Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Solaranlagen-Besitzer bekommen Steuern erstattet
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Wolfgang_AW:
EU-Urteil: Solaranlagenbesitzer bekommen Steuern erstattet
--- Zitat ---Auch private Betreiber einer Solaranlage können unternehmerische Vorteile bei der Mehrwertsteuer nutzen. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn die Anlage "zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird", wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az: C-219/12). Voraussetzung sei, dass die Anlage mehr Strom erzeuge, als der Besitzer verbrauche, und der Strom gegen Geld ins Netz eingespeist werde. Dann stelle der Betrieb eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, so die Richter.
...
Das Urteil entspricht im Wesentlichen auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) .
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
superhaase:
Die bisherige Praxis wurde also auch vom EuGH bestätigt.
Solaranlagen werden bei der MWSt. also genauso behandelt wie andere Wirtschaftsgüter auch.
Übrigens:
Wer den Vorsteuerabzug nutzt, muss auch Mehrwertsteuer auf seinen gesamten erzeugten Strom abführen, sowohl für den eingespeisten als auch für den selbst verbrauchten. Über die Lebensdauer einer Solaranlage kassiert der Staat also wesentlich mehr Mehrwertsteuer, als er anfangs für die Investitionssumme erstatten muss.
Nicht dass hier einer meint, die Solaranlagenbesitzer bekämen hier etwas geschenkt. ;)
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