Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Stromfraß:
Blueeye schrieb am 08.10.13:
--- Zitat ---Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.
--- Ende Zitat ---
Das dürfte der springende Punkt sein, ob Immergrün aufgrund dieser AGB-Festelegung zu einer Kündigung berechtigt ist.
Ob man diese Festelegung in den AGB gelesen hat hat oder versteht, ist in gewisser Weise nebensächlich. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Ich maße mir nicht an, das zu beurteilen. Merkwürdig ist es auch, dass das erst nach Monaten gemerkt wird.
Ich denke, das kann nur ein fachkundiger Anwalt beurteilen und der wird dann auch wissen, wie man dagegen vorgehen kann.
So wie es aussieht, geht es wohl doch um mehrere 100 Euro und die möchte Immergrün sicher gern haben wollen.
Cremer:
@Stromfraß,
würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.
Und wie khh schrieb:
--- Zitat --- Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
--- Ende Zitat ---
schriftlich angefragt?
Didakt:
@ uwes
von Ihnen:
--- Zitat ---...Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen.
Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.
...Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.
--- Ende Zitat ---
Werter Herr Rechtsanwalt, seien Sie versichert, dass die Schlichtungsstelle Energie „plumpes Losgeschimpfe“ von Petenten von ihrer Bearbeitung garantiert ausschließt und nur Beschwerden annimmt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Beschwerdeführer, die die Schlichtungsstelle aus gut begründeten Anlässen in Anspruch nehmen, als „ständige Nörgler“ zu diffamieren, halte ich für äußerst anmaßend und selbstgerecht.
Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 08. November 2013, 13:05:12 ---@ uwes
...
Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
--- Ende Zitat ---
@Didakt, Forenmitglied @uwes, kann sich als Rechtsanwalt sicher selbst bestens verteidigen. Den angemerkten Vorgang kann man ohne genaue Kenntnis auch nichts beurteilen, trotzdem mein genereller Widerspruch zu Ihrem Beitrag. @uwes hat mit seinen Hinweisen Recht. Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren wie man hier nochmal nachlesen kann:
--- Zitat ---Wenn die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, teilt sie dies dem Anbieter mit. Für das Verfahren berechnet sie dem Versorger pauschal 416,50 Euro. Der Kunde zahlt nichts. Um diesen Kosten zuvorzukommen, verklagt Flexstrom nach eigenen Angaben nun mehr als 100 ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben. Diese Klagen haben zwei Ziele: Erstens sollen Gerichte den ehemaligen Kunden bescheinigen, dass sie keinen Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Zweitens vermeidet Flexstrom so die Kosten der Schlichtung. Sobald Flexstrom Klage gegen einen Kunden einreicht, der sich zuvor an die Schlichtungsstelle gewandt hatte, stellt die Schlichtungsstelle ihre Arbeit ein. So sieht es die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle vor. Kosten entstehen für Flexstrom dann nicht.
--- Ende Zitat ---
Schlichtung gerät zum Bumerang
khh:
--- Zitat von: PLUS am 08. November 2013, 15:26:56 ---... Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren ...
--- Ende Zitat ---
@PLUS,
leider verallgemeinern auch Sie die fragwürdigen Geschäftsgebaren weniger schwarzer Schafe. :(
Fakt ist, dass in den zwei Jahren der Tätigkeit über 80 % der Schlichtungsanträge gelöst wurden !
Nachtrag: Im Übrigen ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. nicht Thema dieses Threads.
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