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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58055 mal)

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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #45 am: 07. November 2013, 19:48:16 »
tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:

Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:

ich vermute mal, die wird so aussehen:

der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere  437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.

Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.

Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #46 am: 07. November 2013, 19:54:39 »
Ich habe die hier gegeben Ratschläge nun soweit beherzigt, dass ich den Abschlusszählerstand an immergrün weitergeleitet habe.
Ich hoffe, dass mir das nun nicht wieder negativ als Anerkennung der außerordentlichen Kündigung ausgelegt wird.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #47 am: 07. November 2013, 20:07:19 »
Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung: ich vermute mal, ...

... "ich vermute" führt nicht weiter! Wenn mehr als 950 Euro gezahlt sind, würde ich Lastschriften zurückbuchen lassen, das Immergrün mitteilen und erklären, dass mit der Schlussrechnung geltend gemachte berechtigte Forderungen gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen bezahlt werden. Ich würde auch schreiben, dass ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalte. Dann abwarten und Tee trinken ;)!

Aber entscheiden müssen SIE !

PS:  Bei einem Versorgerwechsel die "Problematik" Ihres Zählers bedenken und möglichst im Vorfeld mit dem ausgeguckten Anbieter klären !
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 20:30:50 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #48 am: 08. November 2013, 10:59:11 »
tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:

Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:

ich vermute mal, die wird so aussehen:

der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere  437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.

Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.

Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?

Mit der Berechnung, das ist tatsächlich ein Problem, dass erst mit der Schlussrechnung relevant wird.

Es gibt wohl 2 grundsätzliche Berechnungen:
1. der Paketpreis mit 1310 Euro + Wegfall des Bonus von 437 € = 1747 €. Hinzu käme ggf. noch eine "Strafgebühr" von 437 €, so dass sich tatsächlich 2154 € ergeben könnten.
2. Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch:
Da hier nicht der ermäßigte Preis gelten würde (Paketpreis), käme der tatsächliche Arbeitspreis zur Anwendung. Nach meiner Berechnung sind das 30,65 Ct./kWh.
Das wären also 4126 kWh x 30,65 Ct. = 1264,62 €.
Auch hier käme ggf. noch eine "Strafgebühr" hinzu.

Alles spekulieren hilft aber nichts.
Schlussrechnung abwarten und Rechtsschutzversicherung und Anwalt wird wohl die Alternative sein.
Unter den genannten Umständen dürfte es sinnvoller sein, als die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Offline userD0010

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #49 am: 08. November 2013, 11:32:10 »
@blueeye
Nachdem Sie nun den endgültigen Zählerstand angegeben haben, sollten Sie rein vorsorglich die nach Ihrer Vertragsauffassung vorzunehmende Berechnung vornehmen und dem Versorger zur Kenntnis geben. Da er den Vertrag vorzeitig vor Ablauf der vertraglichen Belieferungszeit gekündigt hat, wird er den Beweis anzutreten haben, dass er von Ihnen bei Vertragsabschluss getäuscht wurde. Dazu wird ggf. bei Gericht die kompl. Vertragsakte vorzulegen sein.
Gleichzeitig sollten Sie mit der von Ihnen ermittelten und dem Versorger zustehenden Gesamtforderung gleich ankündigen, die bereits zuviel gezahlten Abschläge zurückbuchen zu lassen, aber gleichzeitig nach erfolgter Rückbuchung eine ggf. noch zu zahlende Differenz sofort auf das Konto des Versorgers überweisen und dem Versorger dies kundtun per Ebf. Nach der von Ihnen befürchteten Forderung des Versorgers sollten Sie gleichzeitig Ihre Rechtschutzversicherung um Deckungszusage unter Schilderung des Vorganges bitten und abhängig von Ihrem Wohnort einen ortsnahen Fachanwalt konsultieren. Nach meinem Empfinden schulden Sie nach Erledigung vorgenannter Vorschläge dem Versorger nichts mehr und jeglichen weitergehenden Anspruch hat er doch wohl einzuklagen Spätestens dann müssen wohl die Fakten auf den Tisch. Und wenn Sie sicher sind, dass Sie vollständig sämtliche Angaben für den Vertragsabschluss gemacht haben, dürfte das Argument für die vorzeitige Kündigung vom Tisch sein.

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #50 am: 08. November 2013, 11:57:50 »
Blueeye schrieb am 08.10.13:
Zitat
Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.

Das dürfte der springende Punkt sein, ob Immergrün aufgrund dieser AGB-Festelegung zu einer Kündigung berechtigt ist.
Ob man diese Festelegung in den AGB gelesen hat hat oder versteht, ist in gewisser Weise nebensächlich. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Ich maße mir nicht an, das zu beurteilen. Merkwürdig ist es auch, dass das erst nach Monaten gemerkt wird.
Ich denke, das kann nur ein fachkundiger Anwalt beurteilen und der wird dann auch wissen, wie man dagegen vorgehen kann.
So wie es aussieht, geht es wohl doch um mehrere 100 Euro und die möchte Immergrün sicher gern haben wollen.

Offline Cremer

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #51 am: 08. November 2013, 11:58:41 »
@Stromfraß,

würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.

Und wie khh schrieb:
Zitat
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
schriftlich angefragt?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Didakt

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #52 am: 08. November 2013, 13:05:12 »
@ uwes

von Ihnen:
Zitat
...Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.

...Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.

Werter Herr Rechtsanwalt, seien Sie versichert, dass die Schlichtungsstelle Energie „plumpes Losgeschimpfe“ von Petenten von ihrer Bearbeitung garantiert ausschließt und nur Beschwerden annimmt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Beschwerdeführer, die die Schlichtungsstelle aus gut begründeten Anlässen in Anspruch nehmen, als „ständige Nörgler“ zu diffamieren, halte ich für äußerst anmaßend und selbstgerecht.

Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
« Letzte Änderung: 08. November 2013, 13:09:39 von Didakt »

Offline PLUS

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #53 am: 08. November 2013, 15:26:56 »
@ uwes
...
Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
@Didakt, Forenmitglied @uwes, kann sich als Rechtsanwalt sicher selbst bestens verteidigen. Den angemerkten Vorgang kann man ohne genaue Kenntnis auch nichts beurteilen, trotzdem mein genereller Widerspruch zu Ihrem Beitrag. @uwes hat mit seinen Hinweisen Recht. Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren wie man hier nochmal nachlesen kann:
Zitat
Wenn die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, teilt sie dies dem Anbieter mit. Für das Verfahren berechnet sie dem Versorger pauschal 416,50 Euro. Der Kunde zahlt nichts. Um diesen Kosten zuvorzukommen, verklagt Flexstrom nach eigenen Angaben nun mehr als 100 ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben. Diese Klagen haben zwei Ziele: Erstens sollen Gerichte den ehemaligen Kunden bescheinigen, dass sie keinen Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Zweitens vermeidet Flexstrom so die Kosten der Schlichtung. Sobald Flexstrom Klage gegen einen Kunden einreicht, der sich zuvor an die Schlichtungsstelle gewandt hatte, stellt die Schlichtungsstelle ihre Arbeit ein. So sieht es die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle vor. Kosten entstehen für Flexstrom dann nicht.
Schlichtung gerät zum Bumerang

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #54 am: 08. November 2013, 16:12:43 »
... Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren ...

@PLUS,

leider verallgemeinern auch Sie die fragwürdigen Geschäftsgebaren weniger schwarzer Schafe. :(

Fakt ist, dass in den zwei Jahren der Tätigkeit über 80 % der Schlichtungsanträge gelöst wurden !

Nachtrag:  Im Übrigen ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. nicht Thema dieses Threads.
« Letzte Änderung: 08. November 2013, 16:33:21 von khh »
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #55 am: 08. November 2013, 17:04:56 »
@Stromfraß,

würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.

Und wie khh schrieb:
Zitat
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
schriftlich angefragt?

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #56 am: 08. November 2013, 17:15:27 »
???
Ich bin zwar im Zitat genannt, aber gefragt ist doch eindeutif Blueeye.
Zumindest zum Zweitarifzähler könnte ich ohnehin nichts aussagen.

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #57 am: 08. November 2013, 17:18:18 »
Ich bin gerade dabei, die Daten schriftlich zu bekommen.
Ich habe mich erst durchtelefoniert, wer dafür zuständig ist (es ist die Bayernwerk AG) und dort nun per Mail um die schriftliche Bestätigung der übermittelten Zählerstände gebeten.

Ich habe mir ja Rat bei der Verbraucherzentrale geholt und von dort die Aussage erhalten, dass immergrün nicht erwarten kann, dass ein Laie alle rechtlichen Details der AGBs versteht. Genauso ging es mir ja: ich dachte ein "Doppeltarifzähler" ist wenn zwei Haushalte angeschlossen sind. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich einen Doppeltarifzähler habe. Das hat ja bisher auch noch nie einen Anbieter gestört, also habe ich gar nicht geahnt, dass der HT/NT-Zähler ein Problem sein könnte.
Im Antragsformular selbst wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen. Auch musste ich nicht den Zählerstand angeben (wo es ja hätte auffallen können, wenn nur Platz für einen Zählerstand gewesen wäre). Es hieß, der Zählerstand wird vom Vorversorger übermittelt (deshalb habe ich mich jetzt an das Bayernwerk gewandt).

Aber ich kann es auch mit meinem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen, warum der HT-NT-Zähler so ein Problem ist und dafür immense Aufschläge berechnet werden.
Es müssen statt einem Zählerstand zwei zusammengerechnet werden - und das berechtigt zu einer Mehrforderung von mehreren hundert Euro??
Ich fühle mich behandelt als hätte ich irgendein schlimmes Verbrechen begangen und heimlich Strom gezapft oder so etwas. Es scheint mir einfach alles nicht angemessen und eher als gute Gelegenheit, ein Dummchen wie mich abzuzocken....

Das macht mich wütend und hilflos zugleich.

lg, blueeye

Offline userD0010

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #58 am: 08. November 2013, 17:41:09 »
@blueeyer
Entscheidend wird doch sein, ob der Verbrauch BEIDER Zählerstände zur jeweiligen Abrechnung herangezogen wurde. Wenn dies der Fall war, dürfte Ihre Sorge unbegründet sein.

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #59 am: 08. November 2013, 17:55:01 »
@blueeye: z.B. hier können Sie sich sachkundig machen:
http://www.check24.de/strom/lexikon/doppeltarifzaehler/

Mit Zusammenrechnen der Zählerstände ist es nicht getan, weil es 2 verschiedene Tarife sind.
Leider sind Ihre Angaben nicht eindeutig.
Beziehen Sie "Normalstrom" und "Nachtstrom", also den sogen. Hoch- und Niedertarif?
Niedertarifstrom ist üblicherweise der Strom, der für Nachtspeicherheizungen oder für Wärmepumpen zu einem verbilligten Tarif bezogen wird.
Möglicherweise klärt sich die Sache ganz einfach, dass Sie zwar solch einen Zähler haben, aber nur einen Tarif nutzen.
Ansonsten ist es immer empfehlenswert, den Zählerstand selbst abzulesen und diesen sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Energieversorger mitzuteilen. Da ist auch schon manches schiefgelaufen.

Kühlen Kopf behalten!
Die Aufregung kommt möglicherweise mit der Schlussrechnung. Da ist immer noch Zeit für Gegenmaßnahmen.

 

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