Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Fernwärmeabrechnungen: Anzeige wegen Wucher (StGB §291) möglich ?  (Gelesen 6114 mal)

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Offline Will Kane

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angenommen, ein Fernwärmeanbieter gehört anteilig der Stadt und nutzt den von ihr verfügten kommunalen Anschluss- und Abnahmezwang aus, um einer relativ großen Kundenzahl einen Bereitstellungspreis abzurechnen, der in völligem Missverhältnis zu den eigenen Netzkosten steht.

Lohnt es sich in einem solchen Fall neben (oder anstatt) einer "Bürgereingabe" bei der zuständigen Kartellbehörde wegen eines möglichen Monopolmissbrauchs auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Wucher gemäß StGB §291 einzureichen ?

Offline jogie56

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 8); wohl nicht so ganz ernst gemeint? ;D

Offline Will Kane

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8); wohl nicht so ganz ernst gemeint? ;D

Naja, ich habe mich gefragt, wozu dieser Paragraph überhaupt noch im Strafgesetzbuch steht, wenn die Auslegung so strikt zu Gunsten der potentiellen Täter gehandhabt wird, dass es praktisch nie zur Eröffnung eines Verfahrens bzw. zu einer Verurteilung kommt.

Durch den kommunalen Abnahmezwang sehe ich eine Zwangslage für die Fernwärmekunden als gegeben an (andernfalls müssten sie ihren jeweiligen Lebensmittelpunkt verlassen und in eine Gegend umziehen, wo dieser Abnahmezwang nicht besteht).

Dass sich der Fernwärmeversorger dieser Zwangslage seiner Kunden bewusst ist, dürfte ebenfalls außer Frage stehen.

Bleibt die Frage nach der Ausbeutung, also nach einem "auffälligen Missverhältnis" zwischen der erbrachten "sonstigen Leistung" und damit erzielten "Vermögensvorteilen".
An dieser Stelle kann ich mein Gedankenspiel vermutlich gleich wieder beerdigen, weil der schwammige Begriff vom "auffälligen Missverhältnis" in Verbindung mit der nachzuweisenden Ausbeutungsabsicht für den Versorger höchstwahrscheinlich ein Freifahrtschein fürs fröhliche Wuchern darstellen dürfte. :S

Zum Glück bleiben mir noch drei verschiedene Ansätze für Anzeigen gemäß §263 StGB (Verdacht auf Betrug) und die evtl. eine Bürgereingabe bei der Landeskartellbehörde (Verdacht auf Monopolmissbrauch), um dem lokalen Fernwärmeversorger "einzuheizen". ;)

Offline jogie56

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Ich bin zwar nicht der Fachmann auf dem Gebiet, eine Beschwerde wegen Verstoß gegen § 19 GWB bei der Landes- oder Bundeskartellbehörde könnte ich mir bei Vorliegen des Tatbestandes am ehesten vorstellen; hinsichtlich der genannten Tatbestände sollten Sie sich doch mal die aktuelle Rechtsprechung anschauen.   

Offline Stadt/Versorger

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Da müssen Sie aber Glück haben,wenn die Kartellbehörden dem Fernwärmeversorger"einheizen".
Habe ich auch schon versucht.  Ohne Erfolg. Die Landesbehörde in MV wollte wohl die Sache schnell vom Tisch haben. Da werden dann einfach verschiedene Fenwärmevesorger in vergleichbarer Größe verglichen und schon ist die Sache vom Tisch,weil eben alle diese FW Versorger hohe Preise haben.
Also kein Preismissbrauch feststellbar.Das war's dann.
Die Staatsanwaltschaft wird sich wohl auch nicht für den Fall interessieren,denn es ist aus deren Sicht sicherlich legal,wenn die Preise etwas höher sind als normal.
Solange kein Wucher feststellbar ist,wir dort nichts passieren,denn auch diese Behörde prüft sicherlich mit den gleichen Maßstäben  ,wie die Landeskartellbehörden.
Wenn kümmert die AVBFV mit dem Par.24 denn überhaupt ? Scheinbar stört sich niemand heute mehr von den Behörden wirklich an ü erhöhten Preisen  im Vergleich FW mit Erdgas. Der Staat wird sich hüten ,gegen zu hohe Preise einzuschreiten,denn d.d. MwSt . kassiert der Staat schließlich kräftig mit ab.
Da können die Bürger prozessieren,bis zum Umfallen,es wird seitens der Bürokraten wohl eher geschmunzelt über diese Einzelkämper,die letztendlich nichts bewegen können.
Das Problem liegt m.E . In den schwammigen Formulierungen insbesondere der AVBFV .
Viele Juristen mögen jetz mal wieder aufschreien und gegeghalten,dass in den Gesetzen eine innere Logik vorhanden ist,die sich nicht jedem erschließt . Es mag so sein,aber diese innere Logik scheint auch von Juristen nicht immer verstanden zu werden. Ansonsten würde über das Thema FW nicht dauernd gestritten und diskutiert werden müssen.
Hier ist also die Politik gefragt,um zu erreichen,dass der Staat eindeutig zu verstehende Gesetze erlässt,an denen nicht soviel herumzudeuteln ist. Auch wenn die Juristen jetzt stöhnen,weil solch schwammige Gesetze schließlich ,ihr Lohn und Brot sind ;)
Ich selbst habe seit 1998 mit den hiesigen Stadtwerken gestritten,ob diese nun aus Par. 4 AVBFV ein einseitiges Preisanpassungsrecht haben ,oder nicht. Das Landgericht hat dies nicht gesehen.Das OLG hat dort lieber nichts konkretes geäußert,aber immerhin die Berufung der Stadtwerke abgelehnt.
Wenn Sie etwas ändern wollen,gehen Sie zu den Stadtverordnetenversammlungen und sagen Sie Ihre Meinung den Abgeordneten und der Verwaltung. Vielleicht erreichen Sie das der A. u. B. Zwang aufgehoben wird. Da aber vg. Zwang letztendlich wohl immer dazu dient,aus Kunden Zwangskunden zu machen,die dann richtig abkassiert werden,mache ich Ihnen dahingehend wenig Hoffnung.
A u.B zwang dient wohl leider auch nicht immer dem Umweltschutz. ::) Viele meinen zwar,dass FW Versorgung generell dem Umweltschutz dient,aber dies trifft wohl auch nicht immer zu.
Aber FW Versorgung ist oftmals da,wenn auch oftmals unrentabel und damit der Staat bzw. die Gemeinden nicht für eigene Fehlinvestitionen  aufkommen müssen, müssen dies halt dann die Bürger tun,die das Pech haben im Geltungsbereich solcher Satzungen zu wohnen.
Ich will mich damit nicht generell gegen einen A u.B Zwang aussprechen .Dort wo es notwendig ist,weil die Luft schlecht ist,kann es sinnvoll sein.
Aber dies scheint eben nicht (menr)der tatsächliche Zweck eines A u. b. Zwanges zu sein.
Mit dem EEwärmegesetz hat die Bundesregierung ja nunmehr den Weg frei gemacht,einen A u.B zwang in jedem Bundesland  zu ermöglichen. Es wird einfach behauptet,dass FW das Allheilmittel für den globalen Umweltschutz ist. Insbesondere ,wenn auch eine Kraft-wärmekopplung mit im Spiel ist.
Das kann natürlich sein,wenn die Anlagen richtig bemessen sind,dass KW Kopplung dazu beitragen kann. es kann aber auch sein,das FW Erzeugung in Verbindung mit KW Kopplung totaler Quatsch ist.
Unsere Stadtwerke haben dieses Spielchen ab 1994 auch versucht und sind damit in die Verlustzone geschlittert. Das wäre aus Umweltaspekten nicht schlimm. Schlimm ist allerdings,wenn sich die FW Erzeugung als Dreckschleuder gegenüber Einzelheizungen erweist. Hier sollte immer einmal überprüft werden,wieviel KWh Energie werden aus wieviel KWh Erdgas ,Erdöl oder ä.  erzeugt.
Unsere Stadtwerke haben sich von der verlustreichen KW Kopplung verabschiedet und die Motoren nach Holland verkauft .
Den Verlust aus diesem Abenteuer haben die Zwangskunden bezahlt,bzw. Bezahlen das Abenteuer Fernwärme noch weiter.
Wer schützt die Bürger vor solch einem Missbrauch? Das Gesetz d.h. Die AVBFV ?
Es war vielleicht ursprünglich so angedacht,nur haben die Verfasser dieser Verordnung wohl nicht damit gerechnet,dass soviel Varianten aus dieser Verordnung herausgelesen werden können.
(Irgendwoher muss der Spruch ja kommen: zwei Juristen ,drei Meinungen :))

Also die AVBFV taugt nichts im Bereich Par. 4 und Par . 24,weil zu uneindeutig formuliert.

Vielleicht könnte hier im Forum einmal darüber disskutiert werden, wie die vg. Par.  eindeutiger formuliert werden könnten,zum Schutz der Kunden vor staatlicher und kleinstaatlicher Willkür.
Schließlich wird über v.g. Par, schon seit 1980 gestritten und bis heute ist keine eindeutige ,klare Auslegung bei den Betroffenen(Versorger,Kunden,Zwangskunden,staatl. Organen etc.) bekannt bzw. erkannt.

Ich bin gern bereit entsprechende Vorschläge in die pol. Diskussion zu bringen. Gerade die FDP könnte sich hier mal für die Betroffenen einbringen. :)
Bitte jetzt nicht generell  über die FDP schimpfen .  :) Wie will man sonst etwas ändern ,wenn nicht über die pol. Schiene.?Dies scheint ggf. effektiver zu sein ,als nur zu protestieren ,prozessieren etc.











Offline Will Kane

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Ich bin zwar nicht der Fachmann auf dem Gebiet, eine Beschwerde wegen Verstoß gegen § 19 GWB bei der Landes- oder Bundeskartellbehörde könnte ich mir bei Vorliegen des Tatbestandes am ehesten vorstellen; hinsichtlich der genannten Tatbestände sollten Sie sich doch mal die aktuelle Rechtsprechung anschauen.   

Die Bundeskartellbehörde ist meines Wissens beim Thema Fernwärme nur dann zuständig, wenn die betroffenen Kunden in mehr als einem Bundesland angesiedelt sind.
Was die mögliche Bürgereingabe an die Landeskartellbehörde (NDS) angeht, würde ich angesichts der hiesigen Situation beim §19 (4) auf den Unterpunkt 3. abzielen:
"Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen...
3. ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist;".

Der lokale Versorger hat zwei Haupttarife mit zwei (gemessen am Umsatz) in etwa gleich großen Kundengruppen, von denen er eine gegenüber der anderen preislich wesentlich schlechter stellt.
D.h. meine Beschwerde würde auf dem Vergleich der Preise zweier Kundengruppen desselben Versorgers untereinander aufbauen. Den typischen Quervergleich mit anderen Versorgern [etwa gemäß §19(4) Unterpunkt 2.] würde ich mir komplett ersparen, weil er in diesem speziellen Fall zu nichts führt. Gemessen an seinem Durchschnittspreis ist der Versorger im Quervergleich mit anderen komplett unauffällig.

Offline PLUS

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Ich bin gern bereit entsprechende Vorschläge in die pol. Diskussion zu bringen. Gerade die FDP könnte sich hier mal für die Betroffenen einbringen. :)
Bitte jetzt nicht generell  über die FDP schimpfen .  :) Wie will man sonst etwas ändern ,wenn nicht über die pol. Schiene.?Dies scheint ggf. effektiver zu sein ,als nur zu protestieren ,prozessieren etc.
Das ist wie beim Gasmonopol, da haben die zuständigen Ministerien oder ihre Behörden z.B. in B-W vor Jahren auch zu bestimmten Stichtagen Listen erstellt und Durchschnitte gebildet. Wer nicht deutlich über dem Schnitt lag wurde nicht behelligt. Solche Listen ersetzen ganz sicher keine ordentliche Prüfung und ein Durchschnitt ist kein Maßstab. Der Durchschnitt aus neun "Unbilligen" und einem "Billigen" bringt kein brauchbares Ergebnis. Diese Listendurchschnittsvergleiche führen im Zeitablauf nur zu einer Nivellierung der Preise auf immer höherem Niveau.

Nun ist bei der Fernwärme ja §315 BGB durch die Rechtssprechung aus dem Spiel. Es wird auf die Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden verwiesen. Nur haben die Richter geprüft ob diese auch tatsächlich stattfindet?

Eine wirkliche Prüfung ist halt aufwändig und wenn man sieht, wie die Landeskartellbehörden personell ausgestattet sind, darf man sich über die Praxis nicht wundern. Ja, vielleicht kann man politisch etwas bewegen. Zuerst braucht es ausreichendes und qualifiziertes Personal! Da sollte man aber alle Abgeordneten und alle Parteien ansprechen. Wer Beziehungen zur FDP hat, dort etc.pp.. 

Aber es sind dicke Bretter. Fernwärme ist in der Regel eine umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung. Der Gesetzgeber sollte die Bedingungen dringend für die Verbraucher verbessern und die Fernwärme attraktiver machen. So wie das heute geregelt ist, ist die Fernwärme für viele Verbraucher eher abschreckend. Wer sich auf Fernwärme einlässt, sollte sich die Abhängigkeit nach den gegebenen Bedingungen genau überlegen.

Auch wenn der Wettbewerb noch unzureichend ist und kartellähnlich organisierte Anbieter sich am Markt tummeln, bei Gas und Strom gibt es wenigsten die Möglichkeit den Versorger zu wechseln.

Nur StGB §291 ist hier wirklich fehl am Platz. Wucher liegt sicher nicht vor, das führt zu nichts!

Offline Will Kane

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Da müssen Sie aber Glück haben,wenn die Kartellbehörden dem Fernwärmeversorger"einheizen".
Habe ich auch schon versucht.  Ohne Erfolg. Die Landesbehörde in MV wollte wohl die Sache schnell vom Tisch haben. Da werden dann einfach verschiedene Fenwärmevesorger in vergleichbarer Größe verglichen und schon ist die Sache vom Tisch,weil eben alle diese FW Versorger hohe Preise haben.

In meinem Fall wäre die Landeskartellbehörde NDS der Adressat für eine Bürgereingabe. Allerdings würde ich die Behörde auffordern, die Preise der beiden Haupttarife unseres Versorgers untereinander zu vergleichen, weil der Verdacht besteht, dass eine große Kundengruppe im Vergleich zur anderen massiv benachteiligt wird. Quervergleiche mit den Preisen anderer Versorger würde ich garnicht erst einfordern. Ich konnte schon in der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts nachlesen, dass unser lokaler Versorger gemessen an seinem Durchschnittspreis unauffällig im MIttelfeld lag.


Die Staatsanwaltschaft wird sich wohl auch nicht für den Fall interessieren,denn es ist aus deren Sicht sicherlich legal,wenn die Preise etwas höher sind als normal. 

Was mein ursprüngliches Posting mit dem Thema "Wucher (StGB §291)" angeht, war ich von Anfang an nicht besonders optimistisch. Allerdings wollte ich als juristischer Laie erst die Meinung anderer Personen abwarten, bevor ich diesen Ansatz abschreibe. Ich denke, die Antworten sind eindeutig und ich kann mich den anderen Ansätzen zuwenden.

Die Staatsanwaltschaft werde ich vermutlich im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Betrugsverdacht kontaktieren, die auf drei unterschiedlichen Verdachtsmomenten aufgebaut sein wird. Dabei wird es weder um Monopolmissbrauch noch um Wucher gehen. Vielmehr wird es dabei um konkrete Berechnungsfehler bzw. -manipulationen in den Fernwärmeabrechnungen verschiedener Jahre und um deren finanzielle Folgen für die Kunden gehen. Ein komplett anderes Thema.


Da können die Bürger prozessieren,bis zum Umfallen,es wird seitens der Bürokraten wohl eher geschmunzelt über diese Einzelkämper,die letztendlich nichts bewegen können.

Um mir das zu ersparen, werde ich versuchen, die Behörden auf den Versorger anzusetzen. Der persönliche Aufwand für eine Bürgereingabe oder eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hält sich doch sehr in Grenzen und es ist entsprechend leichter zu verschmerzen, wenn die Sache im Sande verläuft. Kein Vergleich mit einer Zivilklage über mehrere Instanzen...


Wenn Sie etwas ändern wollen,gehen Sie zu den Stadtverordnetenversammlungen und sagen Sie Ihre Meinung den Abgeordneten und der Verwaltung.

Ich verfolge bisher eine 4-Phasen Strategie.

Die erste Phase bestand im Versuch, direkt auf den Versorger einzuwirken bzw. mit dessen Vertretern das Gespräch zu suchen. Klingt vielleicht naiv, aber es war durchaus interessant, dem einen oder anderen Teamleiter des lokalen Versorgers bei einem persönlichen Gespräch mal in die Augen zu schauen. Die Gespräche verliefen sachlich, aber im Ergebnis hat sich bisher - wenig überraschend - nichts getan.

In Phase zwei habe ich die Parteien des lokalen Stadtrats kontaktiert und ihnen zuerst eine umfangreiche E-Mail zum Thema versandt. Dazu gab es einige Telefonate und auch persönliche Treffen mit einigen unserer Bürgervertreter. Dabei konnte ich feststellen, wie wenig die hiesigen Lokalpolitiker vom Themenbereich Fernwärmeabrechnungen und Monopolmissbrauch wissen. Trotz des guten Willens einiger kleinerer Parteien hat sich auch hier nichts getan. Das mag daran liegen, dass denjenigen größeren Parteien, die im hiesigen Stadtrat das Sagen haben, die Einnahmen aus der städtischen Beteiligung am lokalen Versorger wichtiger sind als dessen Geschäftsgebaren. Die FDP hat sich übrigens nie zurückgemeldet. Da war mir allerdings egal, weil sie im Stadtrat ohnehin die kleinste Fraktion stellt und praktisch nichts zu melden hat. ;)

Phase drei wäre das Einschalten der Behörden (Staatsanwaltschaft und Landeskartellbehörde) und Phase vier das Einschalten der Presse. Ursprünglich dachte ich daran, die Presse vor den Behörden einzuschalten, aber das könnte der eine oder andere Staatsanwalt als Versuch einer Meinungsmache auffassen. Wenn ohnehin schon die Gefahr besteht, dass die eigene Anzeige im Mülleimer landet, dann sollte man die Wahrscheinlichkeit dafür nicht auch noch künstlich erhöhen. ;)

Unsere Stadtwerke haben sich von der verlustreichen KW Kopplung verabschiedet und die Motoren nach Holland verkauft .

Unser lokaler Versorger produziert selbst keine einzige Kilowattstunde Fernwärme. Er ist ein reiner Zwischenhändler, der außer den eigenen Netzkosten und überschaubaren Personalkosten so gut wie keine Fixkosten hat. Trotzdem hat er es geschafft, den Grundkostenanteil an den Gesamtheizkosten für eine seiner beiden Hauptkundengruppen mit Hilfe komplett realitätsfremder Berechnungsformeln auf über 50% zu schrauben. Nach meinen Schätzungen liegt der auf diese Kundengruppe entfallende Anteil der Kosten für das Fernwärmenetz nicht einmal bei 10% der abgerechneten Erlöse für den entsprechenden Bereitstellungspreis. Wenn man aus diesem Preis auch nur eine Teil der enthaltenen "Luft" ablassen würde, könnte man damit wahrscheinlich auf dem Mond eine neue Atmosphäre erschaffen. :S
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 00:37:28 von Will Kane »


Offline Will Kane

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sh. auch hier:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,4311.msg17837.html?PHPSESSID=8ghbhf54tkdirqcciuqait4dl2#msg17837

Danke für den Tipp. Sieht für mich aber so aus, als wenn das GWB hat seit jenem Posting offenbar einige bedeutende Änderungen erfahren hat. Der §103 ist gestrichen bzw. zu großen Teilen in den §29 überführt worden. Der lautet nun wie folgt:

§ 29 Energiewirtschaft
Einem Unternehmen ist es verboten, als Anbieter von Elektrizität oder leitungsgebundenem Gas (Versorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem es allein oder zusammen mit anderen Versorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen, indem es

1.
    Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist, wobei die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast nur in Verfahren vor den Kartellbehörden gilt, oder
2.
    Entgelte fordert, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.

Kosten, die sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würden, dürfen bei der Feststellung eines Missbrauchs im Sinne des Satzes 1 nicht berücksichtigt werden. Die §§ 19 und 20 bleiben unberührt.

Siehe dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html


Ich denke, mein möglicher Bürgereinwand wird sich somit um Teile der  §§19 und 29 drehen.

Offline Will Kane

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Korrektur:
Stand heute ist §29 GWB nicht auf Fernwärme anwendbar und es sieht auch nicht danach aus, dass sich mit der lange erwarteten 8. Novelle des GWB etwas an dieser Tatsache ändern wird.
Der Lobbyverband AGFW hat offenbar schon im letzten Jahr erfolgreich gegen die Einbeziehung der Fernwärme in §29 interveniert.

Siehe dazu:

http://www.agfw.de/recht/neues-aus-dem-bereich-recht/8-gwb-novelle-ohne-fernwaerme/

Offline jogie56

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Re: Fernwärmeabrechnungen: Anzeige wegen Wucher (StGB §291) möglich ?
« Antwort #11 am: 18. Juni 2013, 15:57:31 »
Ich sehe das auch so, nicht nur, dass Lobbyverbände versuchen, die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen, sondern sie sind sehr wahrscheinlich auch hier im Forum tätig. Nicht, dass sie auch juristische Gegebenheiten direkt falsch darstellen, sie machen einfach nur Lobby-Arbeit.

 

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