Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Rückforderungen aufgrund BGH-Urteil
Christian Guhl:
Wie erwartet hat Eon das Schlichtungsangebot abgelehnt.
Didakt:
--- Zitat von: Christian Guhl am 25. November 2014, 15:05:55 ---Wie erwartet hat Eon das Schlichtungsangebot abgelehnt.
--- Zitat von: Christian Guhl am 20. August 2013, 11:45:03 ---Will diese Firma es tatsächlich darauf ankommen lassen, von jedem Kunden einzeln verklagt zu werden ?
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Der Laden pokert und gewinnt wahrscheinlich. :( Weil er aus Erfahrung weiß, wie schwer sich der Einzelverbraucher mit einer Zahlungsklage tut!
Christian Guhl:
Die Schlichtungsstelle Energie sollte die gleichen Kompetenzen bekommen, wie die Schlichtungsstellen im Kreditwesen.
Dort ist der Schlichtungsvorschlag bei einem Betrag bis 5.000 € für die Banken verbindlich.Der Kunde kann allerdings immer noch klagen, wenn er mit dem Vorschlag nicht zufrieden ist.
khh:
--- Zitat von: Christian Guhl am 25. November 2014, 15:05:55 ---Wie erwartet hat Eon das Schlichtungsangebot abgelehnt.
--- Ende Zitat ---
Dann dürfte die E.ON Energie Deutschland GmbH vom Vergleichsportal VERIVOX ab sofort nicht mehr
berücksichtigt werden, denn deren 'Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz' lauten in Ziff. 8 - Zitat
"Anbieter, die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie nicht beachten, werden nicht berücksichtigt." ! ???
Außerdem ist es schon verwunderlich, dass ein ordentliches Mitglied der ersten Stunde des eingetragenen
Vereins 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' - siehe hier: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=8 - die Schlichtungsempfehlungen dieser mitgetragenen Institution nicht anerkennt. :o
Oder gilt diese vorgebliche Unterstützung der SE nur für "Schönwetter" bzw. wenn es um Wettbewerber geht ?? :(
Christian Guhl:
--- Zitat von: khh am 26. November 2014, 20:25:06 ---
--- Zitat von: Christian Guhl am 25. November 2014, 15:05:55 ---Wie erwartet hat Eon das Schlichtungsangebot abgelehnt.
--- Ende Zitat ---
Dann dürfte die E.ON Energie Deutschland GmbH vom Vergleichsportal VERIVOX ab sofort nicht mehr
berücksichtigt werden, denn deren 'Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz' lauten in Ziff. 8 - Zitat
"Anbieter, die Empfehlungen der Schlichtungsstelle Energie nicht beachten, werden nicht berücksichtigt." ! ???
Außerdem ist es schon verwunderlich, dass ein ordentliches Mitglied der ersten Stunde des eingetragenen
Vereins 'Schlichtungsstelle Energie e.V.' - siehe hier: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=8 - die Schlichtungsempfehlungen dieser mitgetragenen Institution nicht anerkennt. :o
Oder gilt diese vorgebliche Unterstützung der SE nur für "Schönwetter" bzw. wenn es um Wettbewerber geht ?? :(
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Ich habe bei Verivox angefragt, ob es beabsichtigt ist, Eon aus den Vergleichen zu entfernen.
Kann die Schlichtungsstelle eigentlich Mitglieder rausschmeissen, wenn diese sich fortwährend nicht an die Schlichtungsvorschläge halten ?
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