Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
Androhung Gassperre mit Termin
fab85:
Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Die Gasag möchte mir kommenden Dienstag zwischen 8-18uhr den Gashahn abdrehen. Dies bekam ich heute per Post. Um das zu verhindern habe ich die ein oder andere Frage:
1. Es dreht sich um die Abschläge Mai und Juni (insgesamt 172,00 EUR) die ich nicht begleichen kann.
2. Verschuldet ist das Ganze durch unregelmäßige Gehaltszahlungen meines Arbeitgebers. Mitte März wurde dann das Projekt aufgelöst und ich wurde Arbeitslos (ALG1). Dementsprechen waren seit Jahresanfang 2013 die Zahlungen ohnehin immer im Verzug, wurden aber mit Mahngebühren beglichen. ALG1 reichte gerade mal für meine Miete und verzögerte Fixkosten (Strom, oder eben Gas bis April), Ersparnisse aufgebraucht.
3. Ich habe seit dem 01.07.2013 wieder einen Job!
4. Habe ich umgehend den Kundenservice angerufen und die Dame am Telefon meinte nur zu mir, das sie nichts mehr machen kann, ich bezahlen muss sonst Sperre. Ich habe angeboten den kompletten Betrag inkl. Mahngebühren am 01.08. auszugleichen.
- Dabei gebe ich doch nach §19 Abs. 2 Satz 2 StrommGVV an, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass ich meine Verpflichtung nachkomme".
6. Wenn Sie keinen Zugang zu meiner Wohnung bekommen, drohen sie mit Klage auf Duldung des Zutritts (...). Wenn ich das Ganze jetzt herauszöger um am 01.08. zu zahlen, wie hoch sind die extra kosten für die "Leerfahrt" zu mir + Klage?! Werden Gasanschlüsse direkt am Zähler gesperrt oder irgendwo im Haus? Der Zähler ist bei mir unter der Gastherme in der Wohnung.
Was kann ich tun? Die nächste Eskalationsstufe (Teamleiter) war angeblich nichtmehr da (habe nach 18 uhr angerufen). Die Gasag hat hier ein Abrechnungszentrum wo sie auch Kunden empfangen, beraten, Zahlungen annehmen etc. Bringt es etwas wenn ich mit meinem Arbeitsvertrag dort hinfahre und denen erneut die Situation schilder? Mehr kann ich ja nicht machen!
Ich danke vielmals für eure Hilfe!
Cremer:
@fab85
Fehler Nr. 1: Sie hätten sich schon viel früher bei der Gasag um Aufschub bemühen müssenerledigen
Fehler Nr. 2: Telefonisch oder verbal in solchen Dingen nützt nichts. Nur alles schriftlich. Nachher kann sich keiner mehr an etwas erinnern.
Fehler Nr.3: Sie hätten sich durch das Arbeitsamt als ALG Zahler ggf. eine Bestätigung der Arbeitslosigkeit/Zahlung von Arbeitslosengeld geben lassen und diesen sodann mit einer ausreichenden Begründung bei der Gasag schriftlich einreichen mit Antrag auf Stundung.
Sie sollten umgehend einen Schutzbrief am zuständigen AG hinterlegen, sonst erfolgt eine Einstweilige Verfügung durch das AG ohne dass Sie gehört wurden.
fab85:
--- Zitat von: Cremer am 03. Juli 2013, 22:50:39 ---@fab85
Fehler Nr. 1: Sie hätten sich schon viel früher bei der Gasag um Aufschub bemühen müssenerledigen
Fehler Nr. 2: Telefonisch oder verbal in solchen Dingen nützt nichts. Nur alles schriftlich. Nachher kann sich keiner mehr an etwas erinnern.
Fehler Nr.3: Sie hätten sich durch das Arbeitsamt als ALG Zahler ggf. eine Bestätigung der Arbeitslosigkeit/Zahlung von Arbeitslosengeld geben lassen und diesen sodann mit einer ausreichenden Begründung bei der Gasag schriftlich einreichen mit Antrag auf Stundung.
Sie sollten umgehend einen Schutzbrief am zuständigen AG hinterlegen, sonst erfolgt eine Einstweilige Verfügung durch das AG ohne dass Sie gehört wurden.
--- Ende Zitat ---
Hallo, danke erstmal für Ihre Antwort.
zu 1. Ja, das hätte ich. Ich hätte aber niemals gedacht das sie bei einer solch -aus meiner Sicht- geringen Summe schon solche Geschütze auffahren.
zu 2. Ich schicke jetzt nochmal mein Anliegen schriftlich an den Kundenservice. Ich werde aber trotzdem morgen früh mal zur Gasag Rechnungstelle und gucken was man machen kann.
zu 3. Als ich bis 30.06. ALG1 bezogen habe, hatte bzw. habe ich ja meinen Bescheid. der sollte doch als Nachweis reichen?
zum Schutzbrief: Ich hab mal ein wenig gegooglet: ist das wirklich sinnvoll? Ich mein ich streite mich ja nicht mit der GASAG über Preise, sondern habe zwei Abschläge offen. Was soll ich als Inhalt angeben? Mir fällt es schwer dafür eine Formulierung zu finden.
Vielen Dank
Cremer:
Dann bleibt nur entweder die geforderte Summe unverzüglich, noch heute in voller Höhe zu zahlen.
Wenn kein Zutritt zur Wohnung/Zähler möglich ist, werden die Gasag eine einstweilige Verfügung gerichtlich erwirken und den Zugang zum Zähler mittels Polizei erzwingen.
EviSell:
@fab85,
eine vielleicht etwas provokante Gegenfrage: Wen der Betrag so gering ist, warum zahlen Sie ihn dann nicht ;) "Gering" ist relativ.
Wie hier zu lesen ist http://www.energieverbraucher.de/de/Energieunrecht__2176 kann schon ab 100 € gesperrt werden. Ebenso ist aus den Erfahrungen zu lesen, das tatsächlich ein persönliches Gespräch helfen kann. Wenn Sie ein Kundencenter im Ort haben, ist das vielleicht eine gute Möglichkeit.
Ein Schutzschrift (sicherlich diese gemeint: http://www.energieverbraucher.de/de/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/ ) hat das Ziel, dass nicht ohne mündliche Verhandlung (ohne Sie anzuhören) die Sperrverfügung vom Amtsgericht durchgewunken wird. Die nach Ansicht des Versorgers offene Zahlungsforderung beruht allerdings aus der Zahlungskürzung, aufgrund des Preisprotestes. (Das hatten Sie schon richtig erkannt)
Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass die ALG-Zahlungen nicht reichten. Dem sollten Sie vielleicht auch nochmal in einschlägigen Foren nachgehen, ob der Bescheid stimmen kann.
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