Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
Stromfraß:
An sich geht es ja hier um das von der SPD-Fraktion ins Spiel gebrachte neue EEG Umlage Wälzungsmodell.
Wir sollten uns nicht heiß machen, was stattdessen sein könnte.
M.M. steht derzeit nur das EEG mit der EEG-Umlage -wenn überhaupt- zur Debatte.
Da kann es durchaus sein, dass seitens der EU den deutschen Entscheidungsträgern Dampf gemacht wird.
Erst wenn eine Reform des EEG -und die müsste m.E. grundlegend sein- nicht möglich sein sollte oder egal in welcher Form verfassungswidrig sein sollte, käme eine andere Lösung in Frage.
@Superhaase:
--- Zitat ---Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
--- Ende Zitat ---
Das ist aus meiner Sicht sachlich falsch. EEG-Kosten hat nicht der Stromverbraucher veranlasst. Die Kosten sind allerdings vom Verbraucher zu tragen. Die Höhe legen entsprechend des EEG die ÜNB jedes Jahr bis zum 15.10. fest. Derzeit ist es so, dass sich die Kosten vor allem nach der Höhe des Stromverbrauchs richten. Aber nicht nur. Ich erspare mir hier das Aufzählen weiterer Faktoren. Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.
RR-E-ft:
Die Kosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umzulegen sind, sind allein staatlich veranlasste Kosten:
Der Staat hat den Einspeisevorrang, die Abnahmepflicht der Netzbetreiber, ide gesetzlichen Mindestvergütungen und die diesbezügliche zwanzigjährige Garantie geschaffen, die allein zu diesen Kosten führen.
Nur deshalb haben Private in entsprechende Anlagen investiert, haben diese ans Netz anschließen lassen und speisen daraus ein.
Die Stromversorgung als solche gab es ja schon weit vorher, die hängt nicht davon ab.
Nur weil die EEG- Strommengen mit Einspeisevorrang staatlich veranlasst und garantiert höhere Vergütungen erhalten als den Marktpreis, den der erzeugte Strom wert ist, entstehen überhaupt nur Differenzkosten, die nach § 37 Abs. 2 EEG umgelegt werden müssen.
Werden diese Kosten zukünftig allein aus Haushaltsmitteln bestritten, zahlt deshalb jedenfalls niemand, der über kein zu versteuerndes Einkommen verfügt, höhere Steuern als bisher bzw. als sonst.
Hartz-IV-Empfänger, Geringeverdiener ... erfahren dadurch eine für diese deutliche Kostenentlastung.
Schließlich verringert sich auch das Mehrwertsteueraufkommen aus der Umsatzsteuer der Stromlieferanten.
Auch Bäcker, die Deutsche Bahn und strombetriebene Schienenbahnen des ÖPNV.... hätten geringere Stromkosten zu verzeichnen...., könnten diese geringeren Kosten über Preissenkungen weitergeben.
superhaase:
--- Zitat von: Stromfraß am 14. Juli 2013, 16:49:27 ---Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird.
--- Ende Zitat ---
Dass es so ist, hat auch niemand behauptet.
Zu den staatlich veranlassten Kosten:
Man kann es wohl so oder so sehen. Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden und nötig wäre, das nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).
Aber vergleichen wir doch einmal die mutmaßlich vom Staat veranlassten EEG-Kosten mit anderen vom Staat veranlassten Kosten.
Da gibt es z.B. die Kosten für die Sozialversicherungssysteme die auch der zitierte Bäcker für seine Angestellten bezahlen muss.
Diese liegen gewiss nicht im Interesse des "Brotverbrauchers" - er hätte sein Brot sicher lieber billiger.
Der Bäcker aber muss neben diesen Sozialkosten auch weitere Kosten tragen, um z.B. Hygienevorschriften und Arbeitsschutzvorschriften zu erfüllen, damit sein Betrieb nicht dicht gemacht wird.
Diese Kosten sind eindeutig auch durch staatliche Vorschriften und Gesetze im obigen Sinn veranlasst.
Das sind nach der hier vorgebrachten Logik wohl alles Gemeinwohlaufgaben, für die doch der Staat zu sorgen hat.
Würde man diese Logik genauso anwenden, dann muss er nicht nur mittels Gesetzen dafür sorgen, dass diese Gemeinwohlaufgaben erfüllt werden, sondern er müsste auch die Kosten dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen begleichen so dass der Bäcker diese Kosten nicht auf die Brotpreise umlegen muss.
Warum soll der arme Rentner oder die kindereiche Familile mit geringem Einkommen über die Brotpreise für diese Gemeinwohlaufgaben aufkommen?
Diese Vergleichbarkeit der Versorgung mit dem täglichen Brot und mit Strom hat ja das BVerfG postuliert.
Allein daran sieht man, wie wenig überzeugend diese Argumentation ist, dass Gemeinwohlaufgaben grundsätzlich aus dem Staatssäckel zu finanzieren seien.
Stromfraß:
@RR-E-ft: Ich sehe Ihre Argumentation im Prinzip als richtig an, auf jeden Fall besser als die EEG-Umlage in der aktuellen Gestaltung.
Allerdings: mit dem im Thema genannten EEE Umlage Wälzungsmodell hat es nichts zu tun.
Ich befürchte auch, dass es eine Wunschvorstellung bleibt.
Falls die EU oder auch das BVerfG das jetzige EEG als dem Wettbewerbsrecht der EU entgegenstehend erklären oder das BVerfG verfassungswidrig, dann werden nur soviel Änderungen gemacht, wie unbedingt nötig.
Die Kanzlerin spricht schon jetzt davon, das EEG wird nivelliert.
Ich glaube nicht daran, dass man von dem jetzigen Umlageverfahren in eine steuerfinanzierte Gemeinwohlaufgabe umsteigt.
Stromfraß:
@superhaase: meine Aussage muss man im Kontext sehen.
Sie schrieben:
--- Zitat ---Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
--- Ende Zitat ---
Ich darauf:
--- Zitat ---Es ist einfach nicht wahr, dass jeder entsprechend des Stromverbrauchs zur Kasse gebeten wird. An sich sind es nur die Nipris und die sollen auch noch für die zahlen, die sich davor drücken oder Ausnahmeanträge stellen. Und dann auch noch zusätzliche Kosten - alles schon -zigmal genannt.
--- Ende Zitat ---
Aus Ihrem letzten Beitrag:
--- Zitat ---Es ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass keine EEG-Kosten entstanden wären, wenn niemand Strom verbrauchen würde und daher kein Stromsystem vorhanden wäre, dass nun aus bekannten Gründen umzugestalten ist (und dieser Grund liegt im Interesse der Stromverbraucher und ist keine bloße Willkür des Staates).
--- Ende Zitat ---
Was ist denn das für eine Argumentation?
Wenn es uns Menschen nicht geben würde oder die Erde nicht existieren würde, hätte niemand irgendwelche Kosten.
Ich halte die Energiewende auch für richtig.
Wenn ich allerdings gewusst hätte, dass die EEG-Umlage und die anderen durch die Energiewende verursachten Kosten nun schon über ein Drittel meines Strompreises ausmachen, komme ich ins Zweifeln.
Es war keine Willkür des Staates, das EEG. Aber im Interesse der Verbraucher ist es in der jetzigen Form auch nicht. Da denke ich besonders an die Nipris und ich bin einer davon.
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