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Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
superhaase:
@Stromfraß:
Weder RR-E-ft noch ich sagen, dass das EEG in der jetzigen Form im Interesse des Verbrauchers ist oder gut ist.
RR-E-ft argumentiert hier hauptsächlich, dass die EEG-Kosten aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren seien, weil es sich um eine Gemeinwohlaufgabe handele.
Ich argumentiere hier dagegen, dass die EEG-Kosten grundsätzlich von den Stromverbrauchern zu tragen seien, diese die Verursacher der Kosten seien und soweit möglich das Verursacherprinzip gelten sollte: Wer ein Konsumgut verbraucht, sollte alle damit zusammenhängenden Kosten tragen, auch für den Schutz der Umwelt vor den Folgen der Produktion und des Konsums dieses Gutes.
Ich behaupte, die Einstufung einer Aufgabe als Geminwohlaufgabe hat nicht zur Folge, dass der Staat dafür die Kosten aus dem Steueraufkommen tragen muss. Meines Erachtens ist das in vielen Bereichen bei vielen Gemeinwohlaufgaben nicht der Fall - und das auch zurecht.
Es ist also diesbezüglich eine Grundsatzdiskussion, in der es nicht um Details der Ausgestaltung der EEG-Umlage wie die Befreiung der Industrie oder privilegierte / nicht-privilegierte Stromverbraucher geht.
RR-E-ft:
Ich halte das SPD- Papier für verfehlt, weil es den Stromvertrieben die wirtschaftlichen Risiken der Vermarktung der ihnen zugeteilten EEG- Strommengen aufbürdet, zudem abhängig vom unterschiedlichen Wettbewerbsdruck zu besorgen steht, dass die Kleinkunden überproportional belastet werden, jedenfalls nicht sichergestellt ist, dass jede an Letztverbraucher abgesetzte Kilowattstunde noch gleichmäßig belastet wird, zudem neues Missbrauchspotential eröffnet wird.
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Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.
Werden die allein staatlich veranlassten Kosten des EEGG zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, stellt sich auch die Frage nach einer Befreiung der stromintensiven Industrie von diesen Kosten und dadurch bewirkte Mehrbelastungen anderer Verbrauchsgruppen überhaupt nicht mehr. Zu Mehrbelastungen bei der Mehrwertsteuer kommt es dann auch nicht mehr.
Jeder Steuerzahler wird dann ebenso zur Deckung dieser Kosten herangezogen, wie er auch zur Deckung anderer staatlich veranlasster Kosten, etwa der Kosten für Verteidigung und Rüstung herangezogen wird. Von den Kosten für Verteidigung und Rüstung, die auch von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu tragen sind, wird ja auch niemand gesondert befreit. Da fragt auch niemand, welchen Anteil dieser Kosten er trägt.
Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.
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Im Übrigen bestehen gegen das EEG verschiedene europarechtliche Bedenken.
Dies betrifft nicht allein die Privilegierung der stromintensiven Industrie bei der Kostentragung zulasten des deutschen Mittelstandes und der Verbraucher, die als unzulässige Beihilfe gewertet werden kann und wegen derer die EU wohl ein förmliches Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnen wird.
Europarechtlich bedenklich ist auch, dass im Umfange der geförderten Strommengen der deutsche Strommarkt gegenüber europäischen Stromerzeugern zunehmend abgeschottet wird, auch bezüglich zB. Windstrom aus den Niederlanden und aus Dänemark, die wegen des EEG- Einspeisevorrangs in Deutschland nicht abgesetzt werden können.
Auf dem EU- Binnenmarkt muss es grundätzlich jedem Stromverbraucher auch freistehen, seinen Strombedarf ausschließlich etwa durch Atomstrom aus Frankreich oder Kohlestrom aus Polen zu decken.
Den Lieferanten aus dem EU- Ausland, die Letztverbraucher in Deutschland beliefern, wird gesagt, dass sie gem. § 37 Abs. 2 EEG den Übertragungsnetzbetreibern EEG- Umlage schulden. Das betrifft auch Windstromerzeuger aus Dänemark, die mit ihrem Windstrom Letztverbraucher in Deutschland beliefern wollen. Dabei ist Windstrom aus Dänemark nicht besser oder schlechter als nach EEG geförderter Windstrom.
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 15. Juli 2013, 10:07:08 ---Die staatlich vernlassten Kosten des EEG verursacht der einzelne Steuerzahler ebenso wie die Kosten der Verteidigung und Rüstung.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage ist m.E. schlicht falsch.
Die Kosten des EEG verursacht der einzelne Bürger maßgeblich in dem Umfang, in dem er Strom verbraucht.
Sie hängen also von seinem persönlichen Verhalten, dem Konsum ab.
Verbraucht er mehr Strom, muss auch mehr Strom bereitgestellt werden und es müssen mehr Kraftwerke (z.B. Windkraftanlagen) errichtet werden.
So hat jeder Bürger durch sein Konsumverhalten einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der veranlassten Kosten.
Bei der Verteidigung und Rüstung ist das grundlegend anders. Hier hängen die staatlich veranlassten Kosten nicht von dem persönlichen Verhalten einzelner Bürger ab.
Es geht schließlich bei staatlicher Sicherheit (ob nun Bundeswehr oder Polizei) nicht um ein Konsumgut.
Schwer vorstellbar, dass sich ein Bürger persönlich mehr Bundeswehr "gönnt", also mehr staatliche Sicherheit konsumiert als sein Nachbar, und deshalb mehr für die Bundeswehr zahlen sollte.
Dieser Vergleich zeigt sehr schön den Unterschied zwischen Gemeinwohlaufgaben, die nicht mit irgendeinem Konsum zu tun haben und daher aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren sind, und den (vermeintlichen) Gemeinwohlaufgaben, die an den Konsum von Konsumgütern gebunden sind und die ohne weiteres über eine vom Konsum abhängige Kostenwälzung finanziert werden können und auch sollen.
In Deutschland ist es wohl der Normalfall, dass mit Konsumgütern vebundene (echte oder vermeintliche) Gemeinwohlaufgaben auch über die Konsumgüterpreise finanziert werden.
Beispiele sind die Müllabfuhr, die Straßenreinigung, die Trinkwasserversorgung, die Stromversorgung gleichermaßen wie die Brotversorgung (Vergleich des BVerfG !).
PLUS:
--- Zitat von: RR-E-ft am 15. Juli 2013, 10:07:08 ---Dafür, dass die staatlich veranlassten Kosten des EEG allein aus Haushaltsmitteln gedeckt werden, ist Voraussetzung, dass das EEG überhaupt einen legitimen Zweck verfolgt. Ein legitimer Zweck, der im Interesse der Allgemeinheit liegt, wird von mir nicht in Abrede gestellt.
--- Ende Zitat ---
Der Zweck, wenn man von der Wirkung absieht, vielleicht nicht, die Mittel schon. Das SPD-Papier ändert daran nichts!
Daran ändert auch @Supperhaase mit seinem verkorksten "Verursacherkostenargument" nichts! Es fehlt bei der im Strompreis einkalkulierten sogenannten "EEG-Umlage" schon der Bezug zwischen Leistung und Gegenleistung. Es wird Strom geliefert, das ist die ausschließliche Leistung. Es wird nicht "Umwelt-Klimaschutz" oder "Zukunftssicherung" geliefert. Das sind staatliche Gemeinwohlaufgaben.
Was hier erhoben wird ist nichts anderes als eine verkappte Steuer. Sie wird weitgehend kontrollfrei als staatlich verordnete "Umlage" erhoben. Man finanziert par ordre du mufti an den Staatssäckeln und dem Verfassungs- und Haushaltsrecht gemeinschatliche Gemeinwohlaufgaben vorbei. Sorry, aber da sind wir wieder bei der Verfassungswidrigkeit. Es gibt auch noch die tollen Länderverfassungen, die aber bei der Entwicklung wohl bald zur Folklore gezählt werden dürfen:
Der Staat dient dem Gemeinwohl. Also nicht den Interessen Einzelner!
Siehe Beispiel aus der bayerischen Verfassung:
Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.
Bindung wirtschaftlicher Tätigkeit an das Gemeinwohl; Grundsatz der Vertragsfreiheit
(1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
(2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze. Die Freiheit der Entwicklung persönlicher Entschlusskraft und die Freiheit der selbständigen Betätigung des einzelnen in der Wirtschaft wird grundsätzlich anerkannt.
Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls. Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesondere alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.
RR-E-ft:
@sh
Langsam werden Sie komisch!
Die Differenzkosten werden nicht durch den Stromverbrauch des Stromkunden verursacht, sondern - wie detailliert dargelegt- allein durch den Staat und die entsprechende Gesetzgebung, wonach einzelne Stromproduzenten garantierte, höhere Vergütungen als den Marktpreis für ihren Strom erhalten.
Wir haben im europäischen Binnenmarkt freien Handelsverkehr auch für Strom.
Demnach darf jeder Stromkunde innerhalb der EU den Strom zu Marktpreisen dort kaufen, wo er es für richtig hält.
Jeder Stromerzeuger darf seinen Strom innerhalb der EU zu Marktpreisen dort verkaufen, wo er es für richtig hält.
Demnach hätten auch nach EEG privilegierte Stromerzeuger ihren Strom innerhalb der EU auf eigenes wirtschaftliches Risiko selbst zu vermarkten.
Zu höheren als den Marktpreisen könnten auch diese Stromerzeuger ihren Strom nur vermarkten, wenn sie überhaupt jemanden finden, der freiwillig bereit ist, ihnen für diesen Strom einen höheren Preis zu zahlen.
Offensichtlich gelingt das diesen Stromerzeugern aber überhaupt nicht, denn sonst bräuchte es schon keiner gesetzlichen Regelung wie dem EEG!!!
Wenn der Staat es für notwendig und angemessen hält, solche Differenzkosten zu verursachen, dann sollten diese Differenzkosten ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Staates gedeckt werden, um all die bekannten Probleme (Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zunehmende Belastung der privaten Haushalte ohne Rücksicht auf deren Leistungsfähigkeit, Mehrwertsteuerproblematik) zu vermeiden. Dann würden auch die Stromlieferungen europäischer Stromlieferanten an Letztverbraucher in Deutschland nicht mehr mit diesen Kosten belastet.
Vielleicht ist ja gerade auch das EEG ein Grund dafür, dass es bisher kaum Angebote von Stromlieferanten aus dem EU- Ausland für Stromlieferungen an Letztverbraucher in Deutschland gibt.
Das EEG kann insgesamt keinen Bestand haben, wenn es den freien Warenverkehr mit Strom innerhalb der EU behindert.
Der deutsche Strommarkt ist Teil des EU- Binnenmarktes.
Falls Sie es nicht verstanden haben sollten:
Mein Ansatz zielt darauf ab, das EEG überhaupt noch erhalten zu können.
Sonst fliegt es wohl insgesamt weg.
http://www.fr-online.de/energie/erneuerbare-energien-gesetz-eeg-verstoesst-gegen-wettbewerbsrecht,1473634,23710764.html
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