Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
blueeye:
tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:
Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.
Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:
ich vermute mal, die wird so aussehen:
der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere 437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.
Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.
Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?
blueeye:
Ich habe die hier gegeben Ratschläge nun soweit beherzigt, dass ich den Abschlusszählerstand an immergrün weitergeleitet habe.
Ich hoffe, dass mir das nun nicht wieder negativ als Anerkennung der außerordentlichen Kündigung ausgelegt wird.
khh:
--- Zitat von: blueeye am 07. November 2013, 19:48:16 ---Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.
Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung: ich vermute mal, ...
--- Ende Zitat ---
... "ich vermute" führt nicht weiter! Wenn mehr als 950 Euro gezahlt sind, würde ich Lastschriften zurückbuchen lassen, das Immergrün mitteilen und erklären, dass mit der Schlussrechnung geltend gemachte berechtigte Forderungen gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen bezahlt werden. Ich würde auch schreiben, dass ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalte. Dann abwarten und Tee trinken ;)!
Aber entscheiden müssen SIE !
PS: Bei einem Versorgerwechsel die "Problematik" Ihres Zählers bedenken und möglichst im Vorfeld mit dem ausgeguckten Anbieter klären !
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
Stromfraß:
--- Zitat von: blueeye am 07. November 2013, 19:48:16 ---tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:
Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.
Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:
ich vermute mal, die wird so aussehen:
der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere 437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.
Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.
Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?
--- Ende Zitat ---
Mit der Berechnung, das ist tatsächlich ein Problem, dass erst mit der Schlussrechnung relevant wird.
Es gibt wohl 2 grundsätzliche Berechnungen:
1. der Paketpreis mit 1310 Euro + Wegfall des Bonus von 437 € = 1747 €. Hinzu käme ggf. noch eine "Strafgebühr" von 437 €, so dass sich tatsächlich 2154 € ergeben könnten.
2. Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch:
Da hier nicht der ermäßigte Preis gelten würde (Paketpreis), käme der tatsächliche Arbeitspreis zur Anwendung. Nach meiner Berechnung sind das 30,65 Ct./kWh.
Das wären also 4126 kWh x 30,65 Ct. = 1264,62 €.
Auch hier käme ggf. noch eine "Strafgebühr" hinzu.
Alles spekulieren hilft aber nichts.
Schlussrechnung abwarten und Rechtsschutzversicherung und Anwalt wird wohl die Alternative sein.
Unter den genannten Umständen dürfte es sinnvoller sein, als die Schlichtungsstelle einzuschalten.
userD0010:
@blueeye
Nachdem Sie nun den endgültigen Zählerstand angegeben haben, sollten Sie rein vorsorglich die nach Ihrer Vertragsauffassung vorzunehmende Berechnung vornehmen und dem Versorger zur Kenntnis geben. Da er den Vertrag vorzeitig vor Ablauf der vertraglichen Belieferungszeit gekündigt hat, wird er den Beweis anzutreten haben, dass er von Ihnen bei Vertragsabschluss getäuscht wurde. Dazu wird ggf. bei Gericht die kompl. Vertragsakte vorzulegen sein.
Gleichzeitig sollten Sie mit der von Ihnen ermittelten und dem Versorger zustehenden Gesamtforderung gleich ankündigen, die bereits zuviel gezahlten Abschläge zurückbuchen zu lassen, aber gleichzeitig nach erfolgter Rückbuchung eine ggf. noch zu zahlende Differenz sofort auf das Konto des Versorgers überweisen und dem Versorger dies kundtun per Ebf. Nach der von Ihnen befürchteten Forderung des Versorgers sollten Sie gleichzeitig Ihre Rechtschutzversicherung um Deckungszusage unter Schilderung des Vorganges bitten und abhängig von Ihrem Wohnort einen ortsnahen Fachanwalt konsultieren. Nach meinem Empfinden schulden Sie nach Erledigung vorgenannter Vorschläge dem Versorger nichts mehr und jeglichen weitergehenden Anspruch hat er doch wohl einzuklagen Spätestens dann müssen wohl die Fakten auf den Tisch. Und wenn Sie sicher sind, dass Sie vollständig sämtliche Angaben für den Vertragsabschluss gemacht haben, dürfte das Argument für die vorzeitige Kündigung vom Tisch sein.
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