Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils  (Gelesen 3856 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline bb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 106
  • Karma: +4/-1
Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?

Eine E-Mail an die Poststelle mit der Bitte um Übersendung schicken.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
« Antwort #1 am: 06. Juni 2013, 12:57:32 »
Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?

Offline bb

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 106
  • Karma: +4/-1
Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
« Antwort #2 am: 06. Juni 2013, 13:03:45 »
Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?

Die Übersendungskosten bestimmten sich nach den kostenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes bzw. der JVKostO.

Ein berechtigtes Interesse muss nicht dargelegt werden.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
« Antwort #3 am: 07. Juni 2013, 01:57:51 »
Herzlichen Dank für die Auskünfte!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz