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Autor Thema: Androhung der Versorgungseinstellung  (Gelesen 44451 mal)

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Offline Jean67

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Androhung der Versorgungseinstellung
« am: 26. August 2013, 08:38:16 »
Hallo,
ich kann leider nichts konkretes finden ,drum Frage ich mal hier.
Folgendes Problem.
Am Montag den 12.8. kam ein Mitarbeiter der EWE und wollte mir den Stromabstellen. Da ich von nichts wußte , gab er mir ein Schreiben mit der Frist bis zum 14.8.
Ich mich also aufegemacht zur EWE. Sie wollten 990 Euro von mir. 740 Euro NAchzahlung aus der alten Wohnung 220 neuen Abschlag plus Kosten.
Auf ratenzahlung ließ sich der Mitarbeiter nicht noch mal ein. Ich habe sofort 150 Euro bezahlt und eine Frist bis zum Freitag den 16.8 bekommen für den Rest. Am Freitag konnte ich leider nur 350 Euro einzahlen, mehr war nicht drin. Also haben wir schon den größten Brocken bezahlt. Sie lassen sich immer noch nicht auf weitere Zahlungen ein und wollen diese Woche zum Abstellen kommen.
Meine Tochter ist Asmathikerin und im Kühlschrank sind Medikamente die gekühlt gelagert werden müssen.
Es ist ja nicht so das wir nicht zahlen wollen, wir wollen nur das wir noch ca. 4 Wochen Zeit bekommen und mehr nicht. Ich bin auch gerne bereit jede Woche ca. 100 Euro hin zu bringen, aber halt auf einmal geht es nicht.

Gibt es irgend welche Möglichkeiten wie wir noch gegen die Absperrung vor gehen können??

Offline PLUS

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #1 am: 26. August 2013, 10:29:06 »
Am Montag den 12.8. kam ein Mitarbeiter der EWE und wollte mir den Stromabstellen. Da ich von nichts wußte , gab er mir ein Schreiben mit der Frist bis zum 14.8....
@Jean67, es ist immer dasselbe Lied. Völlig überraschend kam der EWE-Mitarbeiter kaum. Es gab doch sicher Mahnungen und mehr. An sich ist das hier nicht das Forum für Zahlungsschwierigkeiten.

Informationen finden sich hier oder im www vielfach z.B:

Zitat
Liefersperren sind gesetzlich geregelt
 
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.
 
Denn die Versorger dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. So darf keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 Euro liegt. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher darlegt, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“.
.....
Drei Tage vor der endgültigen Versorgungssperre muss der Verbraucher noch einmal vom Energieversorger informiert werden. Tritt dieser Fall ein, muss schnell gehandelt werden. Zunächst sollte der Energieversorger kontaktiert und eventuell offene Forderungen begleichen werden. Ist dies nicht möglich, sollte versucht werden, eine Stundung oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Geht es um Forderungen, die bereits beglichen wurden, muss die Zahlung nachgewiesen werden.
 
Sobald die Gründe für die Einstellung der Versorgung entfallen sind, muss die Energieversorgung unverzüglich wieder aufgenommen werden. Allerdings muss die Entsperrung vom Verbraucher bezahlt werden. Die Kosten für die Entsperrung sind alles andere als einheitlich – je nach Versorger können hier zwischen 20 und 100 Euro fällig werden. Um diese Zusatzkosten zu vermeiden, sollte auf Androhungen von Versorgungssperren immer so schnell wie möglich reagiert werden.
 
Der Energieversorger sitzt am längeren Hebel
 
Die Kooperationsbereitschaft der Energieversorger bei Versorgungssperren ist Verbraucherberichten zufolge höchst unterschiedlich. Während einige Versorger sich kulant zeigen, gibt es zahlreiche Berichte von wenig kundenfreundlichen Energieanbietern. Bei der Sperrung von Strom oder Gas sitzt der Versorger tatsächlich „am längeren Hebel“ – kurzfristig kann nur mit einer einstweiligen Verfügung Abhilfe geschaffen werden. Die Erfolgsaussichten dieses Schrittes sollten allerdings vorher mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden. ....
....
Z.B. bei verivox
Informationen des BdEV dazu

PS ....oder hier:
Notstand in Millionen Haushalten – kein Geld für die Stromrechnung

In der Tat, ein wachsender Skandal sind die hohen und weiter steigenden deutschen Strompreise. Dieser  Notstand wird weiter wachsen. Dazu wird hier im Forum schon lange diskutiert.  Einfach informieren. Es gibt Verlierer und Gewinner dieser exklusiven deutschen Energiepolitik. Bald ist Wahl! Fragen Sie mal die Kandidaten, was sie konkret gegen die Umverteilung über das EEG und die ausufernden Strompreise tun wollen.
« Letzte Änderung: 26. August 2013, 11:03:16 von PLUS »

Offline Stromfraß

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #2 am: 26. August 2013, 10:32:55 »
Ohne Kenntnis der Vorgeschichte ist ein Ratschlag schwierig.
Wenn ich so die Beträge sehe, um die es hier geht, da ist wohl etliche Monate nicht viel passiert.
220 Euro sind wohl 2 Monatsraten und 740 Euro sind dann mindestens 6 Raten.
Wenn wirklich si viel offen steht, dann hat EWE sicher schon mehrfach zumindest gemahnt.
Wie gesagt, ohne genauere Kenntnis der Vorgeschichte ist es nur ein Rumgestochere im Nebel.

Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #3 am: 26. August 2013, 11:20:31 »
Hallo Jean67,

wenden Sie sich unverzüglich an eine Schuldnerberatungsstelle, möglichst in Trägerschaft von Kommunen oder von anerkannten Wohlfahrtsverbänden, die helfen speziell auch in Ihrem „Fall“  -  siehe hier:  http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerberatung  !

Lt. Wikipedia hat bspw. der Deutsche Caritasverbrand auch eine Onlineberatungsstelle eingerichtet. Nehmen Sie unbedingt auch vor Ort die Hilfen einer seriösen Schuldnerberatung in Anspruch, damit Sie Ihre augenscheinlichen finanziellen Probleme in den Griff bekommen.

Viel Erfolg!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Jean67

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #4 am: 26. August 2013, 11:29:30 »
Ja es ist richtig die Ewe hat im März eine Androhung geschickt und im Juli wieder eine Mahnung. Nur habe davon erst Kentniss bekommen am 12.8 Mein Mann war bis Dato für die Zahlung usw. zuständig und liesmich immer in dem Glauben es ist alles i.O.

Die 700 Euro sind eine NAchzahlung wie schon geschrieben aus der alten Wohnung.Dort wurden die Abschläge regelmäßig gezahlt, aber leider , haben wir viel zu viel verbraucht. Heißwasser lief über Strom.

Die 220 teilen sich so auf. 155 Euro laufenden Abschlag ( fällig am 15.8.) und 65 Euro halben Abschlag von Juli, das war aber mit der EWE vereinbarhrt. 
Mein Mann hatte auch im März schriftlich der Mahnung und auch der Abschlußrechnung widersprochen, aber EWE hat daruaf nicht reagiert.

Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #5 am: 26. August 2013, 12:04:18 »
[...]
Mein Mann hatte auch im März schriftlich der Mahnung und auch der Abschlußrechnung widersprochen, aber EWE hat daruaf nicht reagiert.

Ein Widerspruch gegen eine (Abschluß)Rechnung ist nur berechtigt, wenn diese zu benennende Fehler oder unberechtigte/unwirksame Preiserhöhungen beinhaltet. Letzteres könnte bei EWE durchaus zutreffen (vgl. unwirksame Preisänderungsklausel gemäß EuGH-Urteil vom 21.03.13 / BGH-Urteil vom 31.07.13 bzw. noch ausstehendes EuGH-Urteil zu Grundversorgungsverträge - alles hier im Forum nachzulesen). Das kann jetzt aber nicht abschließend beurteilt werden und wäre z.B. mit der Verbraucherzentrale zu klären.

Verweisen Sie EWE zunächst einmal auf die vom User @PLUS aufgezeigte Unzulässigkeit der Stromsperre, da ansonsten die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist. Bieten Sie evtl. ein ärztliches Attest wg. der notwendigen Kühlung der Medikamente an.

Darüber hinaus macht es wenig Sinn, wenn Sie jetzt alles Geld zusammenkratzen, um die Forderung von EWE zu begleichen und sich dann andere "Löcher" auftun. Gehen Sie nur Ratenzahlungsverpflichtungen ein, die Sie dauerhaft einhalten können. Nochmals: Die Inanspruchnahme einer professionellen, seriösen Schuldnerberatung ist keine Schande, sondern verantwortungsvolles Handeln!
« Letzte Änderung: 26. August 2013, 12:56:55 von khh »
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Offline Netznutzer

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #6 am: 26. August 2013, 13:41:49 »
Aufgrund der Altschulden der alten Abnahmestelle hat die EWE kein Recht, in der neuen zu sperren, wenn hier die Abschläge vollständig und fristgerecht getätigt werden. Sofort hilft immer ein Lieferantenwechsel, damit ist die Grundlage zur Sperrung dem bisherigen Lieferanten entzogen.

Gruß

NN

Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #7 am: 26. August 2013, 14:16:40 »
Aufgrund der Altschulden der alten Abnahmestelle hat die EWE kein Recht, in der neuen zu sperren, ...

Jean67, das bedeutet für Sie:
Wenn Sie bei Ihren bisherigen Zahlungen i.H. von insgesamt EUR 500,00 nichts anderes bestimmt haben, dann dürfte EWE diese Beträge für die Nachzahlungsforderung zur alten Wohnung verwendet haben [vgl. § 366 Abs. (2) BGB]. Legen Sie bei weiteren Zahlungen mit Benennung der Vertragsnummer fest, dass diese (vorrangig) für Forderungen zur neuen Wohnung zu verwenden sind [berufen Sie sich auf § 366 Abs. (1) BGB].
Sobald die Rückstände zur neuen Wohnung unter EUR 100,00 liegen, kann EWE nicht mehr sperren!

§ 366 BGB lautet:
Zitat
Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.
(2) Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
 
« Letzte Änderung: 26. August 2013, 14:26:41 von khh »
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Offline Cremer

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #8 am: 26. August 2013, 22:17:19 »
Sie können zunächst der Sperre nur entgehen, wenn der Sperrkassierer nicht an den Zähler rankommt. Wie sieht dies in dem Wohnhaus aus? Mehrere Mietparteien, Zähler im Keller, dann klingelt der Sperrkassierer bei einer anderen Mietpartei und schon ist er drin und sperrt.

Sie haben da wohl vieles in der Vergangenheit versäumt.Es muss doch klar sein, dass Sie Strom aus der alten Wohnung zahlen müssen.

Hat EWE Ihnen eine neue Kundennummer aufgrund des Wechsels zugewiesen? Dann wäre eine Aufrechnung der Abschläge aus der neuen Wohnung mit den Forderungen aus der alten Wohnung nicht zulässig. Wenn nein, dann kann der Versorger verrechnen sofern sie die Abschläge nicht immer für den expliziten Monat auf der Überweisung genannt haben.
« Letzte Änderung: 27. August 2013, 11:14:35 von Cremer »
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #9 am: 26. August 2013, 22:32:47 »
@ Cremer

"Aufrechnung von Abschlägen" ist hier doch gar nicht das Thema.
Und ja, bei EWE gibt es für jede Abnahmestelle eine eigene Vertragsnummer!
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Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #10 am: 26. August 2013, 23:12:33 »
... Sofort hilft immer ein Lieferantenwechsel, damit ist die Grundlage zur Sperrung dem bisherigen Lieferanten entzogen.

Hallo Jean67,
einen Wechsel des Stromlieferanten sollten Sie in Erwägung ziehen. Wenn Sie sich an diese Wechselempfehlungen  http://bezahlbare-energie.de/  halten, dann können Sie sicherlich Geld sparen.
Bei einer ggf. negativen Schufa könnte es mit einigen Anbietern allerdings Probleme geben und es bleibt Ihnen dann u.U. doch nur der Grundversorger EWE (probieren geht über studieren  ;) !).
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Offline Jean67

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #11 am: 28. August 2013, 12:11:21 »
So nun war der liebe nette Herr von der EWE wieder da, folgendes
Ich habe am 12.8 gleich 135 auf die Forderung der neuen Wohnung ( 211,00  eingezahlt. es sind noch 76 Euro für die neue Wohnung offen.
Auf die Forderung der alten Rechnung ( 698,00 ) habe  ich am 16.6. 350 eingezahlt.
Nun  habe ich noch eine neuen Brief heute bekommen.
Die 350 Euro sind abgezogen worden, bleiben noch 347,80 , das ist korrekt.
Aber für die neue Wohnung wollen sie immer noch 211 Euro haben. Das verstehe ich nicht. Die Dame an der kasse hat bei Zahlung von den 350 gleich den Betrag von 211 Euro durchgestrichen und daneben 76 Euro geschrieben.
 
Tja die EWE läßt sich immer noch nicht auf Ratenzahlung ein und stellt am 29.8 den Strom ab. Das sie nur noch 76 Euro für die neue Wohnung bekommen , interessiert nicht. ich soll die Gesamtsumme die auf der Ankündigung steht zahlen und das bis morgen. Auch das wir Medis im Kühlschrank haben interessiert ihn nicht.
Ganz dreist finde ich ja folgenden Zusatz auf dem Brief der im Briefkasten lag : Wir benöötigten den Zugang zu den Zähleinrichtungen, die uns heute nicht möglich war. Wenn wir erneut keinen Zutritt erhalten werden, werden wir diesen mit gerichtlicher Hilfe erzwingen.

ja hallo wo sind wir denn?ß Ich war zu Hause und Niemand hat hier geklingelt . Der Brief wurde einfach in den Briefkasten gesteckt.

Offline khh

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #12 am: 28. August 2013, 13:55:28 »
Hallo Jean67,

Ihre Betragsangaben zu den Forderungen (740€ / 698€ alte Wohn. bzw. 220€ / 211€ neue Wohn.) und zu den geleisteten Zahlungen (150€ / 135€ am 12.08.) variieren schon etwas und sind insofern nicht ganz nachvollziehbar.  ;)

Wenn Sie (z.B. mit einer Quittung o.ä.) nachweisen können, dass die Zahlung am 12.08. auf die Forderung zur neuen Wohnung geleistet wurde und damit für diese Verbrauchsstelle nur noch Rückstände von unter 100 € bestehen, dann ist EWE nicht berechtigt, diesen Anschluss zu sperren. Die Gesundheitsgefährdung Ihres Kindes hat EWE auch zu „interessieren“!

Die „Rest-Altforderung“ kann EWE letztlich nur auf dem gerichtlichen Klageweg geltend machen. Insofern müssen Sie das selbstverständlich auch bald klären/regeln. Auf Ratenzahlungen muss die EWE sich nicht einlassen. Bei Einschaltung einer Schuldnerberatung dürfte das aber akzeptiert werden.

Wenn morgen wieder jemand wg. der Anschlusssperre erscheint, dann würde ich den Zugang verweigern. Die EWE kann aber den Zutritt mit gerichtlicher Hilfe erzwingen (was zusätzliche Kosten bedeutet), wenn Sie sich nicht sachgerecht wehren.

Hier im Forum kann nicht mehr getan werden, als Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen. Nehmen Sie daher unverzüglich professionelle Hilfe vor Ort in Anspruch, damit nichts schief läuft !!!   
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Offline PLUS

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #13 am: 28. August 2013, 14:09:57 »
Die Bereitschaft zur Zahlung ist doch aufgrund der Zahlungen zweifelsfrei und erkennbar gegeben. Die Medikamentenkühlung für das Kind kommt dazu. Die Stromabschaltung ist so weder angemessen und rechtens. Wenn der geschilderte Sachverhalt so zutrifft, ist das "gnadenlose" Geschäftsgebaren nicht nur rechtswidrig sondern reif für Funk und Fernsehen. Manchmal hilft ein entsprechender freundlicher Hinweis an die Geschäftsleitung. Wenn nichts hilft, ist es ansonsten jetzt dafür höchste Zeit:PS
Dazu passt:Zweierlei Maß? EWE und die säumigen Zahler  Der NDR könnte an solchen Fällen interessiert sein!
« Letzte Änderung: 28. August 2013, 15:11:54 von PLUS »

Offline Jean67

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Re: Androhung der Versorgungseinstellung
« Antwort #14 am: 28. August 2013, 22:57:21 »
KHH entschuldige die Zahlen in meinem 1.Post waren nur geschätzt, weil ich keine genauen Daten mehr im Kopf hatte, nun ist aber alles richtig.

Ich komm mir vor wie in einem schlechten Film:

die neuen 211 Euro in dem ist schon der Abschlag von September eingerechnet und das 3 Tage vor dem eigentlichen Fälligungstermin.  :o
Denn sie wissen ja was sie tun. Es wäre alles so rechtens.
tja nun bleibt uns wohl nichts anderes übrig als zum Anwalt zu gehen. Danke für eure Hilfe !!
« Letzte Änderung: 28. August 2013, 23:01:51 von Jean67 »

 

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