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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58064 mal)

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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #90 am: 28. November 2013, 19:13:04 »
Was raten mir hier die Experten? Lohnt es sich jetzt noch, gegen die Kündigung, bzw. gegen die Schlussrechnung vorzugehen?
Ich habe übrigens heute eine Mail vom Bayernwerk bekommen, dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.

Gruß, blueeye

Offline userD0010

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #91 am: 29. November 2013, 08:08:19 »
@blueeye
dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.

Folglich war die Kündigung der Belieferung unbegründet, d. h. nicht rechtmäßug. Ob es sich aber lohnt, gegen einen offenbar unseriösen Versorger vorzugehen, die Schlußrechnung zu misachten und sogar zu versuchen, rechnerisch zu viel bezahlte Abschläge zurückbuchen  und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, obliegt Ihrer Überlegung.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #92 am: 29. November 2013, 12:42:38 »
Hallo blueeye,

wie @h.terbeck schon schrieb, hätte immergrün wohl gleich nach Kenntnis des Zweitarifzählers kündigen müssen und nicht erst nach 9,5 Monaten, was den Anschein von "Abzocke" erweckt.

Einen "Rat" was jetzt zu tun ist, kann Ihnen nur ein sachkundiger Anwalt erteilen. Und Sie allein müssen entscheiden, ob Sie sich weiter mit dieser leidigen Angelegenheit befassen wollen!

Vielleicht auch mal Ihre RS-Versicherung prüfen, ob eine SB vereinbart ist und ob Anwalt/Anwältin ein über die Gebühren-ordnung hinausgehendes Honorar verlangt (das wäre Ihre Kostenrisiko, falls Sie in einem Rechtsstreit nicht obsiegen).   

Gruß, khh

PS: Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwalts-Hotline hat, dann holen Sie sich dort vorab eine telefonische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten!
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:51:11 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline userD0010

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #93 am: 29. November 2013, 16:18:37 »
@alle
Die Angelegenheit scheint wohl "wasserdicht" zu sein. Immergrün versucht, sich aus der eigenen Schlafmützigkeit herauszustehlen, indem von dort mit faulen Tricks man sich der Kunden zu entledigen, die über einen gewissen Zeitraum unliebsame Energiepreise genossen haben und bei denen auch noch ein Jahresbonus fällig wird.
Wer nahezu neun Monate im Tiefschlaf war und die monatlichen Abschläge auf den VEREINBARTENEnergiepreis kassiert hat, dürfte auch bei erheblichsten Bedenken gegen die Entscheidungen manscher Schwarzkittel auf der sicheren Seite stehen. Ich würde auf Belieferung für die restliche Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Bedingungen bestehen und auch gleich bei der dann noch ausstehenden Restzahlung den Jahresbonus verrechnen.
Wie wär´s denn, wenn man den Versorger auffordert, eine negative Feststellungsklage bei dem zustänidgen Gericht einzureichen, um die Wirksamkeit des Vertrages prüfen zu lassen.
Für solche Versorger gehört das Messer gewetzt.

Offline heidelberger33

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #94 am: 30. November 2013, 18:43:07 »
Wer muss denn eigentlich belastbar beweisen, dass eine Abbuchung rechtmässig bzw. nicht rechtmässig ist und somit die angegebenen "Widerspruchsfristen" einzuhalten. Lastschriften und Abbuchungserlaubnis sind immer zulasten des Kontoinhabers.

Frage: Ist der Widerruf eines Betrages bzw. einer Abbuchung mit einem Widerruf der Einzugsermächtigung gleichzusetzen?
Es dürfte sich wohl um eine eindeutige Willenserklärung handeln.
Gruss

Offline khh

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Re: Lastschrift-Rückbuchung (wohl eher OFF-TOPIC)
« Antwort #95 am: 30. November 2013, 19:16:01 »
Hallo heidelberger33, so richtig verstehe ich Ihre Frage und Ihre Anmerkung leider nicht :-\.

Lässt ein Bankkunde eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückbuchen (oder innerhalb von 13 Monaten, wenn gar keine Einzugsermächtigung erteilt wurde), dann stellt sich die Frage nicht, ob die Abbuchung 'rechtmäßig' oder 'nicht rechtmäßig' ist. Mit anderen Worten: Für den Rückbelastungsauftrag an die eigene Bank bedarf es keiner Begründung oder irgend eines 'Beweises'. Und die Rückbuchung einer Lastschrift ist kein genereller Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung.

Wenn die Forderung des Abbuchenden (nach dessen Meinung) berechtigt ist, dann wird er diese aber sicherlich weiterhin geltend machen, nötigenfalls wohl auch auf dem Rechtsweg. Das wäre jedoch eine ganz andere Baustelle.

Vielleicht sollten Sie mal die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bzw. die "Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift" lesen, die in Deutschland zum 09.07.2012 geändert und ca. im April 2012 von den Banken und Sparkassen jedem Kunden zugestellt wurden.
« Letzte Änderung: 30. November 2013, 19:27:23 von khh »
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Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #96 am: 01. Dezember 2013, 20:57:18 »
Hallo blueeye,
ich komme nochmals auf meine nachstehende Anregung zurück:
Ich würde das zunächst klären/regeln:
@blueeye,
zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:
[...]

Dann hat man die 'freie Auswahl' unter allen Anbietern, wobei selbstverständlich sowohl die hier im Forum vielfach benannten wenig seriösen Anbieter als auch Exoten/Newcomer auszuschließen sind (auf jährliche Bonus-Mitnahme würde ich allerdings nicht verzichten wollen ;) ) !

Mit Ihrem jetzigen Zweitarifzähler können Sie möglicherweise selbst bei Ihrem Grundversorger E.ON keinen preisgünstigeren Sondervertrag abschließen. Das schließe ich aus einem mir aktuell zugegangenen Schreiben der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, mit dem eine AGB-Änderung mitgeteilt und ergänzend ausgeführt wird  -  Zitat:
Zitat
Unverändert gültig bleiben die Voraussetzungen für die Strombelieferung gemäß Ziffer 1.1 Ihrer alten AGB. Infolge der Zusammenführung der regionalen Vertriebsgesellschaften ... lauten diese wie folgt:"E.ON beliefert die in diesem Vertrag genannte Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom unter der Voraussetzung, dass der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt, der Kunde ausschließlich einen Niederspannungs-Eintarifzähler nutzt und ..."

Nachtrag: Auch auf der E.ON-Homepage steht bei "Stromtarife > Tarifinformationen" jeweils "Zählerart Eintarif" !!!

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 22:17:26 von khh »
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #97 am: 03. Dezember 2013, 14:33:22 »
Danke für die Infos.

Ich hatte direkt nach der Kündigung durch immergrün ein Angebot von eon, da hatte ich ausdrücklich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei. Daraufhin wurde mir geantwortet, es sei kein Problem und es entstünden auch keine Mehrkosten.
Diesen Vertrag habe ich doch wieder zurückgenommen, da noch so viele Unklarheiten mit immergrün bestanden.
Nun, da ich tatsächlich wieder einen neuen Anbieter gesucht habe, habe ich von eon keine antwort mehr erhalten. Daher habe ich weitergesucht und bin gerade dabei zu Lechwerke zu wechseln. Auch dort habe ich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei und auch dort wurde mir geantwortet, es wäre kein Problem. Ich hoffe, dass es da nun keine böse Überraschung mehr gibt!

Gruß, blueeye

Offline bolli

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #98 am: 03. Dezember 2013, 15:04:32 »
Sie sollten darauf achten, dass nachvollziehbar gegenüber dem Anbieter dokumentiert ist, was man Ihnen mündlich geantwortet hat. Sonst erinnert sich im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt niemand mehr daran und das Unternehmen behauptet, von nichts gewusst zu haben.
Vielleicht ist der Umbau doch die sicherere Variante.

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #99 am: 03. Dezember 2013, 19:32:27 »
Da haben Sie sicher recht. Langfristig sollte ich mir wohl tatsächlich Gedanken wegen eines Umbaus machen. Da ich gerade noch in der Grundversorgung hänge, drängt die Zeit und ich will schnellstmöglich in einen neuen Vertrag. Ich bin mir nicht sicher, wie schnell das mit dem Umbau klappt. Aber ich werde mich darum kümmern.
Die Zusage, dass der Doppeltarifzähler kein Problem ist und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht, habe ich per Mail bekommen, ich denke, dass sollte ggf. als Nachweis genügen.

Gruß, blueeye

 

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