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Autor Thema: Von Almado gekündigt  (Gelesen 3862 mal)

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Offline kimi

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Von Almado gekündigt
« am: 19. Mai 2014, 14:35:23 »
Hallo ,
und vielen Dank  für die Aufnahme.
Ich habe hier schon einiges über den Stromlieferanten Almado gelesen.
Wir beziehen seit Juli 2013 unseren Strom von denen. Um unsere Kosten überschaubar zu halten, wechseln wir jedes Jahr. (Almado war voriges Jahr verlockend, wegen der Bonuszahlung, die bei unserem Verbrauch von 7200kWh im Jahr nicht gerade wenig war.) Auch in diesem Jahr haben wir wieder gewechselt. Mitte April haben wir uns einen anderen Stromanbieter gesucht und der hat dann alles übernommen.
Wir erhielten eine Kündigungsbestätigung und dann am 17.4.2014 erhielten wir eine Mail von Almando, dass wir unteranderem wegen der Kündigung, nicht mehr am Sepa- Lastschriftverfahrern teilnehmen können. Wir möchten nicht vergessen unseren monatlichen Betrag von 205€ zu überweisen. Wir haben es natürlich vergessen  :'( Am 7.5.2014 kam eine Zahlungserinnerung, die wir leider nicht bemerkten und am 13.5.2014 kam dann mal gleich wegen Nichtzahlung die Kündigung zum 23.5.2014, alles per Mail.
Wir haben dann sofort bezahlt und gegen die Kündigung Einspruch erhoben und mal daran erinnert, dass in den AGB´s drin steht, dass wegen Zahlungsrückstand nicht außerordentlich gekündigt wird.
Das Komische ist, das wir 2 Tage später eine Zahlungsaufforderung + Mahngebühren bekamen, wo aber drin steht, wenn sie schon bezahlt haben, bitte ignorieren.
Heute die Antwort auf meine Email: " Im Zuge eines solchen automatisierten Prozesses wurde Ihr Vertrag als zahlungsgestört eingestuft und dementsprechend aus wichtigem Grunde wegen Zahlungsverzuges außerordentlich gekündigt.
Ein nachträglicher Zahlungseingang würde an der Wirksamkeit der Kündigung nichts mehr ändern."
 
Im Prinzip sieht es jetzt für mich so aus, als ob unsere 550€ Bonus nicht bezahlt werden wird, weil wir ja das Jahr nicht voll machen konnten. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich einen Anwalt einschalte.

Offline khh

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Re: Von Almado gekündigt
« Antwort #1 am: 19. Mai 2014, 15:28:02 »
Hallo kimi,

die Frage dürfte sein, ob Almado/365 AG berechtigt ist, von einer erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen, sobald der Kunde den Vertrag ordentlich gekündigt hat und ob eine entsprechende AGB-Klausel womöglich unangemessen und somit unwirksam ist.

Fraglich ist vllt. auch, ob eine außerordentliche/fristlose Vertragskündigung (hier zusätzlich mit der Folge, dass ein Bonus entfällt) bei einer einmaligen "Zahlungsstörung" eine unangemessene Benachteiligung des Kunden sein könnte.

Diese Fragen wird wohl nur ein sachkundiger Anwalt und letztlich ein Gericht beantworten können. Derzeit nicht bekannt ist, ob Almado auch wg. dieser Praktiken von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurde (siehe unter "Stadt/Versorger" im 365 AG-Unterforum "VZ NRW mahnt almado ENERGY ab").

Gruß, khh

Nachtrag:
Es geht nicht "nur" um 550 € Bonus sondern auch um Mehrkosten der Belieferung für den Zeitraum 24.05.14 bis zum Ende des 1. Lieferjahres im Juni/Juli 2014 und um eventuellen Schadensersatz !
« Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 15:40:31 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline kimi

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Re: Von Almado gekündigt
« Antwort #2 am: 19. Mai 2014, 15:44:01 »
Danke für die schnelle Antwort, ich nehme die AGB´s nochmal auseinander.

Offline bolli

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Re: Von Almado gekündigt
« Antwort #3 am: 20. Mai 2014, 08:20:16 »
Tja, dass sieht aus meiner Sicht tatsächlich nicht gut aus. Die einzige Chance, die ich sehe, ist die Frage des Lastschrifteinzugs. Die Aufkündigung von diesem war ja letztlich ursächlich für das Zahlungsversäumnis. Danach wurde aber leider deutlich zu sorglos mit dem Vertrag umgegangen. Insofern darf man sich nicht wundern, wenn dann letztlich durch solche Sorglosigkeiten der angestrebte Bonus nicht gezahlt wird. Wenn man regelmäßig wechselt, um möglichst immer das optimale rauszuholen ist erhöhte Aufmerksamkeit von Nöten. Schließlich wollen die Versorger gerne um die zahlung des Bonus herumkommen bzw. haben nur bei reibungslosem Verlauf ein Interesse an der Zahlung (wobei bis zur Lastschriftkündigung im vorliegenden Fall ja kein Kundenverschulden vorlag).

Fraglich ist vllt. auch, ob eine außerordentliche/fristlose Vertragskündigung (hier zusätzlich mit der Folge, dass ein Bonus entfällt) bei einer einmaligen "Zahlungsstörung" eine unangemessene Benachteiligung des Kunden sein könnte.

Da ja leider auch auf die Mahnung nicht reagiert wurde (sondern erst auf die Kündigung) ist es meines Erachtens ebenfalls fraglich, ob es tatsächlich eine einmalige Zahlungsstörung war.

Diese Fragen wird wohl nur ein sachkundiger Anwalt und letztlich ein Gericht beantworten können. Derzeit nicht bekannt ist, ob Almado auch wg. dieser Praktiken von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurde (siehe unter "Stadt/Versorger" im 365 AG-Unterforum "VZ NRW mahnt almado ENERGY ab").
Das mit dem Anwalt sehe ich auch so, bzgl. der Abmahnung könnte kimi ggf. mal bei der Verbraucherzentrale NRW anfragen, ob die Frage der Lastschriftaufkündigung auch enthalten gewesen ist. Für den aktuellen Fall wrd ihr das zwar nichts bringen, da die Abmahnung ja erst Anfang Juni ihre Wirkung entfaltet, aber es könnte einen Hinweis geben.

Das Studium der AGB wird eher nicht zum Ziel führen, da dort mit Sicherheit nichts zu der Variante "Lastschriftkündigung durch den Versorger" drin steht. Fraglich ist aus meiner Sicht eher, inwieweit die Zahlungsart ein Vertragsbestandteil ist und wie die Frage beantwortet wird, ob eine Änderung dieses Teils des Vertrages zulässig ist. Dann bleibt noch die Frage, inwieweit die Ziffer 3 (Vertragsänderungen) der AGB wirksam ist, da diese Ziffer dem Kunden bei Vertragsänderungen durch den Versorger ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt (aber ja mit dem Nachteil, das dadurch das Jahr Belieferung nicht erreicht wird und der Bonus weg ist).
« Letzte Änderung: 20. Mai 2014, 13:58:25 von bolli »

 

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