Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Rückforderungen aufgrund BGH-Urteil

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Christian Guhl:
Ich hatte über die regionale Presse dazu aufgerufen, Rückforderungen aufgrund des BGH-Urteils vom 31.07.2013 geltend zu machen.
Eon-Avacon (neu : Avacon) hat in allen Erdgas- und Strom- (Heizstrom-)sonderverträgen die strittige Klausel.
Es wurde jetzt Kunden geantwortet, dass das Urteil nur die RWE betrifft. Hier sollen die Kunden wieder einmal für dumm verkauft werden.
Will diese Firma es tatsächlich darauf ankommen lassen, von jedem Kunden einzeln verklagt zu werden ?

khh:
Mir liegt dazu folgende schriftliche Aussage von der E.ON Avacon Vertrieb GmbH vor:

--- Zitat ---Das Urteil wurde zu einem Verfahren eines anderen Versorgers gefällt. Wir bitten um
Verständnis, dass wir uns zu einem Verfahren anderer Versorger nicht äußern.
--- Ende Zitat ---
::)

PS:  Hat nach dem Netzbetreiber Avacon AG jetzt auch die Vertriebs-GmbH umfirmiert ?

Christian Guhl:
Betrifft die Umfirmierung nur den Netzbetrieb ?

khh:
Off-Topic

Ja, soweit mir bekannt und derzeit im Internet ersichtlich. Womöglich folgt noch eine "Zusammenlegung" der regionalen Vertrieb-GmbH's
auf die E.ON Vertrieb Deutschland GmbH (siehe Thread "E.ON strukturiert um").

Christian Guhl:
Es ist jetzt ein Schlichtungsspruch ergangen : Eon-Avacon (jetzt EonEnergy Deutschland) soll 70% der Preiserhöhungen ab 2011 zurückzahlen. Bin mal gespannt, ob Eon das anerkennt. Ich fürchte nein. Aber mit dem Schlichtungsvorschlag im Rücken haben die Kunden vor Gericht gute Karten.

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