Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nächstes Schreiben Näke&Petersen  (Gelesen 29941 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Help1

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« am: 02. September 2013, 21:35:53 »
Am Samstag erhielten wir das 2. Schreiben von Kanzlei Näke &Petersen.
( Nachdem ein halbes Jahr Ruhe war und auf unsere Stellungnahme keine Reaktion erfolgte.
Weder seitens EGNW Fr. Hoinkes noch der Kanzlei.)

Sie seien beauftragt die ausstehenden Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Frist diesen Unannehmlichkeiten zu entgehen bei Zahlung bis 7.9.13

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten und wie reagiert ihr darauf ? Was können wir noch gemeinsam unternehmen ?

Offline uli07

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 50
  • Karma: +0/-0
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #1 am: 03. September 2013, 09:37:05 »
Habe deinen ersten Beitrag auch gerade gelesen.
Ich würde da ganz ruhig bei bleiben und abwarten. Was soll schon passieren? Solange die Zählerstände und die Abrechnung fehlt oder falsch sind wird der Richter die wohl auch nicht korrigieren.

Gruß  Uli07

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #2 am: 03. September 2013, 11:46:37 »
Haben Sie sich denn die korrekten Zählerstände zu den besagten Zeitpunkten notiert? Wenn ja, dann kann ich nur empfehlen sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung zu setzen (bei E.ON z.B. geht das hervorragend telefonisch) und denen die tatsächlichen Zählerstände mitzuteilen. Anschließend werden die betroffenen Lieferanten informiert und erstellen aufgrund dessen eine korrigierte Schlussrechnung.

Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.
Mehr dazu erfährt man hier: http://www.energensued.de/index2.html

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #3 am: 03. September 2013, 12:04:30 »
Im Zeitraum 01.06.11 - 30.09.11 wurden Sie von der EnergenSüd versorgt. Diese hat vor einem knappen Jahr die Schlussrechnungen versandt inkl. dem Hinweis, wie ein mögliches Guthaben geltend zu machen ist. Da Sie vor dem 30.09.2011, mit Ausnahme des gezeichneten Anteils und Aufnahmegebühr, weder Zahlungen an die EGNW geleistet haben noch von dieser beliefert wurden, besteht auch kein Anspruch auf eine Schlussrechnung bzw. Auszahlung eine Guthabens in diesem Zeitraum.
Sie vergessen zu erwähnen, dass die Belieferung durch die EGS im Auftrag der EGNW stattfand. Dies wurde vom damaligen Vorstand der EGNW den Kunden so bestätigt. Auch die Abbuchungen
durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt. Sie hat sich damit die Zahlungen anrechnen zu lassen. Man sollte nicht versäumen, die Gerichte ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man einem Vertragsverhältnis mit der EGS niemals zugestimmt hat und nur durch die Versicherung der EGNW, die EGS handele in ihrem Namen, Zahlungen vorgenommen hat. Falls jemand das entsprechende Schreiben der EGNW nicht mehr vorliegen hat, kann ich gerne aushelfen.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #4 am: 03. September 2013, 13:21:19 »
Falls die betroffenen Leute es tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, was zwangsläufig passieren wird wenn keine der Seiten vom derzeitigen Standpunkt abrückt, so rate ich ausdrücklich sich möglichst kompetente anwaltliche Hilfe zu suchen. Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.

Auch die Abbuchungen durch die EGS fanden im Auftrag der EGNW statt.
Woraus nehmen Sie diese Schlussfolgerung? Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
Sie können das Argument gerne vor Gericht bringen, wundern Sie sich aber nicht, wenn sie damit der Gegenseite möglicherweise eine Steilvorlage liefern.
« Letzte Änderung: 03. September 2013, 13:30:44 von masterflok »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #5 am: 03. September 2013, 13:29:49 »
Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. Außerdem sollte man sich im Vorfeld informieren, wie hoch der Preis ist, wenn das Verfahren verloren wird. Das Risiko ist nämlich nicht zu unterschätzen.
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #6 am: 03. September 2013, 13:33:31 »
Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)
Ich trommel nicht, ich mache nur darauf aufmerksam, dass man sich eine Verteidigung suchen sollte, die sich auch in diesem Fachgebiet auskennt. Es ist nur ein gut gemeinter Ratschlag.

Was passiert, wenn man sich nicht vernünpftig anwaltlich verteidigen lässt, hat man bei einigen Verfahren bezüglich der FirstCon gesehen.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #7 am: 03. September 2013, 14:03:53 »
@ masterflok

Es ist alles x-mal gesagt! Und auch durch den erneuten „Versuch“ der genannten RAe oder aufgrund Ihrer „Nebelkerzen“ wird sich kein betroffener Verbraucher verunsichern lassen.

Wenn die EGNW es tatsächlich auf gerichtliche Klärungen der chaotischen Abläufe sowie der höchst fragwürdigen Handlungen und Vertragssituationen im Zusammenhang mit der EGS ankommen lassen will, dann man zu.  :)   

Schreiben Sie als einer der letzten „EGNW-Gläubigen“ Ihre altbekannten Faseleien besser nur noch im internen Forum der EGNW. Hier im Verbraucher-Forum werden Sie jedenfalls mit Ihren „Empfehlungen“ und Ihrem „Rat“ wenig landen können!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #8 am: 03. September 2013, 14:05:12 »
@ Betroffene

Man braucht kenínen Anwalt, man braucht nur beim Netzbetreiber nachfragen, ob dort ein Lieferantenwechsel von der EGNW zur EGS zum 01.06.2011 stattgefunden hat. Sofern dies nicht geschehen ist, hat die EGS nur als Dienstleister im Auftrag der EGNW gehandelt. Einfach nachzuvollziehen durch die verwendeten ILN's. Da kann der Anwalt noch so toll sein. Sofern es einen Lieferantenwechsel gegeben haben sollte, mal die erteilte Vollmacht prüfen, ob die so etwas deckt. Wenn man als Yello Kunde plötzlich Rechnungspost von E-Wie-Einfach bekäme, wäre man sicherlich auch sehr überrascht.

Den Unterschied zwischen Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher gibt es schliesslich, und dies bedeutet, dass der, der den Strom zur Verfügung stellte (BKV), noch lange nicht die Berchtigung hat, diesen dem Letztverbraucher abzurechnen.

Gruß

NN

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #9 am: 03. September 2013, 14:17:47 »
@ Netznutzer

Mit Verlaub, aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht. Alles nachzulesen in den verschiedenen Threads zur EGNW !   ;)

Ergänzung: Ihre Anmerkung zu "erteilte Vollmacht prüfen" sowie u.U. Ihr letzter Satz sind allerdings durchaus zu berücksichtigen.
« Letzte Änderung: 03. September 2013, 14:39:54 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #10 am: 03. September 2013, 15:05:05 »
Die EGNW hat nämlich mit dem Herrn Petersen einen Rechtsanwalt, der sich im Energiebereich vorbildlich auskennt und dieses Wissen gnadenlos ausspielt. ...

Na, da wird aber getrommelt. Ich vermute mal, dass auch Herr Petersen nur mit Wasser kocht und keine höherwertige Flüssigkeit dazu nimmt.  ;)

„... nur mit Wasser kocht“ vor allem dann, wenn man sich diese Beiträge mal ansieht ;) :
[…]
Zum Wechsel:
Ich habe ordnungsgemäß meine Anmeldebestätigung bekommen allerdings leider von einem mir nicht bekannten Lieferanten. Hier muss wohl noch etwas Feinarbeit geleistet werden. ...
und
Ich berichte einmal weiter:
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd  abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau. Aber ich bekomme Strom und das ...
[Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen in den Zitaten durch khh]
« Letzte Änderung: 03. September 2013, 18:03:12 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #11 am: 03. September 2013, 15:09:54 »
@ khh

Zitat
aber sooo einfach und simpel ist es hier leider nicht.

Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.

Gruß

NN

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #12 am: 03. September 2013, 16:05:34 »
Weder aus der Auftragsbestätigung noch den Konto-Einzügen ist ersichtlich, dass im Auftrag der EGNW abgebucht wurde. Die EnergenSüd hat ausnahmslos immer im eigenen Namen gehandelt, sowohl bei der Belieferung als auch der Forderungsstellung.
Wieso Auftragsbestätigung und Kontoauszüge ? Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt. Was braucht man denn noch mehr ? Da kann die EGS noch soviel liefern und abbuchen - alles geschah lt. schriftlicher  Bestätigung der Herren Redecker und Mücke im Namen und Auftrag der EGNW ! Ob irgendwelche Wechselprozesse beim Netzbetreiber stattgefunden haben, kann der Kunde nicht wissen. Selbst wenn es so wäre, war das mit dem Kunden vereinbart ? Im Vertrag der EGNW war keine Vollmacht enthalten. Wie sieht es mit Schadenersatz aus, wenn die EGNW die Kunden an eine Pleitefirma weiterreicht und ihnen dann noch vormacht, diese wäre nur als Dienstleister zu sehen ? Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Eventuell können die Klagen gegen die Kunden auch zum Bumerang werden. Vielleicht legt ja auch einmal ein Kunde Widerklage ein. Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen. Oder waren die Verträge von Anfang an bei der EGNW ? Es gibt viel zu klären. Manchmal bin ich traurig, rechtzeitig gekündigt zu haben und so nicht in den Genuß eines so spaßigen Gerichtsverfahrens zu kommen.

Offline masterflok

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #13 am: 03. September 2013, 16:21:42 »
@ Betroffene

Man braucht kenínen Anwalt
Wie kann man die Betroffenen nur so leichtfertig ins offene Messer laufen lassen? Es grenzt schon an Dummheit, wenn man meint, man könnte sich in einem solchen Verfahren vernünftig selbst verteidigen.
Da gäbe ich Ihnen Recht, wenn wir uns hier im Thread von Care Energy befänden. Dem ist aber so nicht, und ich unterstelle, dass ein solches Konstrukt seinerzeit bei der EGNW nicht vorlag. Ich lass mich aber gern auch überraschen. Die Fakten sind wie beschrieben. Kunden, die monatlich auf der Kundenliste der EGNW standen, sind nicht durch Wunschdenken auf die Kundenlisten der EGS gewandert. Hierzu gibt es vorgeschriebene Wechselprozesse. Sind sie es, so haben Lieferantenwechsel stattgefunden, die EGNW hat von den Netzbetzreibern Schlussrechnungen erhalten. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Selbst, wenn die EGS alles getätigt hat, dies allerdings mit der ILN der EGNW (als Dienstleister) hat kein Wechsel stattgefunden.
Zur Aufklärung:
Vor dem 01.10.2011 hat die EGNW lediglich an die EnergenSüd vermittelt. Die EGNW war weder Lieferant, noch Zahlungsempfänger, noch tauchte sie in irgendeiner Weise bei den Netzbetreibern auf. Erst ab dem 01.10.2011 hat die EGNW die Lieferung im eigenen Namen aufgenommen, war Zahlungsempfänger, und hat alle seine Genossen bei den Netzbetreibern umgemeldet. Demzufolge konnte die EGNW auch nur ab dem 01.10.2011 abrechnen, denn vorher war die EnergenSüd zuständig, die, wie schon gesagt, die Schlussrechnungen für den Zeitraum bis zum 01.10.2011 vor einem guten Jahr versandt hat.

Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt und hierfür Provisionen kassiert. Fragen Sie doch mal beim Herrn Redeker und Mücke nach, wieso Sie das Vertragsverhältnis in dem zitierten Schreiben so umschrieben haben. Tatsache ist aber nunmal, dass es falsch war.

Dann könnte z.B. auch gleich geklärt werden, wie denn die Verträge aufgrund einer mysteriösen "Seelenwanderung" nach der Insolvenz der EGS wieder zurück zur EGNW gekommen sind. Es wird ja wohl kaum ein Mitarbeiter der EGS diese nach Insolvenzeröffnung an die EGNW geschickt haben, mit der Bitte die Weiterbelieferung zu übernehmen.
Als die EnergenSüd Anfang 2012 den Insolvenzantrag stellte, waren gar keine EGNW-Genossen mehr bei dieser. Wie oben schon geschrieben, hat die EGNW seit dem 01.10.2011 ihre Genossen selbst mit Energie beliefert.


Um was es hier doch im Grund geht, ist, dass einige wenige Genossen versuchen, ihr Guthaben, welches sie durch die EnergenSüd-Pleite verloren haben, von der EGNW durch Aufrechnung zurück zu erhalten. Und dementsprechend stellen sich nun die besagt dumm, indem sie von einer EnergenSüd nichts gewusst haben möchten. Dabei taucht auf den monatlichen Einzügen immer wieder dieser Name auf, und auch die Lieferbestätigung zeigt ganz klar, dass man bei der EnergenSüd gelandet ist. Das hat jedoch damals niemanden gestört, somit hat auch niemand wiedersprochen, sondern sich mit sehr günstigen Konditionen beliefern lassen, teilweise über Jahre.
« Letzte Änderung: 03. September 2013, 16:49:44 von masterflok »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Nächstes Schreiben Näke&Petersen
« Antwort #14 am: 03. September 2013, 16:57:39 »
Zitat von: masterflok link=topic=18509.ms >:(g103754#msg103754 date=1378218102
[...]
Es gibt ein Schreiben des Vorstandes der EGNW, dass den Kunden bestätigt, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt.
Und genau jene Aussage ist falsch gewesen. Die EGNW hat nämlich lediglich vermittelt ...

@ masterflok,
schreiben Sie doch nicht ständig solch einen Blödsinn: Ob die schriftliche Bestätigung richtig oder falsch war, ist für deren rechtliche Wirksamkeit doch überhaupt nicht relevant! Die EGNW kann sich wg. Schadensersatzforderungen ja gerne an die damaligen Vorstände halten (einen solchen Auftrag der GV gibt es ja sogar), aber dann kommen auch heute noch Verantwortliche, die bis Ende 2011/Anfang 2012 belegbar ähnliches geäußert haben, ebenfalls mit ins Spiel!  ???
Und wieso will jetzt die EGNW vormals "lediglich vermittelt" haben, welcher Auftrag oder welche Vollmacht jedes einzelnen Kunden soll denn ein solches Recht hergeben? Lesen Sie dazu doch mal die von mir vorstehend zitierten Beiträge von @uwes aus 2010. Wenn Sie es nicht endlich kapieren, dann schweigen Sie hier bitte still und hören Sie auf mit solch leicht durchschaubaren Verunsicherungsversuchen!!! >:(     
« Letzte Änderung: 03. September 2013, 18:11:52 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz