Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
Stromfraß:
Off Topic
Didakt, es würde zu weit führen, hier über Renten und Pensionen zu diskutieren.
Was ich sagen wollte: Einen Stromverbrauch hat (fast) jeder, eine Einkommensteuer zahlen Millionen deutscher Bürger aber nicht!
Ich halte es aus diesem Grund für sehr bedenklich, ob eine Gemeinwohlaufgabe über die Einkommensteuer zu finanzieren, rechtens wäre.
Da rede ich noch nicht einmal davon, ob das tatsächlich gerechter wäre.
Didakt:
@ Stromfraß
Es ist eine Frage der individuellen Betrachtungsweise, ob man den Intentionen von @ RR-E-ft und @ Plus folgt oder nicht. Ich halte sie für naheliegend und erwägenswert.
Mir jedenfalls gefällt an der folgenden Einlassung von @ Plus vor allem der letzte Satz – von mir hervorgehoben - . Das ist doch verständlich, oder? ;D
--- Zitat ---Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.
--- Ende Zitat ---
Stromfraß:
Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.
userD0005:
--- Zitat von: Stromfraß am 14. Juli 2013, 13:59:58 ---Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.
--- Ende Zitat ---
man sollte auch mal darauf hinweisen, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer PV Anlage auch steuerpflichtige Einnahmen sind. Jährlich ist eine EÜR anzufertigen, Die riesigen Profite die man nach Meinung einiger Foristen mit einer PV erzielt werden dann noch mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Auch selbst genutzter Strom zählt hierzu. Dies ist eine "Privatentnahme" und somit auch Umsatzsteuerpflichtig/Einkommenssteuerpflichtig.
Der Staat kassiert dort ganz gut mit. Wenn man dann der Meinung ist keine Gewinne über Jahre erzielen zu müssen... Vorsicht, Ruckzug ist man bei der "Liebhaberei" das FA kassiert die Ust Zahlung wieder ein....
Dies sollte jeder wissen, der sich eine eigene Stromerzeugungsanlage (PVA) anschafft.
superhaase:
--- Zitat von: RR-E-ft am 13. Juli 2013, 21:34:47 ---@sh
Zum Thema Gerechtigkeit:
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
--- Ende Zitat ---
Das ist wohl aus der Luft gegriffen.
Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener zahlen Ihrer Meinung nach also keinerlei Steuern?
Allein die Mehrwertsteuer zahlt ja wohl jeder. Dann gibts da noch die Stromsteuer, die Mineralölsteuer, die Grundsteuer , ....
Diese Steuern zahlen auch alle alleinerziehenden Mütter und kinderreiche Familien mit geringem Einkommen.
Dieses "Argument" ist also schon mal einfach nicht wahr.
--- Zitat ---Die Finazierung erfolgt dann zB. über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit - überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
--- Ende Zitat ---
Das erscheint nicht zutreffend.
Wer sollte denn wie festlegen, dass nur die Einkommensteuerzahler die Energiewendekosten tragen sollen?
Die Energiewendekosten würden aus dem großen gesamten Steuertopf getragen, zu dem auch die von Ihnen genannten Gruppen beitragen müssen.
--- Zitat ---Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
--- Ende Zitat ---
Das Beispiel wird gerne genommen. Macht immer Stimmung, klar.
Es lassen sich aber auch gegenteilige Beispiele konstruieren:
"Es erscheint doch nicht gerecht, dass z.B. gerade ausländische Gutverdiener, die in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen, für ihre großen Zweitwohnsitz-Villen mit stromhungriger Klimaanlage, Springbrunnen und üppiger Beleuchtung der Auffahrtsallee praktisch gar nichts zu den Energiewendekosten beitragen sollen, während kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen über ihre Mehrwertsteuer für die oft zitierten Windeln und die Grundsteuer in der Wohnungsmiete und die Mineralölsteuer etc. zu den Energiewendekosten beitragen müssen."
Im Übrigen:
Man muss es nicht so sehen, dass die EEG-Kosten staatlich veranlasste Kosten wären.
Ja, man muss es sogar anders sehen:
Der Staat veranlasst bei keinem Bürger einen persönlichen Stromverbrauch.
Hingegen veranlasst der persönliche Stromverbrauch eines jeden Bürgers Kosten, nämlich die mit der Stromerzeugung in Zusammenhang stehenden Kosten.
Bisher haben die Bürger diese Kosten nicht voll getragen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere abgewälzt, insbesondere auch auf die nachfolgenden Generationen (Umweltverschmutzung, Klima, Ressourcen-Erschöpfung, Landschaftsverbrauch mit allen Folgen).
Der Staat sorgt nun z.B. mittels des EEG dafür, dass der Stromverbraucher die Neuausrichtung der Stromerzeugung auf Nachhaltigkeit finanziert.
Diese Nachhaltigkeit ist auch im ureigensten Interesse des Stromverbrauchers, denn sie beinhaltet auch Sicherheit der Stromversorgung und nicht zuletzt auch die Bezahlbarkeit des Strom in der Zukunft.
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
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