Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE bemerkt deutlich gesunkene Großhandelspreise für Strom

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RR-E-ft:
Es ist doch niemand daran gehindert, hier auch die zwischenzeitliche Entwicklung der maßgeblichen Netzentgelte in den maßgeblichen Netzgebieten aufzuzeigen, um das Bild rund zu machen.

Hat den RWE Vertrieb AG überhaupt wegen der unterschiedlichen Netzentgelte in den verschiedenen Netzgebieten unterschiedliche (netzscharfe) Allgemeine Preise, welche die Veränderungen bei den Netzentgelten berücksichtigen?

wechselprofi:
Auch RWE berücksichtigt wie nahezu alle Lieferanten in seinem (Voll)belieferungspreis für Standardlastprofilkunden (u.a. auch Haushalte)  kalkulatorisch die zu erwartenden Netzentgelte. Dabei wird über die postalische Ortslage (PLZ, Ort) mit einer in Kauf genommenen geringen Fehlerquote das Netzgebiet (preisrelevant) und der dazugehörige Netzbetreiber bestimmt. In verschiedenen Netzgebieten sind deshalb Grund- und Arbeitspreis bei gleichem Verbrauch im Allgemeinen auch unterschiedlich

P.S.: Mein vorheriger Beitrag ist keineswegs als Verteidigungslinie für Konzerninteressen zu verstehen. Wenn aber Sachargumente mit Zahlenfakten untermauert werden, dann sollten diese m.E. vollständig und schlüssig sein. 

RR-E-ft:

--- Zitat von: wechselprofi am 16. August 2013, 13:38:18 ---Auch RWE berücksichtigt wie nahezu alle Lieferanten in seinem (Voll)belieferungspreis für Standardlastprofilkunden (u.a. auch Haushalte)  kalkulatorisch die zu erwartenden Netzentgelte.
--- Ende Zitat ---

Was ist mit "zu erwartenden" Netzentgelten gemeint?
Soll das heißen, dass der Vertrieb von ihm  erwartete, aber vom Netzbetreiber noch gar nicht  veröffentlichte Netzentgelterhöhungen vorsorglich einkalkuliert und einpreist?

Der Grundversorger muss die tatsächlichen Netzentgelte berücksichtigen, die vom Netzbetreiber zuvor im Internet veröffentlicht wurden.

wechselprofi:
Gegenfrage:
Wie soll man denn ein Preisgarantieversprechen für 12 bzw. 24 Monate zum Beispiel bei Lieferbeginn 1. Juli abgeben, wenn man ein- bzw. zweimal mit  steigenden Netzentgelterhöhungen in unbekannter Höhe rechnen muss?
Die Antwort lautet: Sich vor diesen Risiken absichern, z.B. durch einen Risikopreiszuschlag (ob dieses Risiko versicherbar ist, weiss ich nicht. Ist aber auch irrelevant, weil die Versicherungsprämie im Endeffekt auch nur zu einem  Preisaufschlag führt).

RR-E-ft:
Die Verpflichtung zur Weitergabe gesunkener Kosten betrifft die Grundversorgung (vgl. BGH; B. v. 18.05.11 Az. VIII 71/10 Rn. 11, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10). In der Grundversorgung gibt es keine Preisgarantien, insbesondere keine Garantie, dass geänderte Beschaffungskosten nicht weitergeben werden. Der Grundversorger hat die tatsächlichen Netzentgelte zu berücksichtigen, die vom Netzbetreiber bereits veröffentlicht wurden.

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