Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Solarstrom günstiger als Strom aus neuen Atomkraftwerken
RR-E-ft:
Nach wie vor besteht ein Überangebot an konventionellen Stromerzeugungsanlagen, so dass bisher genügend Reserverkapazität vorhanden ist, woran sich kurzfritig nichts ändern wird, vgl. § 13a EnWG.
--- Zitat ---Der Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kohlekraftwerke ist der häufig fehlende Strombedarf. Denn der Boom der Erneuerbaren hat zuerst die Gaskraftwerke weitgehend aus dem Markt gedrängt, als Nächstes muss jetzt die Kohle weichen. Unterdessen wird der Ausstieg aus der Atomkraft das Überangebot vorerst kaum kappen, weil der nächste Meiler nach Plan erst Ende 2015 vom Netz geht.
Der Druck ist massiv. Die EnBW verkündete soeben die Stilllegung von zwei Steinkohleblöcken; diese könnten "bei den heutigen Börsenpreisen für Strom ihre Vollkosten nicht mehr decken und damit nicht wirtschaftlich betrieben werden". Andere Stromerzeuger rechnen ähnlich. Bei der Bundesnetzagentur liegen 15 Anträge auf Stilllegung von Kraftwerken.
--- Ende Zitat ---
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/mit-alten-kraftwerken-laesst-sich-kein-geld-mehr-verdienen--74222087.html
Konventionelle Kraftwerke befinden sich zumeist in einem Kraftwerksverbund, über welchen deren Einsatz optimiert werden kann.
--- Zitat ---Auch die Ende 2011 eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen haben ihre Wirkung entfaltet: „Durch Flexibilitäten im Steag-Kraftwerksverbund können wir derzeit die Stunden mit positiven Deckungsbeiträgen – also zum Beispiel bei wenig Sonne und Wind – maximal ausnutzen; wohingegen Stunden mit negativem Deckungsbeitrag auf ein Minimum begrenzt werden konnten“, erläutertder Steag-Chef.
--- Ende Zitat ---
http://www.zfk.de/politik/artikel/steag-kohlekraftwerke-bedeuten-sicherheit.html
Unter Berücksichtigung externer Kosten, welche bisher nicht internalisiert werden, sollen Kohle- und Atomstrom teurer sein als Strom aus regenerativen Erzeugungsanlagen.
http://www.zfk.de/politik/artikel/kohle-und-atomstrom-teurer-als-erneuerbare.html
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 19. August 2013, 20:40:56 ---Nach wie vor besteht ein Überangebot an konventionellen Stromerzeugungsanlagen, so dass bisher genügend Reserverkapazität vorhanden ist, woran sich kurzfritig nichts ändern wird, vgl. § 13a EnWG.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, ja wirklich, ist das so und mit Paragraphen werden wir es richten?! Sicherer wird die Versorgung mit dem ungebremsten EE-Zubau nicht. Die nächsten Winter kommen bestimmt. Man wird wieder zusätzlich Geld in die Hand nehmen müssen um die Sicherheit zu gewährleisten:
Der kleine Mann zahlt für das Kraftwerke-Sterben
@Superhaase, jetzt können Sie wieder an der Realität vorbeischwurbeln und das Gegenteil behaupten. Die Sonne liefert ja zuverlässig und kostenlos. Wenn schon, "Solarstrom günstiger als Strom aus neuen Atomkraftwerken", das ist unrealistisches Geschwurbel. Solche unsinnigen Vergleiche dienen nur der Ablenkung und der weiteren Verschleppung von der drohenden Insolvenz der EEG-Energiewende. Dazu findet sich dann noch die passende Studie von Greenpeace bezahlt.
Im Interesse von nicht privilegierten Energieverbrauchern ist das nicht.
RR-E-ft:
Bisher arbeiten viele konventionelle Kraftwerke trotz des hohen Ökostromanteils immer noch rentabel:
--- Zitat ---Die STEAG Kraftwerke seien rentabel, wenn auch marktbedingt auf geringerem Niveau als in früheren Jahren.
--- Ende Zitat ---
http://www.wa.de/lokales/bergkamen/kraftwerk-heil-ausgelastet-steag-bergkamen-energie-3066191.html
Natürlich arbeiteten die konventionellen Kraftwerke bei höheren Großhandelspreisen in der Vergangenheit weit profitabler.
"Strom, der im Jahr 2014 geliefert wird, ist im Großhandel aktuell für unter 38 Euro je Megawattstunde zu haben – vor drei Jahren lag der Preis noch bei 60 Euro, vor fünf Jahren gar bei mehr als 90 Euro.", siehe http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/mit-alten-kraftwerken-laesst-sich-kein-geld-mehr-verdienen--74222087.html
Über § 13a EnWG soll sichergestellt werden, dass genügend Reservekapazität erhalten bleibt.
Einzelheiten regelt die zeitlich befristete Reservekraftwerksverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/reskv/gesamt.pdf
§ 6 ResKV regelt die Vergütung für notwendige Netzreserve.
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 20. August 2013, 11:42:34 ---Bisher arbeiten viele konventionelle Kraftwerke trotz des hohen Ökostromanteils immer noch rentabel:
--- Ende Zitat ---
"Bisher", es geht doch um die Zukunft?! Der Vollständigkeit halber:
--- Zitat ---Die Rahmenbedingungen für Steinkohle- Kraftwerke bleiben indes weiter schwierig. Joachim Rumstadt: „Die Erneuerbaren Energien – und das hat dieses erste Halbjahr mit einem langen Winter ebenfalls deutlich gezeigt – sind nicht in der Lage, die erforderliche Versorgungssicherheit für Strom und Wärme zu garantieren.“ Diese leisten die thermischen Kraftwerke. Bedingt durch den ungesteuerten Ausbau der Erneuerbaren erhalten Steinkohlekraftwerke jedoch mittelfristig zunehmend weniger Betriebsstunden und stehen daher unter einem erheblichen Druck. STEAG fordert daher die Rückbesinnung auf ein marktorientiertes Modell, in dem sich der notwendige Einsatz von konventionellen Kraftwerken lohnender gestalten lässt und letztlich sogar ein Zubau möglich ist. „Vor diesem Hintergrund sollte die heutige EEGFörderung weitgehend in ein neues System überführt werden“, so Joachim Rumstadt. „Je später diese Rückbesinnung kommt, desto stärker wird der Staat eingreifen müssen, um die notwendige Kapazität für die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten.“
--- Ende Zitat ---
Auszug STEAG-PM vom 16.08.13
superhaase:
Die sicherste und wohl auch für den Verbraucher günstigste Lösung wäre ein Kapazitätsmarkt für Reservekraftwerksleistung, in Form einer Auktion.
Vorschläge hierzu gibt es bereits seit längerem.
Man kann das auch weiter spinnen, da ja alle konv. Kraftwerksbetreiber inzwischen nach einer Gesamtregulierung (bzw. Stützung) ihres Marktes rufen:
Bei den AUktionen könnten sowohl die angebotene Leistung (also Kosten für die bloße Bereithaltung) als auch die Vergütung für den dann auf Anforderung gelieferten Strom in der Auktion berücksichtigt werden.
Auf diese Weise könnte dann verpflichtend die gesamte konv. Stromerzeugung vermarktet werden - also der gesamte Residuallastbedarf.
Die Kraftwerksbetreiber würden dann auch nur ihren in der Aktion gebotenen Strompreis bei Stromeinspeisung erhalten, ebenso wie ihren in der Auktion gebotenen Bereitstellungspreis. Es bekommen alle Kraftwerke mit ihren jeweils individuell gebotenen Preisen den Zuschlag, bis der Bedarf gedeckt ist.
Auswüchse, die sich aufgrund der ungeeigneten Merit-Order-Preisbildung ergeben wären damit endlich beseitigt.
Die Kraftwerke würden im Bedarfsfall von den Marktteilnehmern in der Reihenfolge der jeweils für den geltenden Zeitraum unveränderlichen Einspeisetarife angefragt. Zu zahlen wäre nur der Mischpreis, nicht der Höchstpreis wie bei Merit-Order.
Der durchschnittliche Strombeschaffungspreis für die Einkäufer würde dadurch wohl sogar sinken.
Dies würde die umzulegenden Kosten der Leistungsbereitstellung m.E. mehr als kompensieren - wenn man die Strombeschaffungspreise von vor zwei Jahren zugrundelegt (die derzeitigen Großhandelspreise werden ja allgemein als irreal und zu niedrig bezeichnet).
Die in den Auktionen für jeweils z.B. 1 Jahr ausgeschriebenen konv. Kraftwerksleistungen und konv. Strommengen werden dann Jahr für Jahr sinken, wenn der Bedarf abnimmt.
Die Auktionen könnten bzw. müssten nach Flexibilität der Reserveleistung gestaffelt und getrennt stattfinden. Vielleicht auch teilweise regional getrennt, um die Netzsituation zu berücksichtigen.
So müssten die Gaskraftwerke nicht mit den Braunkohlekraftwerken konkurrieren.
Der jeweilige Bedarf in den Kraftwerkskategorien lässt sich ja leicht ermitteln.
Es würde sich bei so einer Ausgestaltung des konv. Strommarktes wohl kaum noch rentieren, neue konv. Kraftwerke zu bauen. Die bestehenden Kraftwerke reichen dafür aus und würden, soweit erforderlich, ihr Auskommen haben. Nur die unrentabelsten Überkapazitäten (wohl die ältesten, ineffizientesten) würden endgültig stillgelegt.
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