Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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Stromfraß:

--- Zitat ---Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.
--- Ende Zitat ---

Ein Problem scheint da doch geklärt zu sein.
Sie hatten also vor Jahren einen Zweitarifzähler wegen des Nachtstroms.
Der Zähler hat 2 Zählwerke und Sie haben nicht 2 Zähler!
Wenn in den AGB von Immergrün die Nutzung eines Mehrfachzählers einen Vertragsbruch darstellt, dann ist das zunächst so.
Merkwürdig ist und bleibt allerdings, dass Immergrün das erst jetzt merkt (merken will).
Das ändert allerdings nichts an der erfolgten Kündigung.
Diese Situation erfordert eine neue Strategie.
Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist.
Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für
Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk für die sogen. "Tagnachladung" gesperrt ist, weil ich es nicht nutze.
Aufgrund seiner Aussage kann man ggf. bei Immergrün die Sache darlegen. Manchmal hilft das, wobei Almado und Immergrün in dieser Hinsicht wahrscheinlich kein Entgegenkommen zeigen.
Da kann dann nur der Anwalt helfen.

Momentan stellt sich die Situation nicht so rosig dar. Immergrün sieht einen Verstoß gegen seine AGB und wie gesagt, Unwissenheit ...
Ich würde es aber noch nicht so schwarz sehen.
Wenn die RS-Versicherung eine Deckungszusage gibt, lohnt es sich sicher,
bei mehreren 100 Euro einen Anwalt einzuschalten.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 08. November 2013, 21:30:08 ---... Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist. ...
--- Ende Zitat ---

@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden. Andernfalls bräuchte man auch keinen (womöglich Kosten verursachenden) Fachmann:
Mal die Zählerstände von zwei aufeinander folgenden Tage vergleichen, würde völlig reichen!

Zudem bringen SIE etwas bereits geklärtes jetzt wieder durcheinander >:(:

--- Zitat von: Stromfraß am 08. November 2013, 21:30:08 ---... Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk ...
--- Ende Zitat ---
Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

blueeye:
die Zählwerke laufen definitiv beide - das ist leicht zu beobachten.

Stromfraß:
khh schreibt:

--- Zitat ---Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)
--- Ende Zitat ---

Hätte blueeye 2 Zähler, so wie ich, wäre der Strombezug über den "Normalstrom"-Zähler gelaufen und es hätte kein Poblem mit Immergrün gegeben.
Nun hilft hätte hier nicht weiter, aber vielleicht für die Zukunft.


--- Zitat ---@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.
--- Ende Zitat ---

Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt.
Immergrün schließt solche Zähler in den AGB aus.
Vielleicht sind die AGB angreifbar, aber zunächst ist es eben so.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 09. November 2013, 08:19:36 ---khh schreibt:

--- Zitat ---@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.
--- Ende Zitat ---
Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt. ...
--- Ende Zitat ---

@Stromfraß,
meine Aussage bezog sich allein auf Ihren glorreichen Ratschlag - Zitat "Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werden, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen ..." !  ::)


@blueeye,

zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:

Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Alternativ kann man den Netzbetreiber auch fragen ;), ob der vorhandene Zwei-/Doppeltarifzähler -  möglichst kostenlos -  gegen einen „normalen“ Stromzähler ausgetauscht werden kann.

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