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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58054 mal)

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Offline heidelberger33

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #60 am: 08. November 2013, 17:55:49 »
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #61 am: 08. November 2013, 18:05:00 »
Ja, genau so ist es.

Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. So haben es alle Versorger bisher gehandhabt, und ich habe nicht damit gerechnet, dass das nun ein Problem sein könnte.

Offline heidelberger33

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #62 am: 08. November 2013, 18:11:43 »
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #63 am: 08. November 2013, 18:13:03 »
Wie bereits geschrieben, der Versorger sieht es anders.
Es wird die Frage sein, inwieweit er mit seiner Sichtweise durchkommt.
Er wird sich auf seine AGB berufen und deswegen die Kündigung.
Er wird auch versuchen, möglichst viele Kosten gegen Sie in Anwendung zu bringen.
Genaues wird die Schlussrechnung aussagen.
Dagegen vorzugehen, wird nicht ohne anwaltliche Hilfe möglich sein.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #64 am: 08. November 2013, 18:27:47 »
... Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. ...

@blueeye

Sie müssen differenzieren:
a) ein Zähler (eine Zählernummer) mit zwei Zählwerken, eins für HT und eins für NT [sog. 'Gemeinsame Messung']
oder
b) zwei Zähler (zwei Zählernummern), einer für HT und einer für NT [sogen. 'Getrennte Messung']
sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe !

Das gilt insbesondere für einen Versorgerwechsel, wo ich eine Vorabklärung mit dem Anbieter empfohlen hatte.
Zumindest sollten die AGB etc. gecheckt werden, ob a) ein Ausschlusskriterium ist.

Nachtrag:
zu a) HT = Hochtarif ("Normalstrom" bspw. 06 - 22 h) und NT = Niedertarif (bspw. 22 - 06 h wg. Nachtspeicherheizung)
« Letzte Änderung: 08. November 2013, 19:01:10 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #65 am: 08. November 2013, 18:37:38 »
ich habe EINEN Zähler mit einer Zählernummer, aber zwei Zählwerken.

Was bedeutet dieser Unterschied in meinem Fall?

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #66 am: 08. November 2013, 18:41:39 »
Das bedeutet, dass viele Anbieter eine Abnahmestelle mit solch einem Zähler NICHT beliefern !

Ist das NT-Zählwerk "aktiviert", hat der zuständige Grundversorger quasi eine Monopolstellung.

Ich rate jetzt mal: Bei jedem Anbieter, der nicht auch Grundversorger ist, könnte ein Zwei- bzw.
Doppeltarifzähler mit dem Abrechnungssystem nicht kompatibel sein und wird daher abgelehnt?
« Letzte Änderung: 08. November 2013, 19:43:19 von khh »
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #67 am: 08. November 2013, 19:46:34 »
hm, allerdings hatte ich ja bereits mehrere Versorger und bis jetzt war das noch nie ein Problem.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #68 am: 08. November 2013, 19:53:15 »
Vielleicht sind die ja in ihrem "Stammgebiet" auch Grundversorger? Checken Sie doch mal deren aktuelle Angebote, ob da akzeptable Preise dabei sind und einen eventuellen (Neukunden)Bonus wird's im 1. Jahr auch geben, wenn Sie über ein Vergleichsportal wechseln.

Ich mach es seit Jahren so, dass ich jährlich zwischen einigen seriösen Anbietern hin- und herwechsle und jeweils (problemlos!) den Bonus mitnehme  -  es muss nicht immer der (vermeintlich) billigste sein!  ;)
« Letzte Änderung: 08. November 2013, 20:11:53 von khh »
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #69 am: 08. November 2013, 20:08:17 »
ja, von dort wurde mir die Schlichtungsstelle empfohlen.

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #70 am: 08. November 2013, 21:30:08 »
Zitat
Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.

Ein Problem scheint da doch geklärt zu sein.
Sie hatten also vor Jahren einen Zweitarifzähler wegen des Nachtstroms.
Der Zähler hat 2 Zählwerke und Sie haben nicht 2 Zähler!
Wenn in den AGB von Immergrün die Nutzung eines Mehrfachzählers einen Vertragsbruch darstellt, dann ist das zunächst so.
Merkwürdig ist und bleibt allerdings, dass Immergrün das erst jetzt merkt (merken will).
Das ändert allerdings nichts an der erfolgten Kündigung.
Diese Situation erfordert eine neue Strategie.
Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist.
Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für
Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk für die sogen. "Tagnachladung" gesperrt ist, weil ich es nicht nutze.
Aufgrund seiner Aussage kann man ggf. bei Immergrün die Sache darlegen. Manchmal hilft das, wobei Almado und Immergrün in dieser Hinsicht wahrscheinlich kein Entgegenkommen zeigen.
Da kann dann nur der Anwalt helfen.

Momentan stellt sich die Situation nicht so rosig dar. Immergrün sieht einen Verstoß gegen seine AGB und wie gesagt, Unwissenheit ...
Ich würde es aber noch nicht so schwarz sehen.
Wenn die RS-Versicherung eine Deckungszusage gibt, lohnt es sich sicher,
bei mehreren 100 Euro einen Anwalt einzuschalten.

Offline khh

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Re: Laber - Laber - Laber
« Antwort #71 am: 08. November 2013, 22:22:05 »
... Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist. ...

@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden. Andernfalls bräuchte man auch keinen (womöglich Kosten verursachenden) Fachmann:
Mal die Zählerstände von zwei aufeinander folgenden Tage vergleichen, würde völlig reichen!

Zudem bringen SIE etwas bereits geklärtes jetzt wieder durcheinander >:(:
... Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk ...
Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #72 am: 08. November 2013, 23:11:47 »
die Zählwerke laufen definitiv beide - das ist leicht zu beobachten.

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #73 am: 09. November 2013, 08:19:36 »
khh schreibt:
Zitat
Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

Hätte blueeye 2 Zähler, so wie ich, wäre der Strombezug über den "Normalstrom"-Zähler gelaufen und es hätte kein Poblem mit Immergrün gegeben.
Nun hilft hätte hier nicht weiter, aber vielleicht für die Zukunft.

Zitat
@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.

Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt.
Immergrün schließt solche Zähler in den AGB aus.
Vielleicht sind die AGB angreifbar, aber zunächst ist es eben so.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #74 am: 09. November 2013, 15:47:27 »
khh schreibt:
Zitat
@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.
Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt. ...

@Stromfraß,
meine Aussage bezog sich allein auf Ihren glorreichen Ratschlag - Zitat "Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werden, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen ..." !  ::)


@blueeye,

zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:

Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Alternativ kann man den Netzbetreiber auch fragen ;), ob der vorhandene Zwei-/Doppeltarifzähler -  möglichst kostenlos -  gegen einen „normalen“ Stromzähler ausgetauscht werden kann.
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