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Autor Thema: Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster  (Gelesen 18412 mal)

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Offline Buelo

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Re: Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster
« Antwort #15 am: 02. Juli 2013, 16:07:03 »
Hallo Gemeinde,
ich habe mal von dieser Seite /http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fernwaerme/site__620
diesen Absatz:

Die Preiserhöhung muss an zwei unterschiedliche Bemessungsfaktoren anknüpfen: An die Kosten des Versorgers und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (BGH Urteil Zerbst, Urteilsziffer 34). Es muss mindestens ein Indikator in der Preisformel enthalten sein, der an die tatsächliche Entwicklung der Kosten des überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft. Daran mangelte es bei den Stadtwerken Zerbst.

Hier mal unsere Preisänderungsklausel:

A = A0 * ( 0,75 * ( HEL / 29,07 ) + 0,25 * ( L / 2371,59 ))

A0   = Basis-Wärmeverbrauchspreis ( ca 4,5 Cent )
HEL = Preis vom Leichtem Heizöl
L     = Monatstabellenlohn eines Angestellen bei den SWM


Wenn ich das oben richtig gelesen habe, dann muß auch ein Faktor von dem tatsächlich verbrauchtem Brennstoffs enthalten sein!?!

Gruß Buelo

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Re: Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster
« Antwort #16 am: 02. Juli 2013, 22:50:40 »
Wie schon geschrieben, die AVBFernwärmeV wird für Sie nicht gelten. Da Sie in Greven von SW Münster versorgt werden, kann es sich nur um einen Sondervertrag handeln. Für Yello gilt auch nirgendwo die alte AVBEltV oder die StromGVV. Dass nun Öl als Massstab gewählt wurde ist Vertragsbestandteil, es hätte auch passieren können, dass der Ölpreis sinkt und der Gaspreis steigt, dann hätten Sie profitiert.

Wer weiss, ob seinerzeit auf Kosten der SW Münster eine vorhandene Ölheizung gegen die Gasheizung getauscht wurde. In der Zeit hatten auch viele Gasenergieversorger einen an die Heizölpreise gekoppelten Gasbezugsvetrag. Vielleicht haben Sie hierüber eine Ansatzmöglichkeit, da heutzutage niemand mehr nach HEL-Rgeinschiene-Preis einkauft. Evtl. würde man hier Ihren Wärmelieferanten zur Einsicht bewegen können, er wird seinerzeit sicher nicht für 20 Jahre im voraus das Gas eingekauft haben. ABER, Sie kaufen Wärme, per Sondervertrag und haben freiwillig eine Contracting Vereinbarung unterzeichnet. Evtl. kaufen die SW Münster teures Biogas ein. Wer weiss das? Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob Sie aussteigen können, dann aber evtl. ohne Heizung dastehen.

Gruß

NN

Offline Buelo

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Re: Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster
« Antwort #17 am: 03. Juli 2013, 11:55:48 »
@NN: Hallo, ich habe mal den Vertrag hochgeladen, da wird ständig auf die AVBFernwärmeV verwiesen, ist das dann also nicht gültig?


Download Vertrag SW Muenster Seite 1.jpg
Download Fernwaermevertrag 1.pdf
Download Fernwaermevertrag 2.pdf

Gruß Buelo

Offline Buelo

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Re: Fernwärmeversorgung durch Stadtwerke Münster
« Antwort #18 am: 20. August 2013, 07:44:07 »
Hallo Gemeinde,
da ich mir sehr sicher bin, das die Preisklausel ungültig ist, hier noch mal meine Bitte um Hilfe zu den Fragen 2-4 von der Ersten Seite.

Zitat
1) Wie kann ich feststellen ob die Preisanpassungsklauseln nicht mehr zulässig sind?

2) Sollten sie nicht zulässig sein, wie weit würden die Rückforderungen reichen, bis 2005?

3) Wie berechnet man die Rückforderung, wird einfach der Preis ganz am Anfang von 2005 genommen?

4) Wenn eine Rückforderung berechnet wurde, wie wird diese eingefordert? Ich habe gelesen es gibt ja zwei Ansätze gibt
    - Kürzung der Abschläge
    - Rückforderung nach  § 812 BGB


Würde mich sehr über Antworten freuen.

Gruß Buelo

 

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