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Autor Thema: Fernwärme: Gilt §26 AVBFernwärmeV auch für die Berechnung von Gradtagzahlen ?  (Gelesen 2844 mal)

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Offline Will Kane

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Folgende Situation: Unser lokaler Fernwärmeversorger hat in den letzten 10 Abrechnungsjahren allein elf Mal (jeweils mitten im jeweiligen Abrechnungsjahr) den Arbeitspreis erhöht. Die Zuordnung der jeweiligen Teilverbräuche zu den niedrigeren oder höheren Arbeitspreisen erfolgte gemäß der Erläuterungen des Versorgers auf Basis der Gradtagzahlen der entsprechenden Verbrauchszeiträume. Allerdings sind weder die Berechnung dieser Gradtagzahlen noch die Zahlen selbst in den Fernwärmeabrechnungen enthalten. Letztendlich sieht man auf den Abrechnungen nur, welcher Anteil am Gesamtjahresverbrauch welchem Arbeitspreis zugeordnet wurde. Ob hier korrekt gerechnet wurde oder ob z.B. Teile des Verbrauchs in spätere (und damit teurere) Abrechnungszeiträume verschoben worden sind, lässt sich für die Fermwärmekunden nicht nachvollziehen, geschweige denn überprüfen.

Ich würde in diesem Zusammenhang gerne wissen, ob Gradtagzahlen nicht zu den "maßgeblichen Berechnungsfaktoren" für Rechnungen im Sinne von §26 AVBFernwärmeV gehören oder ob der Versorger in seinen Vordrucken für Rechnungen nicht auch die Gradtagzahlen "vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen" hat.

 

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