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Autor Thema: ein guter Tag  (Gelesen 8698 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: ein guter Tag
« Antwort #15 am: 16. Juli 2013, 18:35:50 »
Die Branche beklagt die drastisch geunkenen Großhandelspreise und verschweigt, wo diese auf dem Weg zum Verbraucher versickern.
Ich habe damit nun auch nicht unbedingt ein Problem, dass hier erhöhte Gewinne bei Stromhändlern und Grundversorgern landen.

Was sich zum gesetzlichen Preisänderungsrecht des Grundversorgers und zur dabei bestehenden  Verpflichtung zu Preisänderungen zur Weitergabe gesunkener Kosten wiedergegeben habe, stammt vom VIII. Zivilsenat des BGH  unter dem Vorsitzenden Ball. 

Offline superhaase

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Re: ein guter Tag
« Antwort #16 am: 17. Juli 2013, 10:07:33 »
@RR-E-ft:
Ich hatte eigentlich folgenden Gedanken mit Herrn Ball in Verbindung gebracht:
Könnte man denn die Grundversorger nicht über ihre Verpflichtungen aus dem §2(1) EnWG ("... preisgünstige ... Versorgung") packen und pflichtverletzende überhöhte Gewinne ankreiden, und so schließlich zu niedrigeren Preisen zwingen?
Man hat laut BGH nur bei Preisänderungen überhaupt ein Recht auf Billigkeitskontrolle.
Bei einem neu geschlossenen Grundversorgungsvertrags erkannt man ja laut BGH den Anfangspreis als vereinbart an (was m.E. Unfug ist).
Insofern hat man laut BGH dann wohl auch keine Handhabe in dem von mir oben angedachten Sinne über das EnWG vorzugehen.
Oder gibt es dazu schon Rechtsprechung?
8) solar power rules

Offline Stromfraß

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Re: ein guter Tag
« Antwort #17 am: 17. Juli 2013, 11:13:12 »
superhaase schreibt:
Zitat
Könnte man denn die Grundversorger nicht über ihre Verpflichtungen aus dem §2(1) EnWG ("... preisgünstige ... Versorgung") packen und pflichtverletzende überhöhte Gewinne ankreiden, und so schließlich zu niedrigeren Preisen zwingen?
Sehen wir uns diesen Paragraphen näher an:
Zitat
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
So lange wie Formulierungen wie "möglichst" gebraucht werden, ist das alles Gummi.
Wer definiert denn "möglichst preisgünstig"? Da lässt sich kein Grundversorger festnageln!

Ich persönlich kann zu diesem Gesetz und dessen Anwendung eine Episode beisteuern:
In § 40 steht:
§ 40 (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Ich erhielt die Abschlussrechnung 12 !!! Wochen später. Daraufhin verweigerte ich mit Hinweis auf diesen § die Zahlung. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin. Begründung: Es erfolgte eine Lieferung (die ich im übrigen nie bestellt hatte, aber das ist eine andere Geschichte) und diese ist zu zahlen! Kein Wort zur Verfristung der Rechnungslegung.
Was tun? Ich wandte mich an die Schiedsstelle Energie. Außer einer Eingansbestätigung kam auch nach 5 Monaten nichts. Inzwischen hatte mein Lieferant ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der Zahlung beauftragt. Nachdem ich sie vom Sachstand unterrichtet habe, war Ruhe. Nicht aber beim Lieferanten! Der hatte inzwischen Klage eingereicht. Vom Gericht wurde ein vergleich angestrebt, dem ich dann zugestimmt habe. Es kostet einfach zuviel Nerven und damit Gesundheit.
Was lehrt uns das? Auf Papier kann viel stehen. Es ist geduldig. Die Praxis ist dann das wahre Leben. Und das ist nicht immer lustig!

Offline RR-E-ft

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Re: ein guter Tag
« Antwort #18 am: 18. Juli 2013, 15:18:14 »
Kohlekraftwerke werden noch mit deutscher Steinkohle befeuert.
Eine Umstellung auf Importkohle senkt die Kosten für die Kraftwerksbetreiber erheblich:

http://www.zfk.de/strom/artikel/importkohle-erlaubt-schnelleres-an-und-abfahren.html

Zitat
Voraussichtlich 2018 endet – wie in ganz Deutschland – der Steinkohle-Bergbau in der 50 000-Einwohner-Stadt im äußersten Norden von Nordrhein-Westfalen. Spätestens dann muss RWE daher in Ibbenbüren ganz auf sog. Weltmarktkohle umstellen.

Dies ist für den Betreiber in mehrerer Hinsicht günstiger: Der Preis liegt etwa zwei Drittel unter jenem der heimischen Steinkohle, und das Zündverhalten ist besser gegenüber der schwerflüchtigen Anthrazitkohle aus Ibbenbüren, die eine Schmelzkammerfeuerung erfordert. Weltmarktkohle ermöglicht daher ein flexibleres Hoch- und Herunterfahren des Kraftwerks
, um auf die schwankende Einspeisung aus Solar- und Windstrom besser zu reagieren. Bereits jetzt mischt RWE Generation daher 150 000 t/a Weltmarktkohle bei, fast 10 % der Brennstoffmenge.

Offline PLUS

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Re: ein guter Tag
« Antwort #19 am: 18. Juli 2013, 15:41:48 »
Kohlekraftwerke werden noch mit deutscher Steinkohle befeuert.
Eine Umstellung auf Importkohle senkt die Kosten für die Kraftwerksbetreiber erheblich:

http://www.zfk.de/strom/artikel/importkohle-erlaubt-schnelleres-an-und-abfahren.html

Zitat
Voraussichtlich 2018 endet – wie in ganz Deutschland – der Steinkohle-Bergbau ...
"Voraussichtlich"! Vielleicht  hängt das noch davon ab, wer Kanzler/in wird.
PS
... und um die Kohle wird noch häftig gekämpft. Jeder sichert halt so seine Pfründe, ob Stein- oder Braunkohle und EE macht keine Ausnahme. Da spricht man dann nicht von 2018, auch 2040 ist noch zu früh. Vielleicht hat der NRW-Wirtschaftsminister auch nur die Kohlekraftwerke gemeint, ich bin mir da aber nicht so ganz sicher. ;)

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD): "Wenn man aus der Atomkraft 2022 aussteigt, kann man nicht 2040 aus der Kohle aussteigen, ohne massive Gefährdung der Versorgungssicherheit"

oder hier Interview zum Nachhören Deutschlandfunk

« Letzte Änderung: 18. Juli 2013, 20:31:33 von PLUS »

 

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