@biene
Es spricht doch wohl für sich, dass die Richter, welche Erdgaskunden sind, alle längstens selbst die Unbilligkeit eingewandt haben, Gaspreisrebellen sind und sich nun für in der Sache selbst befangen erklären müssen.
Hätten die eine rechtlich andere Auffassung, hätten sie sich wohl von Anfang an an einem aussichtslosem Unterfangem beteiligt.
Das ist doch höchst interessant.
Da wird es schon eine Lösung geben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt