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Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils

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bb:

--- Zitat von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:33:48 ---Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?

--- Ende Zitat ---

Eine E-Mail an die Poststelle mit der Bitte um Übersendung schicken.

SabbelMR:
Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?

bb:

--- Zitat von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:57:32 ---Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?

--- Ende Zitat ---

Die Übersendungskosten bestimmten sich nach den kostenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes bzw. der JVKostO.

Ein berechtigtes Interesse muss nicht dargelegt werden.

SabbelMR:
Herzlichen Dank für die Auskünfte!

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