Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung

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blueeye:

--- Zitat von: Cremer am 08. November 2013, 11:58:41 ---@Stromfraß,

würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.

Und wie khh schrieb:

--- Zitat --- Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
--- Ende Zitat ---
schriftlich angefragt?

--- Ende Zitat ---

Stromfraß:
???
Ich bin zwar im Zitat genannt, aber gefragt ist doch eindeutif Blueeye.
Zumindest zum Zweitarifzähler könnte ich ohnehin nichts aussagen.

blueeye:
Ich bin gerade dabei, die Daten schriftlich zu bekommen.
Ich habe mich erst durchtelefoniert, wer dafür zuständig ist (es ist die Bayernwerk AG) und dort nun per Mail um die schriftliche Bestätigung der übermittelten Zählerstände gebeten.

Ich habe mir ja Rat bei der Verbraucherzentrale geholt und von dort die Aussage erhalten, dass immergrün nicht erwarten kann, dass ein Laie alle rechtlichen Details der AGBs versteht. Genauso ging es mir ja: ich dachte ein "Doppeltarifzähler" ist wenn zwei Haushalte angeschlossen sind. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich einen Doppeltarifzähler habe. Das hat ja bisher auch noch nie einen Anbieter gestört, also habe ich gar nicht geahnt, dass der HT/NT-Zähler ein Problem sein könnte.
Im Antragsformular selbst wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen. Auch musste ich nicht den Zählerstand angeben (wo es ja hätte auffallen können, wenn nur Platz für einen Zählerstand gewesen wäre). Es hieß, der Zählerstand wird vom Vorversorger übermittelt (deshalb habe ich mich jetzt an das Bayernwerk gewandt).

Aber ich kann es auch mit meinem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen, warum der HT-NT-Zähler so ein Problem ist und dafür immense Aufschläge berechnet werden.
Es müssen statt einem Zählerstand zwei zusammengerechnet werden - und das berechtigt zu einer Mehrforderung von mehreren hundert Euro??
Ich fühle mich behandelt als hätte ich irgendein schlimmes Verbrechen begangen und heimlich Strom gezapft oder so etwas. Es scheint mir einfach alles nicht angemessen und eher als gute Gelegenheit, ein Dummchen wie mich abzuzocken....

Das macht mich wütend und hilflos zugleich.

lg, blueeye

userD0010:
@blueeyer
Entscheidend wird doch sein, ob der Verbrauch BEIDER Zählerstände zur jeweiligen Abrechnung herangezogen wurde. Wenn dies der Fall war, dürfte Ihre Sorge unbegründet sein.

Stromfraß:
@blueeye: z.B. hier können Sie sich sachkundig machen:
http://www.check24.de/strom/lexikon/doppeltarifzaehler/

Mit Zusammenrechnen der Zählerstände ist es nicht getan, weil es 2 verschiedene Tarife sind.
Leider sind Ihre Angaben nicht eindeutig.
Beziehen Sie "Normalstrom" und "Nachtstrom", also den sogen. Hoch- und Niedertarif?
Niedertarifstrom ist üblicherweise der Strom, der für Nachtspeicherheizungen oder für Wärmepumpen zu einem verbilligten Tarif bezogen wird.
Möglicherweise klärt sich die Sache ganz einfach, dass Sie zwar solch einen Zähler haben, aber nur einen Tarif nutzen.
Ansonsten ist es immer empfehlenswert, den Zählerstand selbst abzulesen und diesen sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Energieversorger mitzuteilen. Da ist auch schon manches schiefgelaufen.

Kühlen Kopf behalten!
Die Aufregung kommt möglicherweise mit der Schlussrechnung. Da ist immer noch Zeit für Gegenmaßnahmen.

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