superhaase schreibt:
Könnte man denn die Grundversorger nicht über ihre Verpflichtungen aus dem §2(1) EnWG ("... preisgünstige ... Versorgung") packen und pflichtverletzende überhöhte Gewinne ankreiden, und so schließlich zu niedrigeren Preisen zwingen?
Sehen wir uns diesen Paragraphen näher an:
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
So lange wie Formulierungen wie "möglichst" gebraucht werden, ist das alles Gummi.
Wer definiert denn "möglichst preisgünstig"? Da lässt sich kein Grundversorger festnageln!
Ich persönlich kann zu diesem Gesetz und dessen Anwendung eine Episode beisteuern:
In § 40 steht:
§ 40 (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Ich erhielt die Abschlussrechnung 12 !!! Wochen später. Daraufhin verweigerte ich mit Hinweis auf diesen § die Zahlung. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin. Begründung: Es erfolgte eine Lieferung (die ich im übrigen nie bestellt hatte, aber das ist eine andere Geschichte) und diese ist zu zahlen! Kein Wort zur Verfristung der Rechnungslegung.
Was tun? Ich wandte mich an die Schiedsstelle Energie. Außer einer Eingansbestätigung kam auch nach 5 Monaten nichts. Inzwischen hatte mein Lieferant ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der Zahlung beauftragt. Nachdem ich sie vom Sachstand unterrichtet habe, war Ruhe. Nicht aber beim Lieferanten! Der hatte inzwischen Klage eingereicht. Vom Gericht wurde ein vergleich angestrebt, dem ich dann zugestimmt habe. Es kostet einfach zuviel Nerven und damit Gesundheit.
Was lehrt uns das? Auf Papier kann viel stehen. Es ist geduldig. Die Praxis ist dann das wahre Leben. Und das ist nicht immer lustig!