :)  :

[…]
Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
So langsam müsste es eigentlich jeder kapiert haben: Wenn die Aussagen von Mücke und Redeker stimmen (und davon muss der Kunde ausgehen) hat die EGS nur stellvertretend als Dienstleister geliefert und abgebucht. Wenn die EGNW die abgebuchten Beträge nicht in Sicherheit gebracht hat und diese nun durch die Insolvenz verloren sind, ist das ein Problem der EGNW ! ...

Dazu möchte ich noch ergänzen: Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Herren Mücke und Redeker sowie andere seinerzeit Verantwortliche es stillschweigend hinnehmen, wenn ihnen jetzt unterstellt würde, mit ihren hier teilweise schon zitierten Erklärungen die Unwahrheit verbreitet und damit die EGNW-Kunden womöglich arglistig getäuscht zu haben.
Weitere Aussagen der EGNW-Verantwortlichen aus der Zeit vor der EGS-Insolvenz, die ebenso auf eine reine Dienstleisterfunktion von EnerGenSüd schließen lassen, füge ich gerne hinzu, falls die Genossenschaftler heute "Erinnerungslücken" haben sollten. Die Verfasser der damaligen Info's könnten vielleicht auch geeignete Zeugen vor Gericht sein, sofern die EGNW jetzt tatsächlich klagt.     
« Letzte Änderung: 08. September 2013, 08:45:07 von khh »
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Offline khh

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Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #35 am: 26. September 2013, 16:48:47 »
Ergänzend zum vorstehenden letzten Absatz als Beispiel eine zufällig wiedergefundene Pressemeldung (Quelle: Archiv NWZ-Online vom 20.01.2012):

Zitat
Aufsichtsrat spricht von rasanter Entwicklung
Gaspreis soll reduziert werden

DELMENHORST -  Die Entwicklung der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW) ist rasant. Zu diesem Schluss sind Jürgen Röttges vom Aufsichtsrat der EGNW und Pierre Tourneux der EGNW Finanzen nach ihrem jüngsten Treffen gekommen. 97 Mitglieder waren erschienen, um sich über die nahe Zukunft der Genossenschaft in im Düsternorter Lokal „Trattoria“ auszutauschen.

Die Genossenschaft liefere schon lange Strom und Gas, seit Oktober kaufe sie es selbstständig ein, berichteten Röttges und Tourneux. ...

Die Energiegenossenschaft will den Gaspreis auch in Zukunft reduzieren. Die Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder habe sich deshalb dazu entschlossen, ihre Anteile am Genossenschaftskapital zu erhöhen.
[Unterstreichung/Hervorhebung durch khh]

Dass zuvor die EnerGenSüd geliefert haben soll, scheint den Herren erst nach der EGS-Insolvenzanmeldung im Februar 2012 eingefallen zu sein!?  :(
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