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Autor Thema: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung  (Gelesen 58044 mal)

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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #15 am: 09. Oktober 2013, 13:24:49 »
Danke für die rasche Antwort.
Ich habe mich an die OnlineBeratung der Verbraucherzentrale gewandt, da ich im nächsten Umkreis kein Büro vor Ort habe. Nach meiner ersten Anfrage vor 3 Wochen habe ich gleich eine erste Antwort bekommen, seitdem leider nichts.......
Obwohl ich mich bereitst mehrmals per Mail dort gemeldet habe.
Daher weiß ich auch nicht so recht, woher ich nun Hilfe bekomme. Und die Zeit verstreicht weiter, so dass ich befürchte, so manche wichtige Frist zu versäumen.

lg, blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #16 am: 09. Oktober 2013, 16:48:02 »
[...]
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis. ...
... habe ich heute nun Bescheid bekommen, dass mein Vertrag außerordentlich zum 18. Oktober endet. Nun befürchte ich, dass demnächst eine horrend überteuerte Schlussrechnung ins Haus flattert.
Wie soll ich mich verhalten? Bin ich komplett auf den Leim gegangen und muss nun alles klaglos zahlen? Soll ich Widerruf einlegen? Kann ich mich irgendwie wehren? ...

Tja, es ist nicht ersichtlich, womit ein Widerspruch erfolgsversprechend begründet werden könnte. Womöglich müssen Sie diese "Kröte" schlucken, obwohl schon merkwürdig/fragwürdig ist, dass immergrün den/die HT-/NT-Zähler erst nach 9 Monaten bemerkt haben will (wie eigentlich?).

Ich würde mich unverzüglich um einen neuen Versorger bemühen, möglichst mit (Rück)wirkung ab 18.10. (an dem Tag den Zähler selbst ablesen!). Mit dem neuen Anbieter vorab klären, ob die Zählersituation ein Problem ist (was haben Sie eigentlich: zwei Zähler oder einen Zweitarif-Zähler?).

PS: Bei einem Wechsel die hier  www.bezahlbare-energie.de  unter "Unsere Kriterien für Wechselempfehlungen" benannten Billiganbieter besser meiden !!!


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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #17 am: 09. Oktober 2013, 17:14:23 »
Hallo,
ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können.
Ich frage mich jetzt nur: kann immergrün jetzt als Schadensersatz verlangen, was sie will?

Das sind die entsprechenden Stellen in den AGBs:

Macht der Kunde im Auftragsformular unrichtige Angaben, ist IMMERGRÜN berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden
Mehrkosten, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern oder bei Nutzung eines Wandlers, in
Rechnung zu stellen. Unrichtige Angaben im Antragsformular oder während der Vertragsdurchführung können ferner
Schadensersatzansprüche von IMMERGRÜN begründen. Dies gilt insbesondere für nachträglich erforderliche Rechnungskorrekturen
aufgrund etwaiger nachträglich bekannt gewordener abweichender Zählerstände.
(11) Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 Abs. 2, Abs. 9
und 10, Ziffer 10 Abs. 3 nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, hat IMMERGRÜN das
Recht, die bereits gelieferte Energie mit einem Aufschlag von 25% auf den Arbeits- und Grundpreis des vereinbarten Tarifs in Rechnung zu
stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten

Was heißt weitergehende Schadensersatzansprüche?
Wegfall des Bonus + 25% Aufschlag sind alleine ja schon fast 50% Verteuerung. Plus Schadensersatzansprüche in beliebiger Höhe?
Und das nur weil ich einen Doppeltarifzähler habe, nicht gemerkt habe, dass er ausgeschlossen ist und immergrün es offensichtlich erst jetzt merken wollte?
Offensichtlich ist Abzocke ein ziemlich einfaches und einträgliches Geschäft........

lg, blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #18 am: 09. Oktober 2013, 18:09:28 »
Jetzt wird es rechtlich aber sehr komplex. Ein „weitergehender Schaden“ müsste m.E. nachgewiesen werden und ein pauschaler „Aufschlag“ von 25 % auf die Tarifpreise könnte möglicherweise unangemessen sein. Hier im Forum ist das aber eher nicht zu klären.

Vielleicht erst mal abwarten, was IMMERGRÜN tatsächlich in Rechnung stellt. Wenn Ihre Befürchtungen eintreten, kann wohl nur ein/e mit dem AGB- und Vertragsrecht vertraute/r Anwältin/Anwalt wirklich sachkundig Auskunft geben (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #19 am: 11. Oktober 2013, 16:49:42 »
Ich habe heute Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten:

Zitat
Nach unserer Auffassung kann das Unternehmen nicht dem Verbraucher, der sich in Energiedingen im Zweifel nicht im Geringsten auskennt, die Last aufbürden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsdurchführung aus Sicht des Unternehmens gegeben sind.
...




Mit freundlichen Grüßen

Nachdem ich ja nun die Kündigung von immergrün zum 18. Oktober erhalten habe, frage ich mich, was ich nun tun soll? Soll ich der Kündigung widersprechen? Und wenn ja, in welcher Form?
Ratschlag von der Verbraucherzentrale war ja, auf Weiterbelieferung zu bestehen, aber wie?
Und bevor ich die Schlichtungsstelle einschalten kann, muss ich ja immergrün gegenüber Beschwerde einlegen. Was muss ich dabei beachten?

Gruß,
blueeye



(Edit DieAdmin: Brief der Verbraucherzentrale gekürzt. Bitte keine kompletten Briefe/Texte veröffentlichen, die nicht für die Veröffentlichung freigegeben wurden)
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2013, 19:01:42 von DieAdmin »

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2013, 17:44:09 »
Ich besitze auch eine Rechtsschutzversicherung. Soll ich sie einschalten?

lg, blueeye

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #21 am: 11. Oktober 2013, 19:57:15 »
... ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können. ...

Bitten Sie Ihren Netzbetreiber um eine schriftliche Bestätigung, dass von dort zu Vertragsbeginn die Zählerstände beider Zählwerke an Immergrün gemeldet wurde. Wenn denen der Doppeltarifzähler von Anfang an bekannt war, dann müsste das m.E. ein gutes Argument für Sie sein, der erst jetzt, neun Monate nach Vertragsbeginn, vorgesehenen Vertragsumstufung und der nachfolgenden a.o. Kündigung widersprechen zu können.

Falls Ihre Rechtsschutzversicherung keine wesentliche Selbstbeteiligung beinhaltet, dann könnte es zweckdienlich sein, bereits jetzt einen sachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Auf Sicht sollten Sie das "Problem" mit Ihrem derzeitigen Zähler wohl besser abstellen (Steuergerät für Tarifumschaltung "stilllegen" lassen?).
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Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #22 am: 12. Oktober 2013, 14:21:32 »
Hallo blueeye,

ich hab Ihnen heute ergänzend eine PN (private Mitteilung) geschickt !

Gruß
khh
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #23 am: 05. November 2013, 15:34:10 »
Inzwischen habe ich von immergrün noch einmal eine Mail erhalten, dass sie bei Ihrer außerordentlichen Kündigung bleiben.
Ich habe daraufhin um umgehende Bearbeitung der Schlussrechnung gebeten und darauf hingewiesen, dass ich mich an die Schlichtungsstelle wenden werde. Bis jetzt kam keine weitere Antwort.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Fall der Schlichtungsstelle übergeben will? Muss ich die Schlussrechnung erst abwarten? Oder muss ich mich jetzt gleich hinwenden? Gibt es irgendwelche Fristen o.ä. die zu beachten sind?

lg, blueeye

Offline Cremer

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #24 am: 06. November 2013, 13:13:33 »
@blueeye,
1.)
mal zunächst die Schlußrechnung abwarten, was da drin steht.
Wurde zu höheren Kosten/kWh als im ursprünglichen Vertrag abgerechnet oder nicht?

2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.
 
3.)
Eigene Schlußrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen.


MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #25 am: 06. November 2013, 13:26:42 »
Danke!

Offline khh

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #26 am: 06. November 2013, 14:16:13 »
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!
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Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #27 am: 06. November 2013, 17:51:57 »
ich habe jetzt mal versucht nachzurechnen, was als schlussrechnung angemessen wäre, aber das ist gar nicht so einfach.

bezahlt habe ich an abschlägen bisher 1161€

laut meinem tarif habe ich ein paket für 5700kwh, dh. mindestverbrauch ist an und für sich 5700kwh zu einem kwh-preis von 22,99ct bei einer laufzeit von 12 monaten.
der mehrverbrauch wäre dann deutlich teurer verrechnet worden, bei nichterreichen des mindestverbrauchs gibt es keine rückerstattung.
jetzt habe ich aber durch die außerordentliche kündigung nur 9,5 monate strom bekommen - mein verbrauch in dieser zeit 4126,7kwh.

es ist also weder die zugrunde gelegte laufzeit von 12 monaten erreicht noch der mindestverbrauch von 5700kwh.

würde ich den tatsächlichen kwh-verbrauch zu 22,99ct berechnen, käme ich auf 948,78€ - fast 200€ weniger als bereits bezahlt.

lege ich die tatsächliche laufzeit zugrunde, komme ich auf 1037,42€.

wie sieht unter diesen umständen eine rechtlich einwandfreie schlussrechnung aus?

ich werde auf jeden fall morgen bei der bank die lastschriftgenehmigun zurückziehen, damit nicht noch mehr abgebucht werden kann.

lg, blueeye

Offline Stromfraß

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #28 am: 06. November 2013, 21:43:07 »
Wie cremer schreibt, Schlussrechnung abwarten.
Bei einem Verbrauch von 4.126 kWh würde der Betrag 948,56 Euro sein.
(es werden nur ganze kWh abgerechnet).
Allerdings: kennt Immergrün den Schlusszählerstand?
Ich befürchte, dass Immergrün den Paketpreis zugrunde legt und der wäre dann 1310,43 Euro.
Also, Schlussrechnung abwarten und berichten.

Offline blueeye

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Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
« Antwort #29 am: 06. November 2013, 22:43:35 »
immergrün hat um mitteilung des zählerstandes zum kündigungstermin gebeten (18.10.).
bisher hab ihn ihn noch nicht mitgeteilt, da ich ja der kündigung zunächst widersprochen habe.
da sich immergrün nicht darauf einlässt, habe ich die erstellung der schlussrechnung gefordert um die schlichtungsstelle einschalten zu können.
ich werde morgen den zählerstand weiterleiten, allerdings nachdem ich das lastschriftverfahren eingestellt habe, ich kann mir vorstellen, dass sie den ihrer meinung nach noch zu fordernden betrag (ich geh davon aus, dass immergrün noch nachfordern will) nach erhalt des zählerstandes sehr schnell abbuchen um einem widerspruch zuvorzukommen.

 

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