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Autor Thema: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion  (Gelesen 62742 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #15 am: 13. Juli 2013, 20:45:41 »
Superhaase schrieb:
Zitat
Warum sollte es gerechter sein, diese Gemeinwohlaufgabe über Steuern anders auf die Bevölkerung aufzuschlüsseln, als es über den Stromverbrauch geschieht?
Mir geht es nicht darum, wie sich das nennt.
Mir geht es darum, dass die Lasten einer Gemeinwohlaufgabe nicht gerecht verteilt werden!
Es ist nicht meine Sache, warum es so ist, aber Fakt ist, dass die, die besonders viel verbrauchen, einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage stellen können.
Wird dieser genehmigt, dann zahlen die Nipris zusätzlich (bisher waren es ca. 2 Ct. je kWh, künftig wird es mehr). Das ist ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel: wieso muss der Staat durch die Energiewende zusätzliche Gewinne machen? Auf alle Steuern und Abgaben und das sins außer der EEG-Umlage noch die NEV- Umlage, die Offshore- Umlage und die KWK- Umlage, kassiert er nochmals die USt. Macht wieder über 1 Ct. je kWh.
Es kommen ja auch weitere Kosten dazu, wie z.B. Netzentgelte. Auch diese werden sehr unterschiedlich erhoben und auch hier gibt es Befreiungen.
Mag sein, dass es richtig ist, dass, wer mehr Strom verbraucht, mehr zahlen soll. Es kann aber nicht sein, dass, wer besonders viel verbraucht ... naja, möchte mich nicht wiederholen.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #16 am: 13. Juli 2013, 21:27:39 »
@Stromfraß:

Dann reden RR-E-ft und ich hier über ein anderes Thema als Sie.
RR-E-ft hatte mit "Gemeinwohlaufgabe" und Kohlepfennig explizit die Frage aufgeworfen, ob die Energiewendekosten über eine Umlage oder aus dem Staueraufkommen bezahlt werden sollen.

Sie sind offenbar nicht darauf eingestiegen, obwohl Sie RR-E-ft zitiert haben. und reden hier von etwas anderem.
Gut.
Dann hat sich die Diskussion hier insoweit erledigt.
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #17 am: 13. Juli 2013, 21:34:47 »
@sh

Zum Thema Gerechtigkeit:

Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr  Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente  über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.

Die Finazierung erfolgt dann zB.  über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit -  überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.

Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden! 

Wie aufgezeigt und bekannt, führt die Kostenwälzung über die Strompreise zu höherem Mehrewertsteueraufkommen, da die EEG- Umlage auf der Stromrechnung derezeit in Höhe von 5,277 Ct/ kWh auftaucht und auf den Gesamtstrompreis 19 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, so dass sich die Kostenbelastung aus der EEG- Umlage für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Stromkunden auf 6,28 Ct/ kWh (= 5,277 Ct/kWh * 1,19) beläuft. Diese zusätzliche Last aus der Mehrwertsteuer entfällt auch.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2013, 21:39:23 von RR-E-ft »

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #18 am: 13. Juli 2013, 22:09:32 »
RR-E-ft schreibt:
Zitat
Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr  Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente  über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.

Die Finazierung erfolgt dann zB.  über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit -  überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommensteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Die Einkommenssteuer ist dafür aber ungeeignet!
Wenn man wirklich Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener von Zusatzkosten befreien wollte, darüber ließe sich nachdenken.
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht.
Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
Für mich steht jedenfalls eines fest: so wie bisher kann es nicht weitergehen!

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #19 am: 13. Juli 2013, 22:16:05 »
Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen. 

Offline Didakt

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #20 am: 13. Juli 2013, 22:43:30 »
von Stromfraß:
Zitat
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!

Wie kommen Sie denn zu dieser pauschalen Feststellung? Sie trifft absolut nicht zu! Das Gegenteil ist meistens der Fall. Schauen Sie mal ins Einkommenssteuergesetz. :D

Offline PLUS

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #21 am: 13. Juli 2013, 22:54:50 »
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!
Nein, so geht es auch nicht. Entweder, man macht es vom Stromverbrauch abhängig wie bei der EEG-Umlage, allerdings in einer anderen, gerechteren Form oder man "bittet" diejenigen "mit breiteren Schultern" um einen größeren Beitrag als Beteiligung an der Gemeinwohlaufgabe.
@Stromfraß, doch so geht es! Meine Empfehlung: Machen Sie sich schlau, bevor Sie schreiben.  Auch das Steuer- und Abgabenrecht hat seine Macken, aber die Besteuerung hat nach unserer Finanzverfassung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erfolgen. @Didakt hat es schon deutlich gemacht. Deshalb sind auch Renten und Pensionen nicht steuerfrei: Rentenbesteuerung

Doch so geht das. Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG genauso aus Haushaltsmitteln bestritten werden wie etwa die allein staatlich veranlassten Kosten der Verteidigung und Rüstung, dann werden die Steuerzahler, die diese Haushaltsmittel aufbringen, unterschiedlich herangezogen.
Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.

Offline RR-E-ft

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #22 am: 13. Juli 2013, 22:56:06 »
Wenn die allein staatlich veranlassten Kosten des EEG weiter nicht aus Haushaltsmitteln, sondern über die Strompreise finanziert werden, zieht das ja neben der bekannten Mehrwertsteuerproblematik auch den weiteren Rattenschwanz nach sich:

Wegen der deshalb steigenden Stromkosten erhöhen die Bäcker ihre Preise , die Deutsche Bahn und die strombetriebenen Schienenbahnen des ÖPNV erhöhen ihre Preise.....

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #23 am: 14. Juli 2013, 10:46:29 »
Ich hatte geschrieben:
Zitat
Keine Einkommensteuer zahlen aber auch diejenigen, die eine üppige Rente beziehen und -nicht zu vergessen- Pensionsempfänger!

Das war wohl ein klassisches Eigentor, sorry!

Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
Zu meiner Verteidigung: an sich wollte ich ... "üppige" Rente ... schreiben, aber die Gänsefüßchen hatte ich dann vergessen.
Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer. Mir sind keine genauen Zahlen bekannt, aber der Sachverhalt trifft auf etliche weitere Millionen Renten- und Pensionsbezieher zu.
Von daher könnte es mir nur recht sein, wenn man die Einkommensteuer zur Finanzierung der Gemeinwohlaufgabe heranziehen würde.
Es wäre ein Umsteuern in der Belastung. Nicht mehr der Stromverbrauch an sich würde die Höhe der Finanzierung bestimmen, sondern in erster Linie würden es die mit den "breiten Schultern" tragen.
Glaubt aber jemand ernsthaft daran, dass dies freiwillig geschieht?
Es wären doch dann diejenigen, die das Sagen haben, die auch davon betroffen wären. Also, die Chefs der Energiekonzern und die Politiker. Ich weiß nicht genau, aber im Bundestag sitzen doch kaum Hartz-IV-Empfänger und minderbemittelte Rentner.
Da dann das Steueraufkommen maßgeblich wäre und bei der Einkommensteuer betrifft es Personen, würden nicht mehr die Unternehmen belastet und es sind ja nicht alle befreit ...
Damit das Geld, was derzeit durch die EEG-Umlage "reinkommt", mit der Einkommensteuer aufgebracht wird, müsste wohl z.B. ein Herr A. statt 30 - 50 Euro EEG-Umlage monatlich dann mindestens das Doppelte "berappen".
Mag sein, dass es ihm nichts ausmacht, aber anderen doch.
Eine Steuer, die alle beträfe, wäre die MWSt.
Da würde vielleicht schon 1% Erhöhung ausreichen. Allerdings würde es dann in der Relation wiederum zuerst die "Minderbemittelten" treffen.
Fakt ist in meinen Augen, dass es so wie bisher nicht weiter gehen kann.
Entweder das EEG wird grundlegend reformiert oder ...
Da sehe ich allerdings nur eine reelle Chance mit einem Machtwort der BVerfG.

Offline Didakt

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #24 am: 14. Juli 2013, 11:16:57 »
Off Topic

@ Stromfraß

Sie schrieben:
Zitat
1. Natürlich kenne ich das Rentenrecht, bin ja selbst Bezieher. Das Pensionsrecht ist zwar anders, aber ähnlich.
2. Ich bin also Bezieher einer "üppigen" Rente und zahle keine Einkommensteuer.

Zu 1.: Es ist zu bezweifeln, ob Sie sich in diesem Metier wirklich gut auskennen. Ein „Pensionsrecht“ unter diesem Begriff gibt es gar nicht! Allerdings gibt es das „BeamtVG“. Und noch etwas: Zwischen diesen beiden Versorgungsarten bestehen erhebliche Unterschiede. Sie sind sich noch nicht einmal im Ansatz ähnlich!

Zu 2.: Dann warten Sie ab. Auch Ihnen kommt die BaFin möglicherweise noch auf die Schliche! Andere mit „üppiger Rente“ hat es in letzter Zeit schon erwischt, und zwar mit einer „üppigen Steuernachzahlung“. ;)

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #25 am: 14. Juli 2013, 11:53:14 »
Off Topic
Didakt, es würde zu weit führen, hier über Renten und Pensionen zu diskutieren.

Was ich sagen wollte: Einen Stromverbrauch hat (fast) jeder, eine Einkommensteuer zahlen Millionen deutscher Bürger aber nicht!
Ich halte es aus diesem Grund für sehr bedenklich, ob eine Gemeinwohlaufgabe über die Einkommensteuer zu finanzieren, rechtens wäre.
Da rede ich noch nicht einmal davon, ob das tatsächlich gerechter wäre.

Offline Didakt

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #26 am: 14. Juli 2013, 13:27:02 »
@ Stromfraß

Es ist eine Frage der individuellen Betrachtungsweise, ob man den Intentionen von @ RR-E-ft und @ Plus folgt oder nicht. Ich halte sie für naheliegend und erwägenswert.

Mir jedenfalls gefällt an der folgenden Einlassung von @ Plus vor allem der letzte Satz – von mir hervorgehoben - .  Das ist doch verständlich, oder? ;D

Zitat
Ja, so geht es und so ist es richtig im Sinne unseres Grundgesetzes, denn der Staat hat die Aufgaben über Steuern zu finanzieren und die Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben. Wo das nicht der Fall ist, ist das ebenfalls zu korrigieren. Es zahlt dann für staatlich veranlassten oder verordneten Aufwand der Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit. Also auch der PV-Dachbesitzer der seinen Strom selbst verbraucht entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, die ja höher sein dürfte als die eines Hartz-IV-Stromverbrauchers.

Offline Stromfraß

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #27 am: 14. Juli 2013, 13:59:58 »
Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.

Offline userD0005

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #28 am: 14. Juli 2013, 15:44:20 »
Von mir aus!
Wenn ich allerdings PV auf mein Dach bringe, dann mache ich es nicht in erster Linie der Umwelt zuliebe (oder doch?).
Falls ich meine Amortisation nicht nach x Jahren wieder rein habe, lasse ich es.
Derzeit läuft es ja mit der zugesicherten Umlage so, dass sich meine Investition in etwa 7 - 10 Jahren amortisiert.
Werde ich aber nun entsprechend meines Einkommens zu einer höheren Einkommensteuer veranlagt und ich muss jeden Monat 30 oder 50 Euro oder noch mehr "abdrücken", dann kann ich wohl noch 3 oder 5 oder noch mehr Jahre zusätzlich warten, ehe sich das amortisiert.
Dann wäre ich stinkesauer und ob das gerecht ist, wenn man den Vertrauensschutz derart aushebelt.
So ungefähr dürfte das ein Solarist sehen.

man sollte auch mal darauf hinweisen, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer PV Anlage auch steuerpflichtige Einnahmen sind. Jährlich ist eine EÜR anzufertigen, Die riesigen Profite die man nach Meinung einiger Foristen mit einer PV erzielt werden dann noch mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Auch selbst genutzter Strom zählt hierzu. Dies ist eine "Privatentnahme" und somit auch Umsatzsteuerpflichtig/Einkommenssteuerpflichtig.

Der Staat kassiert dort ganz gut mit. Wenn man dann der Meinung ist keine Gewinne über Jahre erzielen zu müssen... Vorsicht, Ruckzug ist man bei der "Liebhaberei" das FA kassiert die Ust Zahlung wieder ein....

Dies sollte jeder wissen, der sich eine eigene Stromerzeugungsanlage (PVA) anschafft.

Offline superhaase

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Re: Neues EEG Umlage Wälzungsmodell - Papier der SPD Fraktion
« Antwort #29 am: 14. Juli 2013, 16:18:02 »
@sh

Zum Thema Gerechtigkeit:

Wenn die staatlich veranlassten Kosten, die bisher über § 37 EEG über die Strompreise gewälzt werden und jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde möglichst gleichmäßig belasten, künftig ausschließlich aus Haushaltsmitteln bestritten werden, dann werden eben nicht mehr  Hartz-IV- Empfänger, Geringverdiener und Rentner mit geringer Rente  über den Strompreis zur Tragung dieser Kosten herangezogen.
Das ist wohl aus der Luft gegriffen.
Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener zahlen Ihrer Meinung nach also keinerlei Steuern?
Allein die Mehrwertsteuer zahlt ja wohl jeder. Dann gibts da noch die Stromsteuer, die Mineralölsteuer, die Grundsteuer , ....
Diese Steuern zahlen auch alle alleinerziehenden Mütter und kinderreiche Familien mit geringem Einkommen.
Dieses "Argument" ist also schon mal einfach nicht wahr.

Zitat
Die Finazierung erfolgt dann zB.  über diejenigen, die - abhängig von ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit -  überhaupt Einkommenssteuer zahlen. Geringverdiener zahlen keine Einkommenssteuer; die Einkommenssteuertarife richten sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen.
Das erscheint nicht zutreffend.
Wer sollte denn wie festlegen, dass nur die Einkommensteuerzahler die Energiewendekosten tragen sollen?
Die Energiewendekosten würden aus dem großen gesamten Steuertopf getragen, zu dem auch die von Ihnen genannten Gruppen beitragen müssen.

Zitat
Es erscheint doch nicht gerecht, dass derzeit z.B. gerade kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen und hohem Stromverbrauch, besonders stark zur Tragung dieser Kosten herangezogen werden!
Das Beispiel wird gerne genommen. Macht immer Stimmung, klar.
Es lassen sich aber auch gegenteilige Beispiele konstruieren:
"Es erscheint doch nicht gerecht, dass z.B. gerade ausländische Gutverdiener, die in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen, für ihre großen Zweitwohnsitz-Villen mit stromhungriger Klimaanlage, Springbrunnen und üppiger Beleuchtung der Auffahrtsallee praktisch gar nichts zu den Energiewendekosten beitragen sollen, während kinderreiche Familien, oft mit geringem Einkommen über ihre Mehrwertsteuer für die oft zitierten Windeln und die Grundsteuer in der Wohnungsmiete und die Mineralölsteuer etc. zu den Energiewendekosten beitragen müssen."

Im Übrigen:
Man muss es nicht so sehen, dass die EEG-Kosten staatlich veranlasste Kosten wären.
Ja, man muss es sogar anders sehen:
Der Staat veranlasst bei keinem Bürger einen persönlichen Stromverbrauch.
Hingegen veranlasst der persönliche Stromverbrauch eines jeden Bürgers Kosten, nämlich die mit der Stromerzeugung in Zusammenhang stehenden Kosten.
Bisher haben die Bürger diese Kosten nicht voll getragen, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere abgewälzt, insbesondere auch auf die nachfolgenden Generationen (Umweltverschmutzung, Klima, Ressourcen-Erschöpfung, Landschaftsverbrauch mit allen Folgen).
Der Staat sorgt nun z.B. mittels des EEG dafür, dass der Stromverbraucher die Neuausrichtung der Stromerzeugung auf Nachhaltigkeit finanziert.
Diese Nachhaltigkeit ist auch im ureigensten Interesse des Stromverbrauchers, denn sie beinhaltet auch Sicherheit der Stromversorgung und nicht zuletzt auch die Bezahlbarkeit des Strom in der Zukunft.
Die EEG-Kosten sind also vom Stromverbraucher veranlasste und verursachte Kosten, die er auch tragen sollte.
Je mehr er verbraucht, desto mehr sollte er dazu beitragen müssen.
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