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Autor Thema: Almados Trick Nr. 4: Üble Falle im Schlichtungsverfahren  (Gelesen 5444 mal)

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Offline Amazone

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Wie ich erfahren habe, hat die Almado-Kundin, über deren Fall ich berichtet habe, gegen Almado ein Schlichtungsverfahren angestrengt (Recht so! Beifall!). Für Almado ist das natürlich ein Ärgernis, werden ihr doch für jeden Fall von der Schlichtungsstelle Verfahrensgebühren in Rechnung gestellt, die die Höhe des Bonus, um den es geht, um einiges überschreiten können.

Prompt versuchte Almado daraufhin –wie nicht anders zu erwarten, wieder einmal mit miesen Tricks -- nicht nur die Verfahrenkosten zu sparen, sondern weiterhin auch den zugesagten Bonus nicht zahlen zu müssen. (Wir erinnern uns, es ging um die Bestätigung eines falschen Vertragsende-Datums. Näheres im entsprechenden Thread).

So lief es ab:
Nach Eingang des Schlichtungsantrags schickte die Schlichtungsstelle Energie Almado die Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu. Almado ließ daraufhin die Frist um einige Tage verstreichen und schickte der Schlichtungsstelle dann ein Fax mit sinngemäß folgendem Inhalt und Bitte um Weiterleitung an die Kundin.

Zitat
- Man habe die Beschwerdeführerin innerhalb der Abhilfefrist leider nicht erreichen und ihr einen Einigungsvorschlag unterbreiten können. Deshalb möge nun die Schlichtungsstelle dies für sie übernehmen.
- Man werde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Schlussrechnung unter Anrechnung des Bonus auf die Belieferungszeit korrigieren.
- Man gehe angesichts dessen davon aus, dass eine Schlichtungsempfehlung nicht nötig sei und das Verfahren eingestellt werden könne.

Eine „nette“ Hinterhältigkeit, die sich Almado da ausgedacht hat! Denn auf den ersten Blick klingt Punkt 2. durchaus so, als gebe Almado nach und alles sei jetzt in Ordnung. Wehe jedoch dem unbedarften Kunden, der darauf eingeht! Denn Almados Angebot ist nichts weiter als eine Nebelkerze, die vordergründig ein Nachgeben vorgaukelt, Almado aber tatsächlich alle Möglichkeiten offenhält, den Bonus nicht zahlen zu müssen.

Die mir bekannte Almado-Kundin ist Gott sei Dank eine Frau mit genügend Scharfsinn und Selbstsicherheit, solche Tricksereien zu durchschauen und mit gebührender Deutlichkeit zu beantworten. Hier ihr Antwortschreiben an die Schlichtungsstelle (als Muster zur Nachahmung freigegeben):

Zitat
Sehr geehrte ….,
 
zur Stellungnahme der almado-ENERGY AG (nachfolgend kurz "Almado" genannt) nehme ich meinerseits wie folgt Stellung.
 
1. Der Aussage "Leider ist es uns nicht gelungen, die Beschwerdeführerin innerhalb der Abhilfefrist zu erreichen und ihr einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten." widerspreche ich nachdrücklich, insoweit sie suggeriert, dass meinerseits Zugangshemmnisse bestanden haben sollen. Meine E-Mail-Adresse war ständig erreichbar, sämtliche Spam-, Firewall- und sonstige Filter werden ständig kontrolliert. Die Behauptung seitens Almado stellt sich als reine Schutzbehauptung dar, das eigene schuldhafte Versäumen der Abhilfefrist zu vertuschen. Nach dem bisherigen Geschäftsgebaren Almados drängt sich zudem der Verdacht auf, dass hier zusätzlich versucht wird, einen Vertragsverstoß zu konstruieren, um daraus später ggf. Sanktions"rechte", wie etwa (nach AGB 2. (10) ) eine fristlose Kündigung und daran anknüpfend (nach AGB 9. (1) ) die Versagung des versprochenen Bonus herzuleiten.
 
2. Der vorgetragene Einigungsvorschlag "Wir werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Schlussrechnung unter Anrechnung des Bonus auf die Belieferungszeit korrigieren." geht vollumfänglich am Problem vorbei. Denn es geht hier nicht um irgendeine Schlussrechnung, die zu korrigieren wäre, sondern um eine falsche Kündigungsbestätigung. Wie bereits mitgeteilt, habe ich zum Ablauf des 31.10.2013, mithin zu einem Vertragsende am 01.11.2013 gekündigt, seitens Almado wurde jedoch fälschlicherweise ein Vertragsende zum 01.10.2013 bestätigt und jegliche Korrektur bisher hartnäckig und gesetzwidrig ohne jede Begründung verweigert. Ein Einigung kann deshalb nur dahin gehen, dass Almado eine eindeutige Erklärung wie etwa die folgende abgibt: "Hiermit korrigieren wir unsere Kündigungsbestätigung vom xx.xx.xxxx dahingehend, dass Ihr Vertrag mit Nr. 1234567890 mit Ablauf des 31.10.2013 und damit nach einem vollen Belieferungsjahr endet. Wir werden deshalb in der Schlussabrechnung den vereinbarten Bonus vom Rechnungspreis in Abzug bringen." Insofern Almado die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" weiter verwenden möchte, müsste diese zudem um den Zusatz "gleichwohl rechtsverbindlich" ergänzt werden.
 
Es ist davon auszugehen, dass Almado das gänzliche Fehlgehen ihres "Einigungsvorschlags" bei Abgabe sehr wohl bekannt war, weshalb sich aufdrängt, dass hier in Bauernfängermanier versucht werden sollte, sich weiter um die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen zu drücken und sich gleichzeitig auch dem Schlichtungsverfahren zu entziehen bzw. dieses zumindest zu verzögern. Ganz im Gegensatz zur Auffassung Almados, dass eine Schlichtungsempfehlung nicht notwendig sei und das Schlichtungsverfahren eingestellt werden könne, ist deshalb eine unverzügliche Fortführung des Schlichtungsverfahrens sowie die Aussprache einer Schlichtungsempfehlung im oben beschriebenen Sinne erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen


Dem ist nichts hinzu zu fügen. Fortsetzung folgt.

« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:07:13 von DieAdmin »

 

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