Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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heidelberger33:

--- Zitat von: khh am 06. November 2013, 14:16:13 ---
--- Zitat von: Cremer am 06. November 2013, 13:13:33 ---... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

--- Ende Zitat ---

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!

--- Ende Zitat ---

blueeye:
Ja, genau so ist es.

Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. So haben es alle Versorger bisher gehandhabt, und ich habe nicht damit gerechnet, dass das nun ein Problem sein könnte.

heidelberger33:

--- Zitat von: heidelberger33 am 08. November 2013, 17:55:49 ---
--- Zitat von: khh am 06. November 2013, 14:16:13 ---
--- Zitat von: Cremer am 06. November 2013, 13:13:33 ---... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

--- Ende Zitat ---

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Stromfraß:
Wie bereits geschrieben, der Versorger sieht es anders.
Es wird die Frage sein, inwieweit er mit seiner Sichtweise durchkommt.
Er wird sich auf seine AGB berufen und deswegen die Kündigung.
Er wird auch versuchen, möglichst viele Kosten gegen Sie in Anwendung zu bringen.
Genaues wird die Schlussrechnung aussagen.
Dagegen vorzugehen, wird nicht ohne anwaltliche Hilfe möglich sein.

khh:

--- Zitat von: blueeye am 08. November 2013, 18:05:00 ---... Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. ...
--- Ende Zitat ---

@blueeye

Sie müssen differenzieren:
a) ein Zähler (eine Zählernummer) mit zwei Zählwerken, eins für HT und eins für NT [sog. 'Gemeinsame Messung']
oder
b) zwei Zähler (zwei Zählernummern), einer für HT und einer für NT [sogen. 'Getrennte Messung']
sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe !

Das gilt insbesondere für einen Versorgerwechsel, wo ich eine Vorabklärung mit dem Anbieter empfohlen hatte.
Zumindest sollten die AGB etc. gecheckt werden, ob a) ein Ausschlusskriterium ist.

Nachtrag:
zu a) HT = Hochtarif ("Normalstrom" bspw. 06 - 22 h) und NT = Niedertarif (bspw. 22 - 06 h wg. Nachtspeicherheizung)

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