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Autor Thema: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid  (Gelesen 32361 mal)

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Offline userD0010

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #15 am: 03. August 2013, 11:10:36 »
@khk  @ jan_b
Da passiert mal wieder genau das, worüber sich zahlreiche seriöse leser/user so oft ärgern. Hier versucht mal wieder ein
Kommentierer, sich möglichst schnell über die 100 - Marke zu hangeln, auch wenn seine "Beiträge"  absoluter Schwachsinn sind und den Betroffenen lediglich verunsichern.
Wenn jan_b  regelmäßig den Prteiserhöhungen widersprochen hat, wenn er regelmäßig fristgerecht die Kürzung seiner Enrgieabrechnung erklärt und gemeldet hat, sollte er lediglich das berühmte Kreuzchen auf dem MB anbringen, diesen kopieren und das Original an das zuständige AG fristwahrend zurücksenden, natürlich per Ebf.
Wenn jan_b  (hoffentlich) fristgerecht die Abnahmekündigung wegen Umzugs dem Versorger nachweislich zugesandt hat, ist sollte er tunlichst einen  fachjzbdugeb RA konsultieren. Eine Beratung zunächst wird nicht die Welt kosten.

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #16 am: 03. August 2013, 14:28:00 »
... Der Lieferant kündigt eine "Preisanpassung" an ... .  Falls ich diese nicht akzeptiere, habe ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung. ... Nun gibt es weiterhin die Möglichkeit, entsprechend §315 BGB gegen "unrechtmäßig hohe Strompreise" in Widerspruch zu gehen. ...

@ Stromfraß

Das Thema „Preisprotest“ ist wesentlich komplexer, informieren Sie sich erst einmal. In diesem Thread ist eine Grundsatzdiskussion aber nicht angebracht.

... Auch die Formulierung "zwischenzeitlich hat die Entega meiner Abschlagszahlung zugestimmt" ist doch Gummi. Wann war das, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum?

Das kann vernachlässigt werden: Wenn Entega den Abschlagszahlungen zugestimmt hat, dann besagt das NICHTS bzgl. der erfolgten Preiskürzungen durch @ jan_pb !

Entscheidend wird sein: Allgemeiner Tarif/Grundversorgung oder Sondervertragsverhältnis? Bei Letzterem sind § 305 und insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Beim Unbilligkeitseinwand zur Grundversorgung wird es schwieriger (zudem hohes Kostenrisiko wg. evtl. Gutachten)  -  vllt. kann da aber das noch ausstehende EuGH-Urteil helfen !?

Ein/e sachkundige/r Rechtsanwalt/in wird wissen was zu prüfen und zu tun ist !

Zitat von: jan-pb am 27.11.2010
Ich habe einen Fachanwalt für Energierecht konsultiert, und nach eingehende Prüfung aller Unterlagen und der aktuellen Rechtslage hat man mir geraten, alles zu bezahlen. Der Grund: Seit 2007 BGH-Rechtssprechung sind die Stromanbieter berechtigt, einseitige Preiserhöhung vorzunehmen, und die §315 Billigkeitskontrolle gilt hier nicht. Man kann jederzeit wechseln wenn einem die Preiserhöhung nicht passt.
Bei diesem „Fachanwalt“ sind allerdings Zweifel an der Sachkompetenz angebracht.  :(
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #17 am: 03. August 2013, 17:10:14 »
danke khh daß du den alten Beitrag von mir rausgesucht hat. Wusste nicht mehr wo / wann der war.

Eine letzte Frage noch zum Bescheid. Da gibts es

[ ] ich widerspreche dem Anspruch insgesamt
oder
[ ] ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar
(Hauptforderung, Zinsen, laufenden Zinsen soweit sie nachstehenden Zinssatz übersteigen, Verfahrenskosten, den anderen Nebenforderungen wegen eines Betrages von..)

welchen der beiden sollte ich dabei ankreuzen ?

Offline userD0010

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #18 am: 03. August 2013, 17:52:39 »
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #19 am: 03. August 2013, 18:31:33 »
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

So ist es. Ob der noch nicht verjährte Teil der Hauptforderung etc. vllt. besser anzuerkennen ist, falls der Versorger klagt
(insbesondere, wenn es sich um einen Grundversorgungsvertrag handelte), sollte die anwaltliche (Erst)beratung ergeben.

Evtl. zu empfehlende Anwältin (?) :  RAin Michaela Sievers-Römhild,
Spitalwiese 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel. 06721-992510, Fax: 06721-992511


PS: Wenn Sie Ihr eigenes Profil aufrufen, können Sie unter "Beiträge anzeigen" Ihren von mir zitierten Beitrag aus 2010
und die seinerzeitigen Antworten checken !   ;)
« Letzte Änderung: 03. August 2013, 18:57:01 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #20 am: 03. August 2013, 20:19:16 »
Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:
Zitat
Wenn jan_b  regelmäßig den Prteiserhöhungen widersprochen hat, wenn er regelmäßig fristgerecht die Kürzung seiner Enrgieabrechnung erklärt und gemeldet hat, sollte er lediglich das berühmte Kreuzchen auf dem MB anbringen, diesen kopieren und das Original an das zuständige AG fristwahrend zurücksenden, natürlich per Ebf.
Wenn jan_b  (hoffentlich) fristgerecht die Abnahmekündigung wegen Umzugs dem Versorger nachweislich zugesandt hat, ist sollte er tunlichst einen  fachjzbdugeb RA konsultieren. Eine Beratung zunächst wird nicht die Welt kosten.
Da sind mehrere "wenn" und was da genau passiert ist, dafür sind die Aussagen von jan_pb einfach zu dürftig.
Wir können uns alle weit aus dem Fenster lehnen, denn wir haben nicht den Ärger, die Kosten und eine evtl. Gerichtsverhandlung.
Ich bin einfach der Auffassung, dass man sich gut überlegen sollte, inwieweit man letztlich die Forderung von 1300 Euro oder einen Teil dessen akzeptiert.
Ein wirklich guter Anwalt könnte da bei der Entscheidung helfen und eine Erstberatung sollte man da schon in Anspruch nehmen. Wenn eine RS-Versicherung besteht, könnte das die Sache erleichtern.

Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #21 am: 03. August 2013, 20:47:42 »
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

So ist es. Ob der noch nicht verjährte Teil der Hauptforderung etc. vllt. besser anzuerkennen ist, falls der Versorger klagt
(insbesondere, wenn es sich um einen Grundversorgungsvertrag handelte), sollte die anwaltliche (Erst)beratung ergeben.

Evtl. zu empfehlende Anwältin (?) :  RAin Michaela Sievers-Römhild,
Spitalwiese 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel. 06721-992510, Fax: 06721-992511


PS: Wenn Sie Ihr eigenes Profil aufrufen, können Sie unter "Beiträge anzeigen" Ihren von mir zitierten Beitrag aus 2010
und die seinerzeitigen Antworten checken !   ;)

danke mache ich.

Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:

Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). In 2007 hat Entega mehrmals mit dem sondervertrag "Clever Strom" geworben, da dieser angeblich in der Summe wesentlich günstiger ist. Diese habe ich jedoch nie angenommen und blieb auch nach dem mehrmaligen "Hinweis" beim Grundversorgungstarif Entega Basis Strom. Im Zuge dessen hat Entega bekannterweise die Strompreise drastisch angezogen, auch im Grundversorgungstarif. Seit 2007 habe ich diese Erhöhungen regelmäßig widersprochen.

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #22 am: 03. August 2013, 21:34:15 »
... Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). ...

@ jan_pb

Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben
[und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab], dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif
"Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #23 am: 03. August 2013, 22:11:44 »
Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. Weitere Basistarife mit unterschiedlichen Tages- und Nachttarifen oder für besonders exakte Verbrauchserfassung im gewerblichen Bereich finden Sie ebenfalls unter den Basis Stromtarifen.

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

Offline userD0010

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #24 am: 03. August 2013, 22:27:58 »
@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #25 am: 03. August 2013, 23:01:41 »
Off - Topic

@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.

Stimmt, vielfach 'bla bla' oder 'Binsenweisheiten' ...... aber der letzte Beitrag war doch ganz brauchbar !   ;)

On - Topic

Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

Die Frage bleibt:  Trifft das für Anfang 2006 auch zu ?   :-\


Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline jan_pb

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #26 am: 04. August 2013, 08:28:22 »
Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

Die Frage bleibt:  Trifft das für Anfang 2006 auch zu ?   :-\
[/quote]

im ersten Schreiben von Entega steht :

Zitat
Sie haben sich für blabla von Entega entschieden. hierzu heissen wir Sie willkommenund bestätigen ihnen den energieliferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Algemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.

Kann man diese AVB noch irgendwo finden ?

[/quote]

Offline Stromfraß

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #27 am: 04. August 2013, 10:08:32 »
Off-topic:

Zitat
Hier versucht mal wieder ein
Kommentierer, sich möglichst schnell über die 100 - Marke zu hangeln

Zitat
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.

Zitat
Es irrt der Mensch solang er lebt
J.W. Goethe

Derlei Kommentierungen sind nicht mein Niveau.
Überlassen wir es doch einfach dem Fragesteller, ob er mit meinen Beiträgen was anfangen kann.

On-topic:
Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln:
Zitat
Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals)
--


Offline Didakt

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #28 am: 04. August 2013, 11:16:36 »
Zur Frage von jan_bp:

Zitat
Kann man diese AVB noch irgendwo finden?

Die Beiträge in diesem Thread verwundern in der Tat ein wenig! Die von @ khh u. a. sind ausgenommen!

Die AVB kann man finden, wenn man denn ernsthaft will und sich in der Sache auch nur ein klitzeklein wenig auskennt. ;)

Siehe hierzu den Beitrag von @ khh weiter oben:
Zitat
@ jan_pb

Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab, dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif "Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!

Hier finden Sie eine reichliche Auswahl: http://www.google.de/#gs_rn=23&gs_ri=psy-ab&cp=7&gs_id=2&xhr=t&q=AVBEltV&es_nrs=true&pf=p&output=search&sclient=psy-ab&oq=AVBEltV&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.50165853,d.ZWU&fp=fb0814af62ebdf25&biw=1745&bih=914
« Letzte Änderung: 04. August 2013, 11:19:56 von Didakt »

Offline khh

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Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
« Antwort #29 am: 04. August 2013, 13:36:49 »
... Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln: ...

@ Stromfraß

Die Höhe der Forderung ist für eine Beurteilung des Sachverhalts von nachgeordneter Bedeutung. Es geht auch nicht um „anzweifeln“, sondern um eine strukturierte Prüfung der Vertragssituation. Der „Grund“ ist:
[…]
Entscheidend wird sein: Allgemeiner Tarif/Grundversorgung oder Sondervertragsverhältnis? Bei Letzterem sind § 305 und insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Beim Unbilligkeitseinwand zur Grundversorgung wird es schwieriger (zudem hohes Kostenrisiko wg. evtl. Gutachten)  -  vllt. kann da aber das noch ausstehende EuGH-Urteil helfen !? Ein/e sachkundige/r Rechtsanwalt/in wird wissen was zu prüfen und zu tun ist !
[...]

Die Erfolgsaussichten und Risiken eines Preisprotestes sind in der Grundversorgung (entspricht die Preisanpassung der Billigkeit?) und bei einem Sondervertrag (ist die AGB-Preisänderungsklausel wirksam?) durchaus unterschiedlich. Alles nachzulesen hier im Forum! Wenn Sie sich diesbzgl. nicht wenigstens ansatzweise auskennen, dann halten Sie sich hier besser raus.  >:(

@ jan_pb

In einem anderen Thread zur Entega haben Sie @ Egli1 angesprochen. Eine Kontaktaufnahme (evtl. auch direkt vor Ort) ist zwar richtig und sinnvoll, die Vorgehensweise des genannten User’s kann für Sie aber nur bei identischer Vertragssituation hilfreich sein!

Noch ein Tipp meinerseits: Prüfen Sie sämtliche Verbrauchsabrechnungen oder lassen Sie prüfen, ob für die Jahre 2006 bis 2010 durchgängig zum ursprünglichen Tarif abgerechnet wurde. Sollte Entega eigenmächtig auf einen (anderen) Sondervertrag „umgestellt“ haben, wird ein/e sachkundige/r RA/in wissen, ob man das zum eigenen Vorteil nutzen kann.

Und noch etwas  -  Sie zitieren aus dem ersten Schreiben von Entega:
Zitat
... wir ... bestätigen ihnen den Energielieferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.

Die AVBEltV § 2 Abs. 3 verpflichtet den Grundversorger hingegen:
Zitat
Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Vertragsabschluß ... die allgemeinen Bedingungen kostenlos auszuhändigen.
Vielleicht kann ein/e sachkundige/r RA/in auch damit etwas anfangen.     
« Letzte Änderung: 04. August 2013, 14:09:05 von khh »
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