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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58031 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #75 am: 09. November 2013, 21:16:07 »
khh schreibt:
Zitat
Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Das meinte ich eigentlich mit dem Einbeziehen eines Fachmanns.
Er hätte zunächst sachkundig Auskunft geben können, wie sich das mit dem Zähler verhält. Ob er das zweite Zählwerk sperrt oder nicht bzw. welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, hätte er auch sagen können.
Bei mir ging das mit der Sperre problemlos, nachdem ich erklärte, keine Tagnachladung zu brauchen.
Ob seine Aussagen bzw. seine Handlungen Immergrün hätten "besänftigen" können, vermag ich nicht zu sagen.

Zitat
Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

Wir sind hier nicht in der Schule und Sie sind nicht der Oberlehrer, der Zensur(en) verteilt.
Überlassen Sie doch einfach Blueeye die Beurteilung.
Wenn sie mit meinen Beiträgen was anfangen kann, ist es gut, wenn nicht, braucht sie diese ja nicht zu lesen. Für khh schreibe ich sie ja nicht.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #76 am: 09. November 2013, 21:40:48 »
... Das meinte ich eigentlich mit dem Einbeziehen eines Fachmanns. ...

Na klar, im Nachhinein meinten Sie immer etwas anderes als den zuvor geschriebenen Quatsch.  ::)

... Überlassen Sie doch einfach Blueeye die Beurteilung. Wenn sie mit meinen Beiträgen was anfangen kann, ist es gut, wenn nicht, braucht sie diese ja nicht zu lesen.

Letzteres ist zu empfehlen !  :)
« Letzte Änderung: 09. November 2013, 22:37:49 von khh »
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Offline DieAdmin

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #77 am: 11. November 2013, 13:55:36 »
Die ab hier nachfolgenden Beiträge, welche mehr ins Offtopic triffteten habe ich ab- und umgehangen:

http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18628.0

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #78 am: 12. November 2013, 10:57:14 »
@blueeye, ich komme noch mal auf Ihren nachstehenden Beitrag zurück:
... ich kann es auch mit meinem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen, warum der HT-NT-Zähler so ein Problem ist und dafür immense Aufschläge berechnet werden. Es müssen statt einem Zählerstand zwei zusammengerechnet werden - und das berechtigt zu einer Mehrforderung von mehreren hundert Euro?? ...

Die Antwort finden Sie am Anfang dieses Threads:
Es gibt weitere Lieferanten, die die Versorgung von Verbrauchsanlagen mit Zweitarifzählern ausschließen und übrigens auch die Kündigung entsprechend durchziehen. Für dieses Verhalten gibt es einen Sachgrund: Das Verbrauchsverhalten solcher Anlagen weicht (sowohl im Tages- als auch im Jahresprofil) von einem normalen Haushaltskunden erheblich ab. Generell entstehen durch Profilfehlanpassungen dem Lieferanten sowohl für Ausgleichsenergie als auch für Mehr- und Mindermengen zusätzliche Kosten! Diese versucht er natürlich zu vermeiden, ...

Insofern könnte die Kündigung von immergrün aufgrund der AGB-Klausel womöglich berechtigt sein, auch wenn die Verbraucherzentrale gemäß der von Ihnen schon mal zitierten Auskunft anderer Meinung zu sein scheint.
Für Ihren Widerspruch und ggf. Schadensersatzforderungen Ihrerseits könnte hilfreich für Sie sein, wenn anhand der jetzt erbetenen Auskunft des Netzbetreibers belegt werden kann, dass immergrün bereits vor bzw. zu Vertragsbeginn Kenntnis von dem Zweitarifzähler hatte, jetzt aber erst kündigt.
Insbesondere trifft das m.E. zu, wenn immergrün den lt. den AGB vorgesehenen Aufschlag plus 25%(?) pauschalen Schadensersatz berechnet. Bzgl. dieser AGB-Klauseln hab ich ohnehin erhebliche Zweifel, ob die wg. unangemessener Benachteiligung überhaupt wirksam sind.

OK, das alles ist ggf. mit einer/einem sachkundigen Anwältin/Anwalt zu klären. Jetzt erst mal die Schlussrechnung abwarten, welche bis spätestens Ende November zugegangen sein sollte (innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Belieferung gem. § 40 Abs. 4 EnWG). 

Gruß, khh
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #79 am: 12. November 2013, 22:24:21 »
hallo, khh,

vielen Dank für Ihre beständige Hilfe.

Ich muss nur leider zugeben: Den oben angeführten Sachgrund, warum mehrtarifzähler ausgeschlossen werden, habe ich nicht wirklich verstanden. Bedeutet das nicht, dass Kunden, die Mehrtarifzähler haben, mehr Strom nachts als in den üblichen Spitzenzeiten verbrauchen? Das ist logisch, wenn ich auch Strom mit Hoch- und Niedertarif beziehe, da habe ich Waschmaschine und Trockner nachts laufen lassen, aber da ich ja einheitlichen Normalstrom beziehe, ist das für mich nicht relevant. Also warum sollte ich nur aufgrund der Tatsache dass ich einen Doppeltarifzähler habe nachts mehr Strom brauchen, wo er mich doch zu jeder Zeit gleich viel kostet? Ich sehe zumindest keinen Grund, warum mein Verbrauchsverhalten vom durchschnittlichen abweichen sollte.

Um zu belegen, dass immergrün spätestens im Januar vom Doppeltarifzähler wusste, habe ich ja das Bayernwerk um einen Nachweis gebeten, den ich allerdings noch nicht erhalten habe.
Heute bekam ich von immergrün eine Bestätigungsmail über den Eingang des Zählerstandes, der nun bearbeitet wird.
In dieser Mail lieferten sie die Antwort gleich mit: Es hieß nämlich: "Auch Zählerstände, die Sie dem Netzbetreiber (Bayernwerk AG) mitteilen oder die der Netzbetreiber abliest, werden uns automatisch weitergeleitet."
Damit bestätigt immergrün ja im Grunde genommen, dass sie auch den Zählerstand vom Januar (also BEIDE Zählerstände) vom Bayernwerk erhalten haben.

Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.

Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?

Gruß, blueeye
 

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #80 am: 12. November 2013, 22:47:34 »
1) Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
2) Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank?

zu 1) Auf die Schlussrechnung warten, dann wieder melden (es sei denn, immergrün will kein Geld haben ;));
zu 2) Lastschrift-Rückbuchungen wg. Widerspruch (die eigene Bank ist entsprechend zu beauftragen) :
a) "berechtigte" Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen und b) "unberechtigte" innerhalb von 13 Monaten.
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Offline bolli

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #81 am: 13. November 2013, 08:56:39 »
Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?

Ich vermute, Sie meinen diesen Beitrag
2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Dazu wurde aber auch nachfolgend schon eine Antwort gegeben:
wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!

Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.

Das bedeutet im Klartext: Sie können JEDE Abbuchung die auf Grund einer Einzugsermächtigung getätigt wurde (dieses ist für die Bank eine berechtigte Abbuchung), innerhalb einer Frist von 8 Wochen zurückrufen . Bei einer unberechtigten Abbuchung haben Sie sogar 13 Monate lang die Möglichkeit, die Zahlung zurückzurufen. Unberechtigt ist eine Abbuchung dann, wenn 1. keine Abbuchungsermächtigung vorliegt oder 2. zwar eine Ermächtigung vorliegt, diese aber nicht den Gegenstand, für den abgebucht wurde, umfasst (Sie haben z.B. eine Abbuchungsermächtigung für Strom erteilt und der Versorger bucht noch einen Betrag aus einer alten Gasrechnung mit ab, für die keine Ermächtigung vorlag).

Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
Auch das wurde schon mehrfach gesagt: Schauen Sie noch, dass Sie die Information (möglichst schriftlich) vom Netzbetreiber bekommen, ob immergrün definitiv beide Zählerstände mitgeteilt wurden und dann warten Sie auf die Schlußrechnung und schauen, was da nun endgültig drin steht. Vorher ist vieles Spekulation.
Sollte immergrün den kompletten Paketpreis abrechnen und/oder die 25% Strafgebühr berechnen würde ich auf jeden Fall rechtlich dagegen vorgehen, wenn der Netzbetreiber die Weitermeldung beider Zählerstände bestätigt hat, da immergrün dann früher gewusst hat, dass Sie 2 Zähler haben und früher hätte reagieren müssen. Da Sie Rechtsschutz haben, würde ich da in jedem Fall mit zum Anwalt gehen. Soll der sich damit herumschlagen.

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #82 am: 13. November 2013, 15:09:42 »
Danke für die Antworten.

Ja, dann werde ich jetzt erst mal ruhig durchatmen und abwarten.
Sollte sich etwas Neues ergeben, melde ich mich auf jeden Fall wieder.

Gruß, blueeye

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #83 am: 27. November 2013, 20:38:36 »
So, die Schlussrechnung ist angekommen.
Eigentich nicht ganz so drastisch wie ich befürchtet hatte, auch wenn ich natürlich nun mehr zahlen muss als im ursprünglichen Vertrag.
Die Endsumme beträgt nun 1223 Euro - 66 Euro, die ich bereits mehr bezahlt habe, soll ich als Scheck zurückerhalten. Es wurde mein tatsächlicher Verbrauch angenommen, allerdings zu einem höherem kWh-Preis als im ursprünglichen Vertrag. Weitere Forderungen wurden nicht gestellt.
Eigentlich hätte das Jahrespaket ca. 1300 Euro kosten sollen, nun zahle ich kaum weniger für 9,5 Monate. Andererseits bin ich auch wieder froh, dass nicht noch mehr auf mich zugekommen ist und frage mich nach den nicht so sehr vielversprechenden Meinungen hier, ob es Sinn macht, irgendwie gegen die Schlussrechnung anzugehen.
Aber vielleicht ist das genau die Masche, die funktioniert: die betroffenen sind froh nicht noch mehr zahlen zu müssen und ein großer Aufstand lohnt sich um 300 Euro nicht.
Wie sieht eure Meinung nun dazu aus?

lg, blueeye

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #84 am: 27. November 2013, 21:06:16 »
nachdem ich ja nun schon eine weile in der grundversorgung gelandet bin, suche ich nach einem neuen anbieter. meinen grundversorger eon habe ich schon zweimal angeschrieben und um ein angebot für einen besseren tarif gebeten. leider habe ich keine antwort erhalten.
nun suche ich also nach einem neuen anbieter.
auf check24 kann man als filter die kriterien der verbraucherzentrale eingeben. das habe ich gemacht, denn ich möchte nicht noch einmal auf eine unseriöse firma hereinfallen.
ein preisgünstiges angebot war da von lechwerke rwe. ist das ein vertrauenswürdiger und empfehlenswerter anbieter? in den agbs war im übrigen kein hinweis bezüglich mehrtarifzähler zu finden.

lg, blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #85 am: 27. November 2013, 21:25:45 »
Ich würde das zunächst klären/regeln:

@blueeye,

zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:

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Alternativ kann man den Netzbetreiber auch fragen, ob der vorhandene Zwei-/Doppeltarifzähler -  möglichst kostenlos -  gegen einen „normalen“ Stromzähler ausgetauscht werden kann.

Dann hat man die 'freie Auswahl' unter allen Anbietern, wobei selbstverständlich sowohl die hier im Forum vielfach benannten wenig seriösen Anbieter als auch Exoten/Newcomer auszuschließen sind (auf jährliche Bonus-Mitnahme würde ich allerdings nicht verzichten wollen ;) ) !
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #86 am: 27. November 2013, 22:02:12 »
also mal wieder an eon wenden und hoffen, dass ich auf diese frage mal ne antwort krieg.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #87 am: 27. November 2013, 22:15:16 »
Bzgl. Zähler an die für Ihre Region zuständige Netzgesellschaft des E.ON-Konzerns wenden
(von deren hiesigem Netzbetreiber Avacon AG bekommt man auch telefonisch hilfreiche Auskünfte).

Und Strom-Angebote von E.ON findet man auf den Seiten der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH !

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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #88 am: 27. November 2013, 22:53:51 »
bei mir zuständig ist wohl das bayernwerk, aber da warte ich ja auch noch auf irgendeine antwort bezüglich der an immergrün übermittelten zählerstände.
ich weiß schon, dass ich die eon tarife auch im internet finde, aber ich dachte, wenn ich sie direkt anschreibe und um ein angebot bitte, dann bekomme ich auch eins. aber da habe ich mich offensichtlich getäuscht.
in letzter zeit ist es mir sehr, sehr oft passiert, dass ich bei verschiedenen firmen, die ich für verlässlich hielt, entweder niemanden ans telefon bekommen habe oder keine antwort auf mails. daher bin ich in dieser hinsicht gerade etwas gefrustet.

lg, blueeye

Offline bolli

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #89 am: 28. November 2013, 07:53:56 »
in letzter zeit ist es mir sehr, sehr oft passiert, dass ich bei verschiedenen firmen, die ich für verlässlich hielt, entweder niemanden ans telefon bekommen habe oder keine antwort auf mails. daher bin ich in dieser hinsicht gerade etwas gefrustet.
Tja, Service ist personalintensiv und Personal ist teuer. Wenn man preiswerte Angebote ,achen will und zusätzlich einen üppigen Gewinn übrig behalten will, muss man halt irgendwo sparen. Wo kann man das besser als beim Endkunden. Der kann eh nur vom Regen in die Traufe fallen.  :(

 

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