0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Das Bundesumweltministerium hat pv magazine seinen Gesetzentwurf zum Solarmodul-Recycling erläutert, der im März von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Der Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Betreibern von Photovoltaik-Anlagen ist bedeutend, aber nicht immer eindeutig....Für private Endkunden oder für die Installationsbetriebe, die dort Solarmodule von Photovoltaik-Anlagen demontieren, wird es möglich sein, diese bei den kommunalen Sammelhöfen abzugeben. Bei mehr als 20 Modulen muss der Installateur mit dem Sammelhof absprechen, wo er die Module hinbringt. Doch der wesentliche Punkt ist: Es ist für die Endkunden bis auf Demontage und Transport zum Sammelhof kostenlos. Das gilt auch für die Module, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verbaut wurden. Damit es für den Endkunden kostenfrei ist, auch wenn Hersteller aus dem Markt gehen, müssen diese für diesen Teil der verkauften Modulmengen eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Das Gesetz sieht statt der Entsorgung über die Sammelhöfe im übrigen auch die Entsorgung über kollektive Rücknahmesysteme vor, die Module an eigenen Sammelstellen zurücknehmen....Für Besitzer von Solarmodulen, die als B2B (Business to Business, also so etwas wie gewerbliche Kunden) klassifiziert werden, gilt aber grundsätzlich anderes, auch wenn es einigen Interpretationsspielraum gibt, wer solch ein B2B-Kunde ist.
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz