Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
Ölpreise wieder rückläufig
wulfus:
Danke Hennessy!
--- Zitat ---Die Heizölnotierungen für die Gasbezugskosten hängen den aktuellen Werten immer 3 bis 6 Monate hinterher. Die Zusammenhänge sind auf dieser Homepage an vielen Stellen dargestellt. Auf Grund der Preisbildung können die anstehenden Preiserhöhungen zum 1. Januar und voraussichtlicher weiterer Preisänderungen nur mit den Heizölnotierungen der vergangenen Monate erklärt und begründet werden.
--- Ende Zitat ---
Diese \"Gebetsmühlenerklärung\" verstehe wer will - ich nicht. Wieso sind derartige von den Energiekonzernen seinerzeit konstruierten \"Zusammenhänge\" geltendes Recht?
Welche Gesetzesgrundlagen gelten dafür?
Ich wette eine Flasche Cognac mit Ihnen, dass in 6 Monaten die Gaspreise nicht sinken werden, weil man die Gasbezugskostensteigerungen ganz anders \"erklären und begründen\" wird.
Darauf einen Dujardin!
wulfus
Hennessy:
Das Kartellamt hat die Ölpreisbindung schon x-mal durchleuchtet und in Frage gestellt (natürlich nur bei steigenden und nicht bei fallenden HEL-Notierungen) und ist noch nie eingeschritten. An dieser Stelle gehört leider auch Böge zu den Opportunisten, die sagen, was die Öffentlichkeit hören will und nicht das, was wirklich Sache ist.
In puncto \"Vertragslaufzeiten\" hat sich sicherlich die Rechtsgrundlage auch in den letzten Jahren immer weiter in die Richtung kürzerer Vertraglaufzeiten entwickelt, so dass Böge hier auch einschreiten kann.
RR-E-ft:
@wulfus
Recht speist sich aus mehreren Quellen:
Im wesentlichen Gesetze und Verträge, daneben auch Gebräuche u.ä..
Es gibt kein Gesetz im formellen Sinne, dass eine solche Ölpreisbindung vorsieht.
Seit etwa 1973 ist die Preisbindung in langfristigen Verträgen zwischen Produzenten und Importeuren festgeschrieben und wurde in die langfristigen Verträge mit nachgelagerten Gasversorgern übernommen.
Dabei gibt es sehr verschiedene Klauseln/ Mechanismen der Preisbindung.
Gesetz ist es nicht.
Die genannten Langfristverträge sollen europarechts- und kartellrechtswidrig sein, weil sie zu einer Marktabschottung führen. Die Ölpreisbindung kann zudem als mittelbare kartellerchtswidrige Preisabsprache gewertet werden.
Wo es ging, hat man vermieden, dass der BGH über diese Fragen entscheidet, damit nicht am status quo gerüttelt wird.
Die Durchsetzung und weitere Aufrechterhaltung des Preisbindungssystems beruht m. E. auf dem Recht des Stärkeren, der über die entsprechende Marktmacht verfügt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
wulfus:
Verstanden RR-E-ft.
Wie weit Konzerne aber gehen sieht man in den USA!
Heute in der WELT:
--- Zitat ---US-Ölkonzerne sollen Energiepolitik heimlich beeinflußt haben
New York - Die Vorstandschefs der Ölkonzerne ExxonMobil, Conoco, Shell und BP America sollen sich heimlich mit den obersten Entscheidern der US-Energiepolitik getroffen und so Einfluß auf wichtige Gesetzesentwürfe genommen haben. Die \"Washington Post\" schreibt, die Unternehmenschefs hätten sich im Jahr 2001 im Weißen Haus zu einem geheimen Treffen mit der Energy Task Force der US-Regierung getroffen.
Das Gremium war von Präsident George W. Bush und Vizepräsident Cheney ins Leben gerufen worden, um die Unabhängigkeit der USA in der Energieversorgung sicherzustellen. Die Task Force hat mehrere Gesetzesvorlagen erarbeitet, denen Großteil bereits verabschiedet ist.
Die Zeitung bezieht sich bei ihrem Bericht auf ein internes Papier des US-Geheimdienstes, das das Treffen belegen soll. Die Energy Task Force steht bereits seit mehreren Jahren in der öffentlichen Kritik. Ihr wird vorgeworfen, weitgehend von der Industrie gesteuert zu sein, anstatt für einen Interessenausgleich zwischen Ölkonzernen und Umweltschützern zu sorgen. AnD
--- Ende Zitat ---
No Comment!
wulfus
Hennessy:
@wulfus
1. \"Geltendes Recht\" heißt geltende Verträge
2. Sollte in 2006 eine Preisanpassung des Gasarbeitspreises mit einer anderen Begründung als gestiegenen/gesunkenen Bezugskosten (und damit in 98% aller Fälle: HEL-Bindung) begründet werden, so werde ich meinen Namen in Dujardin ändern und eine Flasche mit diesem Etikett in den Westerwald schicken
Die Formulierung wähle ich deshalb so vorsichtig, weil bei 700 Gasversorgern immer irgendeiner eine mehr oder minder missverständliche Argumentation von sich gibt und wenn sich Preise von Festpreisangeboten etc. ändern - hierfür bitte ich um Nachsicht.
Weiterhin sagt die \"Gebetsmühle\", dass sich eine Preiserhöhung zum 1.04.2006 schon jetzt abzeichnet. Für eine nachfolgende Preissenkung müssen die Ölpreise über einen längeren Zeitraum signifikant fallen - was für rauf gilt - gilt auch für runter!
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