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Autor Thema: BayLDA: "Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers"  (Gelesen 3939 mal)

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Offline EviSell

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BayLDA: "Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers"
« am: 28. Juni 2013, 12:54:31 »
Leider hab ich das auch schon erlebt, das manchen nicht die Wichtigkeit/Bedeutung der im bcc- stehenden EMail-Adressen klar ist. Statt im "bcc" (wegen Datenschutz) wird leichtfertig im "cc" bzw "an" die Email-Adresse gesetzt (abgesehen, das diese beiden Felder auch unterschiedliche Bedeutung haben). Und wenn man drauf aufmerksam macht, als Reaktion "ach, ist doch egal"

Der "Spaß" kann aber auch mal für einen solchen Versender teuer werden:

Zitat
BayLDA: "Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers"
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat.

....


Da in manchen Unternehmen dieser Fragestellung offensichtlich nicht die entsprechende Bedeutung beigemessen wird, d.h. von Seiten der Unternehmensleitung die Mitarbeiter entweder nicht entsprechend angewiesen oder überwacht werden, wird das BayLDA in einem vergleichbaren Fall in Kürze einen Bußgeldbescheid nicht gegen den konkreten Mitarbeiter, der die Mail mit offenem E-Mail-Verteiler versandt hat, erlassen, sondern gegen die Unternehmensleitung.

http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2013/pm004.html
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