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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58060 mal)

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Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #30 am: 06. November 2013, 23:23:08 »
... allerdings nachdem ich das lastschriftverfahren eingestellt habe, ich kann mir vorstellen, dass sie den ihrer meinung nach noch zu fordernden betrag (ich geh davon aus, dass immergrün noch nachfordern will) nach erhalt des zählerstandes sehr schnell abbuchen um einem widerspruch zuvorzukommen.

Hallo blueeye,

wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!

Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.

Mit anderen Worten: Ob Einzugsermächtigung oder nicht ist Ihr kleinstes Problem ;).
« Letzte Änderung: 06. November 2013, 23:27:57 von khh »
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Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #31 am: 07. November 2013, 09:38:28 »
Zitat
immergrün hat um mitteilung des zählerstandes zum kündigungstermin gebeten (18.10.).
bisher hab ihn ihn noch nicht mitgeteilt, da ich ja der kündigung zunächst widersprochen habe.
da sich immergrün nicht darauf einlässt, habe ich die erstellung der schlussrechnung gefordert um die schlichtungsstelle einschalten zu können.
Wenn Immergrün den Zählerstand haben will, werden sie nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen und nicht nach dem Paketpreis.
Der normale Verbrauch ist durch die Abschlagszahlungen mehr als abgegolten.
Es bleibt also nur, inwieweit Immergrün von den "Strafgebühren" lt. AGB Gebrauch macht.
Also, die Schlussrechnung abwarten und dann berichten.
Übrigens: wie khh bereits schrieb, macht es im konkreten Fall wenig Sinn, dem Lastschrifteinzug zu widersprechen, weil man ja ggf. Rückbuchung veranlassen kann.

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #32 am: 07. November 2013, 12:29:54 »
Viele Köche verderben den Brei! @blueeye hätte sich besser an dem „Fall“ von @Kjubie (siehe Unterforum 365 AG / vormals almado AG, Thread „Neuer Abzockversuch ...“ ab Antwort #63) und den dortigen Empfehlungen der Userin @Amazone orientieren sollen.

Gar nicht geeignet ist jedenfalls der hier völlig unpassende 08/15-Schnellschuss-Ratschlag von @Cremer vom 06.11.
„3.) Eigene Schlussrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen“. :(
Begründung: Da @blueeye sich an die Schlichtungsstelle wenden möchte, sollte einer Schlichtungsempfehlung durch eine solche oder andere abschließende Handlungen keinesfalls vorgegriffen werden!

Aber was soll’s, was womöglich schon falsch gelaufen ist, lässt sich nicht mehr ändern.
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann  - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November -  hier wieder melden.

@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!

Nachtrag: Da Immergrün an der Kündigung festhält, sollten Sie sich um einen neuen Versorger kümmern (nicht wieder wenig seriöse Billiganbieter oder Paketangebote ;)). Zu gegebener Zeit ist dann zu prüfen, ob gegenüber Immergrün Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können/sollten.
Und wenn Sie Ihrer Meinung nach Überzahlungen geleistet haben (ich würde den Bonus zumindest zeitanteilig berück-sichtigen), dann lassen Sie ggf. in den letzten 8 Wochen von Immergrün vorgenommene Abbuchungen von Ihrer Bank zurückbuchen (Rücklastschriftgebühren, die dem Versorger belastet werden, müssten Sie letztlich aber wohl tragen).   
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 14:24:53 von khh »
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Offline uwes

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #33 am: 07. November 2013, 15:05:23 »
Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein.
Das hat folgenden Grund:
Für den Beschwerdeführer ist das Verfahren kostenlos, selbst wenn er mit seiner Beschwerde nicht durchdringt.
Für den Versorger kostet es immer - unabhängig vom Ausgang fast € 400,--

Daher haben m.W. viele Versorger die Entscheidung getroffen, die Vorschläge der Schlichtungsstelle grundsätzlich nicht nicht zu übernehmen. In den Bereichen, in denen sich Kunden gegen Zahlungsansprüche zur Wehr setzen, ist die sofortige Einreichung einer Zahlungsklage des Versorgers üblich. Dann kann das Schlichtungsverfahren nämlich nicht eröffnet werden und man spart sich die unnützen Kosten der Schlichtungsstelle. Bei kleineren Forderungen ist ein gerichtliches Verfahren nämlich i.d.R. billiger.

Die Schlichtungsstelle ist aber in Sachen rechtlicher Sachverstand erstaunlich gut besetzt.
Nur ist es aber auch erstaunlich, dass die Gerichte selbst dann, wenn begründete Schlichtungssempfehlungen in laufenden Verfahren vorgelegt werden, diese weitgehend unberücksichtigt lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #34 am: 07. November 2013, 15:34:47 »
Leider habe ich die von uwes angesprochene Sachlage selbst erlebt.
Nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hat diese 5 Monate! nicht reagiert (außer der Eingangsbestätigung).
In der Zwischenzeit hatte mein damaliger Versorger gerichtlich Klage erhoben, nachdem zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen keinen Erfolg hatte.
Ich halte es für sehr bedenklich, dass Energieversorger die Schlichtungsstelle sozusagen aushebeln können, indem sie Klage einreichen und damit ist die Schlichtungsstelle außen vor.
Der Nebeneffekt ist der, dass damit die Schlichtungsstellen eine Beschwerde vom Tisch hat.
Derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, spart dann die relativ hohen Gebühren bei der Schlichtungsstelle.
Ob das wirklich so beabsichtigt ist?

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #35 am: 07. November 2013, 15:42:52 »
Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein. ...

Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation.  ;)

Bekannt aus der Vergangenheit sind sofortige Klagen von FlexStrom und aktuell gibt es wohl Probleme insbesondere mit 365 AG/almado AG/Immergrün sowie mit ExtraEnergie/Hit/Prio. Ansonsten spricht die erst kürzlich von der Schlichtungsstelle veröffentlichte "Lösungsquote" von über 80% nicht unbedingt für Ihre These.

Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!

Nachtrag: Das den Versorgern in geeigneter Form zu verdeutlichen, könnte mal eine schöne Aufgabe für unseren Bund der Energieverbraucher e.V. sein !

@Stromfraß,

kommen Sie doch nicht immer wieder mit Ihrer selben ollen Kamelle, die NICHT repräsentativ ist !  >:(


Zum Thema:

An Stelle der Userin @blueeye, die ja nach eigenen Angaben eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich allerdings auch nicht die Schlichtungsstelle bemühen, sondern spätestens bei Zugang einer inakzeptablen Schlussrechnung unverzüglich eine/n sachkundige/n Anwalt/in konsultieren und beauftragen.
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 15:56:34 von khh »
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Offline userD0010

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #36 am: 07. November 2013, 16:17:19 »
@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen-  einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird,
Ich würde Ihnen raten, vor dem gesamten Hintergrund einen fachkundigen Anwalt einzuschalten, zuvor aber Kostenübernahmebestätigung von Ihrem Rechtschutzvbersicherer einzuholen.
Das Problem wird allerdings sein, dass der vermutliche Streitwert keine besondere Verlockung für einen Fachanwalt erwarten lösst.
Mit der Bekanntgabe der Zählerstände sollten Sie IMMERGRÜN ebenfalls davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Schlussrechnung zunächst prüfen und ggf. noch ausstehende Verpflichtungen per Überweisung erledigen werden, da Sie die Einzugsermächtigung zwischenzeitlich widerrufen haben.

Offline PLUS

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #37 am: 07. November 2013, 16:25:58 »
Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!
Man könnte auch die Verleihung der "Trüben Funzel" vorschlagen, sofern sie nicht wieder für die Beleuchtung der politschen Suppe (miss-)braucht werden soll. Eigentlich war die Funzel ja mal für verbraucherunfreundliche Energieversorger reserviert.

2012 gab es wohl keine verbraucherunfreundlichen Energieversorger mehr, da musste man ja politisch werden und unbedingt die FDP-Politiker Rösler und Brüderle damit auszeichnen.

2013? Ist sie schon wieder für Politiker reserviert oder hat auch ein Energieversorger eine Chance? Wer ist diesmal dran? ;)

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #38 am: 07. November 2013, 16:32:28 »
@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen-  einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird, ...

Der bisherige Vertrag wurde zum 18.10.2013 vom Versorger gekündigt und da die Immergrün der 365 AG kein Grundversorger ist, befindet sich @blueeye seitdem in der Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers.
Ob ein Vertragsabschluss noch zum 18.10. bei einem Versorger ihrer Wahl möglich ist, sollte sie zumindest versuchen (theoretisch bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich?).
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #39 am: 07. November 2013, 16:47:14 »
puh - bei sovielen Antworten weiß ich gerade gar nicht mehr, was nun zu tun ist.

Ich war heute auf der Bank und habe genau die Antwort erhalten, dass ich die Einzugsermächtigung bei immergrün zurückrufen muss.
Das hatte ich nun eigentlich vor - aber nach den Ratschlägen hier ist das wohl eher nicht zu empfehlen??

Und Schlichtungsstelle nun ja oder nein?

Ich habe wohl eine Rechtsschutzversicherung, diese aber noch nie in Anspruch genommen, hab also grad Bedenken, dass ich falsch vorgehe - irgendwas in die Wege leite und nachher aber vielleicht auf noch mehr Kosten sitzen bleibe, da die Versicherung nicht zahlt oder sonst etwas.

Ich habe meiner Rechtsschutzversicherung bereits vor einigen Wochen eine Mail geschrieben - keine Antwort erhalten.
Dann habe ich beim 24-Stunden-Service angerufen, aber leider hatten schon alle Zuständigen Feierabend - das macht nicht gerade Mut :(

Nach neuen Versorgern habe ich mich schon mal etwas umgesehen, aber so langsam weiß ich nicht mehr, wem ich trauen kann.

Ich fühle mich ziemlich verunsichert, aber irgendwie ist das wohl auch so gewollt, so hat man den Verbraucher im Griff, habe ich das Gefühl.


Ich hoffe, dass ich hier nun Unterstützung finde und den richtigen Weg gehe, denn so einfach klein beigeben und mich abzocken lassen will ich auch nicht.

Gruß, blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #40 am: 07. November 2013, 17:03:59 »
@blueeye,

ist doch alles gesagt:
[...]
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann  - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November -  hier wieder melden.
@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!
[...]

Wegen der Kostenübernahme setzen Sie sich nochmals mit Ihrer RS-Versicherung in Verbindung. Alternativ macht das auch der/die beauftragte Anwalt/Anwältin.

PS: Zur Versorgerwahl finden Sie hier im Forum zig Beiträge, insbesondere auch Empfehlungen, welche tunlichst zu meiden sind  -  oder bspw. auch hier  www.bezahlbare-energie.de  !

« Letzte Änderung: 07. November 2013, 17:10:22 von khh »
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #41 am: 07. November 2013, 17:12:55 »
ich habe gerade schon mal geantwortet, aber irgendwie zeigt es die Antwort nicht an. Ich hoffe, es kommt jetzt nicht doppelt:

Ist es sinnvoll die letzten ein oder zwei Abschläge bei der Bank zurückzufordern, da meine bisher gezahlte Summe bereits den Wert der tatsächlich verbrauchten Strommenge übersteigt oder schaffe ich mir damit neue Probleme, da immergrün dann sicher Zahlungsverzug anzeigen würde und evt. ein Inkassoverfahren anstreben würde?

Ich fürchte nur, das ich bereits bezahltes Geld nie mehr wieder sehe.

Gruß,
blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #42 am: 07. November 2013, 17:25:56 »
Das müssen Sie anhand Ihrer Berechnung entscheiden. Wenn Sie tatsächlich überzahlt haben, kann Immergrün nicht mahnen. Erstmal haben Sie Ihr Geld wieder und schlimmstenfalls werden das ein paar Euro Mahnkosten.
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Offline uwes

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #43 am: 07. November 2013, 19:37:23 »

Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation.  ;)

Ich habe gar keine eigene Sicht geschildert sondern Gründe "gemutmaßt"
Es ist aber auch für mich aus anwaltlicher Sicht nicht einsehbar, dass Teilnehmer an einem Schlichtungsverfahren von vornherein nicht mit einer Kostenbelastung rechnen müssen, insbesondere auch dann nicht, wenn Ihre Eingabe abschlägig beschieden wurde, hingegen der Versorger in jedem Fall, auch dann, wenn er "obsiegt"

Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen. Ich habe Verbraucher erlebt, die die Zahlungen von Energielieferungen wg. der Preiserhöhungsproblematik über Monate einfach gänzlich einstellten und sich dann mokierten, wenn der Energieversorger ihnen die Anschlusssperrung ankündigte.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.

Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.

Diese Auffassung hat nichts mit meiner anwaltlichen Sicht der Dinge zu tun, da es mir aus beruflicher Sicht egal ist, wie die Kosten der Schlichtungsstelle geregelt sind.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #44 am: 07. November 2013, 19:42:23 »
Bei "Missbrauch" sind Kosten für Verbraucher aber doch vorgesehen
oder die Beschwerde wird nicht angenommen.

Eine sinnvolle Überarbeitung der Regeln möchte ich mit diesem Einwand
überhaupt nicht ausschließen !  ;)
« Letzte Änderung: 07. November 2013, 19:49:58 von khh »
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