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Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
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bb:
--- Zitat von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:33:48 ---Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?
--- Ende Zitat ---
Eine E-Mail an die Poststelle mit der Bitte um Übersendung schicken.
SabbelMR:
Und die geschieht dann kostenfrei?
Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?
bb:
--- Zitat von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:57:32 ---Und die geschieht dann kostenfrei?
Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?
--- Ende Zitat ---
Die Übersendungskosten bestimmten sich nach den kostenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes bzw. der JVKostO.
Ein berechtigtes Interesse muss nicht dargelegt werden.
SabbelMR:
Herzlichen Dank für die Auskünfte!
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