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Autor Thema: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen  (Gelesen 9158 mal)

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Offline nachtspeicher99

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Hallo Leute,

wie jedes Jahr kam heute die Abrechnung meines Versorgers EWE. Es wurden keinerlei verrechnete Abschläge ausgewiesen, der Versorger verhält sich so, als ob ich nie etwas monatlich gezahlt hätte, dabei habe ich natürlich! Dann werden noch weitere offene Forderungen ausgewiesen, wie jedes Jahr eben :).

Ich nehme mal an, dass die gezahlten Abschläge wieder unzulässig mit Forderungen aus der Vergangenheit verrechnet wurden, dagegen habe ich nun auch widersprochen, auch wie jedes Jahr :).

Bin gespannt, was das zuständige Gericht irgendwann zu dieser Vorgehensweise meines Stromlieferanten sagt? Ob mit so einem Verhalten eine Klage überhaupt zugelassen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Mein Anwalt ist da guter Dinge.

Habe der EWE wieder mal eine 14-Tage-Frist gesetzt, sich zum Vorgang zu äußern, alles mit Einschreiben...

Da kommt aber Nichts. So bleibt mein Strompreis jedenfalls auch auf lange Sicht immer schön günstig, während die Nachbarn kurz vor dem Kollaps stehen ;).

Gruß

nachtspeicher99

Offline khh

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #1 am: 26. Juli 2013, 12:49:58 »
... Habe der EWE wieder mal eine 14-Tage-Frist gesetzt, sich zum Vorgang zu äußern, alles  mit Einschreiben... Da kommt aber Nichts. ...

@ nachtspeicher99

Im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verwendung Ihrer zweckbestimmten Abschlagszahlungen (vgl. § 366 BGB) beruft sich EWE wohl unverändert auf ein nach deren Auffassung bestehendes Kontokorrent. Zu dieser irrigen Rechtsauffassung des Versorgers sind mehrere rechtskräftige Urteile gegen EWE ergangen  -  bspw. 1. Kammer für Handelssachen des LG Potsdam vom 25.03.2010, Geschäftsnummer 51015/10 oder LG Frankfurt/Oder vom 26.10.2010, Az 19 S 48/09.

In dem Urteil des LG Potsdam heißt es u.a.  –  Zitate: „Soweit die Klägerin einen Zahlungsanspruch auf der Grundlage der Kontokorrentabrechnung vom ... geltend macht, fehlt es bereits an der Grundvoraussetzung hierfür, nämlich an der Kontokorrentabrede gemäß § 355 HGB zwischen den Parteien.” sowie „Zudem hatte der Beklagte ausdrücklich den Preiserhöhungen widersprochen, d.h. keine seiner erbrachten Zahlungen nach Erklärung der Widersprüche sind auf die auf die Preiserhöhungen entfallenden nach Auffassung der Klägerin bestehende Schuld geleistet worden.“ !
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Offline nachtspeicher99

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #2 am: 26. Juli 2013, 16:07:12 »
Hallo,

vielen Dank für den Hinweis, ein bekanntes Probem. Ich lasse die Firma in ihrem Glauben, widerspreche immer wieder und den Rest sollen irgendwann in ferner Zukunft Gerichte klären, wenn die mögliche Klage des Versorgers überhaupt zugelassen wird. Mittlerweile ist ja in den meisten Fällen schon im Vorfeld das Verfahren zu Ende, da nützen auch keine hohen Berge von Unterlagen von Clifford.... :)

Gruß und vielen Dank,

nachtspeicher99

Offline Stromfraß

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #3 am: 27. Juli 2013, 10:23:50 »
@nachtspeicher99: da kann ich nur starke Nerven wünschen.
Auch wenn Sie meinen, Recht zu haben und auf der sicheren Seite zu stehen, Sie wissen ja "auf hoher See und vor Gericht ...".
Ich habe gerade einen Rechtsstreit hinter mir - aus meiner Sicht ein klarer Sachverhalt. Mein Energieversorger sah es anders und klagte. Es ging um keine Hundert Euro. Vom Gericht bekam ich einen Vergleichsvorschlag, den ich nach längerem Hin und Her akzeptierte. Sollte ich wegen des vergleichsweise geringem Betrags meine Nerven und meine Gesundheit ruinieren?
Damit rechnet natürlich der "Gegner". Er hat ja seinen Anwalt und kann sich ohne Belastung zurücklehnen.
Also, viel Erfolg!

Offline khh

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #4 am: 29. Juli 2013, 11:16:09 »
@ Stromfraß,

hier geht es um die Verwendung zweckbestimmter Zahlungen bzw. um die Anwendung eines ‚Kontokorrents’ durch einen Versorger.

Dieses altbekannte Thema wurde hier im Forum bereits mehrfach abgehandelt und eine bestehende Rechtsunsicherheit war letztlich nicht ersichtlich.

War das auch Thema Ihres Rechtsstreits, haben Sie insofern neue Erkenntnisse, oder was sonst veranlasst Sie zu der Aussage „auf hoher See und vor Gericht ...“ ?
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Offline nachtspeicher99

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #5 am: 30. Juli 2013, 08:24:37 »
Hallo Stromfraß,

na ja, mittlerweile (seit 2007) dürfte ich wohl mindstens 2.000,- EUR an offene Rechnungen haben, genau weiß das der Versorger wohl auch nicht :(.  Es gibt hier keinerlei Mahnungen oder sonst was, es passiert einfach Nichts. So sicher kann sich der Versorger also gar nicht sein ;).

Solange ich meinen monatlichen von mir auf Grund von Widersprüchen berechneten Abschlag bezahle, ist rechtlich Nichts zu wollen.

Wer mehr will, ist in der Beweislast und was dann vor Gericht Alles ans Licht kommt, ist mir das Risiko wert ;).

Es wird sehr interessant sein, welche Argumente diese Firma zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf den Tisch legen wird, ein Großteil ist ohnehin verjährt, die machen also jedes Jahr minus.

Und eine aufschiebende Wirkung dieser Abrechnungsweise mit dem Aufrechnen auf angeblich alter Schuld sehe ich auch gelassen entgegen. Ich habe die monatlichen Zahlungen explizit mit Zahlungszeitraum betitelt und dafür sind die Abschläge zu verwenden. Ist das Rechnungsjahr zu Ende, wird die Gesamtrechnung fällig. Bestehen Unterschiede, sind diese ggf. in einem üblichen Verfahren (Mahngericht usw.) einzufordern. Eine andere Verfahrensweise ist da nicht möglich.

Da "intern" etwas zu verrechnen ist reines Wunschdenken.

Wir werden sehen.....

Gruß

nachtspeicher99


Offline nachtspeicher99

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Re: Wieder die Abschläge bei der aktuellen Rechnung unterschlagen
« Antwort #6 am: 15. August 2013, 08:42:04 »
Hallo Leute,

kurze Zwischeninfo:

Hatte der EWE eine 14-Tage Frist gesetzt, damit die Firma mal ihre Abrechnungsmodalitäten offenlegen kann, natürlich wieder Nichts gekommen, warum auch? Also geht es so weiter.... mit völlig offenem Ausgang, mir soll es recht sein, dann verjährt eben ein Jahr nach dem Anderen. Sollte doch noch irgendwann eine Erinnerung bzw. Mahnung kommen, melde ich mich hier.

Gruß

nachtspeicher99

 

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