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Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Amazone:
@ Kjubie

Was Ihnen nicht jeder Anwalt erzählen wird: ein kleiner Tipp, wie Sie die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sparen können und zudem besseren Erstrat erhalten …

Bekanntlich dürfen Anwälte für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern nach der für sie gültigen Gebührenordnung (RVG) ohne eine Vergütungsvereinbarung übliche Kosten bis zu 250 € in Rechnung stellen. Was regelmäßig geschieht, wenn man sich bei einem Anwalt der eigenen Wahl einfach einen Termin geben lässt, zu diesem alle Unterlagen mitbringt und den Anwalt aufgrund dieser dann eine Ersteinschätzung abgeben lässt.

Von einem derartigen Vorgehen ist juristisch Ratsuchenden in ihrem eigenen Interesse nur abzuraten. Denn wie soll ein Anwalt, der die Unterlagen im Erstgespräch gerade einmal flüchtig lesen kann, einen fundierten Rechtsrat dazu entwickeln? Nur zu oft steht dann das Ergebnis der Beratung in keinem Verhältnis zu den vom Ratsuchenden aufzuwendenden Kosten.

Gehen Sie lieber wie folgt vor:

* Ermitteln Sie, welcher Anwalt (umfasst natürlich auch die weiblichen), auf das Gebiet ihres Falles möglichst spezialisiert ist und darin erhebliche Erfahrung aufweist (Branchenverzeichnisse, „Rumfragen“, Anwaltskammer etc.)

* Scannen Sie sämtliche Unterlagen, die Sie haben (Vertragsunterlagen, bisherige Korrespondenz etc.) und speichern Sie sie im Format einer .pdf-Datei.
* Schicken Sie dem Anwalt auf Position 1 Ihrer Vorauswahlliste eine E-Mail (Adresse ggf. vorher durch Anruf in der Kanzlei ermitteln) nebst obigem .pdf-Anhang. Schildern Sie in dieser kurz den Anlass Ihrer Kontaktaufnahme (Ihre Rechtsangelegenheit) und fahren Sie dann in etwa wie folgt fort: „Ich bin zur Lösung dieses Rechtsproblems auf der Suche nach einem Anwalt, bei dem ich mir sicher sein kann, dass er mich bestmöglich vertritt. Dabei bin ich durch …. auch auf Ihre Kanzlei gestoßen. Könnten Sie die beigefügten Unterlagen durchsehen und mir mitteilen, ob mein Fall als Mandat für Sie in Frage kommt? Für Ihren zeitnahen Rückruf unter Nr. …. bedanke ich mich schon jetzt.“

* In aller Regel wird der Rechtsanwalt Sie dann wie gewünscht zurückrufen. Bereiten Sie sich gut auf dieses Gespräch vor! Denn hier haben Sie die Möglichkeit, nahezu sämtliche Fragen zu stellen („Ich würde vorab gern unverbindlich und ohne Auslösung einer Kostenpflicht wissen …“), die Sie auch in einer persönlichen Erstberatung stellen würden. Als da zum Beispiel und insbesondere wären: „Welches Vorgehen wäre angesichts der Situation angeraten? Welche Erfolgsaussichten und Risiken bestehen dabei, jeweils auch kostenmäßig?“

* Wenn der Anwalt im Gespräch nicht einen 100%ig guten Eindruck auf Sie macht oder Sie auch noch weitere Anwälte kontakten wollen, beenden Sie das Gespräch damit, dass Sie sich Bedenkzeit erbitten: „Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich melde mich dann wieder.“ Ansonsten lassen Sie sich zur Mandatserteilung eine Vollmacht zusenden.
Sollte ein Anwalt mit Ihrer o.g. Vorgehensweise Probleme haben, dürfen Sie ohne Weiteres davon ausgehen, dass in dessen Kanzlei das Thema „Gebührenoptimierung“ höher eingestuft wird als der Nutzen der Mandanten. Casting-Urteil á la Bohlen sodann: "Bei sowas möchte meine Zahnpasta in ihre Tube zurück."

Kjubie:
Hey Leute,

vielen Dank für die Tipps! Der Netzbetreiber mainova hat mir heute auch schriftlich bestätigt, dass mein Zähler nur für ein Tarif freigeschaltet sei. Die andere Funktion kann ich nicht nutzen.

Almado hat heute telefonisch auf meine ganzen Briefe und Mails reagiert.

Zusammenfassend lässt sich das so:

"Man verstehe mein Problem, kann das Rad leider nicht zurück drehen aber bietet mir an, dass ich a) den Strafzuschlag von 20 % (hier von habe ich zum ersten mal gehört...) nicht berechnet bekomme und b) man den Vertrag zu den normalen Konditionen ohne Bonus abrechnet"

In dem Kündigungsschreiben (liegt mir ja noch nicht vor), war wohl vorgeschlagen in einen anderen Tarif zu wechseln, der locker 20 % teurer ist. Darauf verzichtet man auch. Sonst wären es gut 40 % Mehrkosten :o

Ich sollte das alles am Telefon bestätigen und die erstellen eine Schlussrechnung. Ich habe abgelehnt und gebeten mir das schriftlich zu schicken. Dann kann ich drüber nachdenken.

Alles in allem ärgert mich das sehr. Aber wenn ich mir meinen Verbrauch anschaue, reden wir von folgendem Schaden:

- Verzicht Bonus: 35 EUR für die Zeit bis zum 18.10.13
- Mehrkosten durch Ersatzversorgung (danke für den Hinweis zur Unterscheidung zur Grundversorgung): Keine 10 EUR schätze ich mal. Oder habe ich einen Denkfehler. Aber die Mehrkosten sind ja bei einem Monat nicht sehr wild.
- Mehrkosten durch neuen Vertrag (kann ich nicht ganz abschätzen, dürfte aber mehr ins Gewicht fallen).


Es ist nun mal so, dass ich alleine wohne und keinen hohen Stromverbrauch habe :). Ich habe in 8 Monaten keine 600 kwh verbraucht, wobei die ersten drei Monate noch keine Küche vorhanden war.


Da lohnt sich bei dem ganzen Stress kein einschalten eines Anwalts (aber guter Tipp von Ihnen Amazone!).  Ich gehe mal davon aus, dass Almado mir das Angebot gemacht hat und damit verhindern will, dass ich die Schlichtungsstelle einschalte. Denn auf der anderen Seite geht es für almado auch nicht um so viel Geld.

Oder seht Ihr eine realistische oder auch vom Kosten/Nutzenfaktor adäquate Chance Almado nicht damit durchkommen zu lassen. Als ausgeschlossen sehe ich es an, dass der Vertrag irgendwie fortgeführt wird.

Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.

khh:
Wenn der Schaden nicht größer ist: Abhaken und ggf. neuen Versorger suchen (bei derart geringem Verbrauch ist die Grundversorgung u. U. sogar eine günstige Lösung?).


--- Zitat von: Kjubie am 22. Oktober 2013, 19:52:24 ---... Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.
--- Ende Zitat ---

Na ja, wenn man bei geringem Streitwert einen Anwalt findet, der zur Mandatsübernahme auf Basis der RVG-Gebührentabelle bereit ist ;).
Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung wird die eigene RS und im Obsiegensfall die Gegenseite wohl kaum übernehmen ???.

Kjubie:

--- Zitat von: khh am 22. Oktober 2013, 20:22:01 ---
--- Zitat von: Kjubie am 22. Oktober 2013, 19:52:24 ---... Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.
--- Ende Zitat ---

Na ja, wenn man bei geringem Streitwert einen Anwalt findet, der zur Mandatsübernahme auf Basis der RVG-Gebührentabelle bereit ist ;).
Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung wird die eigene RS und im Obsiegensfall die Gegenseite wohl kaum übernehmen ???.

--- Ende Zitat ---

Das ist richtig. Aber bei dem ein oder anderen Anbieter bekommt man ja zumindest eine Rechtsberatung im Vorfeld.

Ich werde berichten, ob Almado mir dass Angebot schickt und ob am Ende korrekt abgerechnet wird :).

Gibt es, auch wenn ich das Angebot annehme und alles richtig abläuft am Ende eine Stelle bei der ich mich beschweren kann, um auf die Vorgehensweise von Almado aufmerksam zu machen? Vielleicht hilft das zukünftig geschädigten.

Amazone:

--- Zitat von: Kjubie am 22. Oktober 2013, 19:52:24 ---
"Man verstehe mein Problem, kann das Rad leider nicht zurück drehen aber bietet mir an, dass ich a) den Strafzuschlag von 20 % (hier von habe ich zum ersten mal gehört...) nicht berechnet bekomme und b) man den Vertrag zu den normalen Konditionen ohne Bonus abrechnet"

In dem Kündigungsschreiben (liegt mir ja noch nicht vor), war wohl vorgeschlagen in einen anderen Tarif zu wechseln, der locker 20 % teurer ist. Darauf verzichtet man auch. Sonst wären es gut 40 % Mehrkosten :o

Ich sollte das alles am Telefon bestätigen und die erstellen eine Schlussrechnung. Ich habe abgelehnt und gebeten mir das schriftlich zu schicken. Dann kann ich drüber nachdenken.
--- Ende Zitat ---

Almados Vorschlag ist schlicht eine Frechheit und an Dreistigkeit kaum zu überbieten! Gut, dass Sie mit kühlem Kopf reagiert und Schriftlichkeit eingefordert haben.

Auch wenn es sich bei Ihnen auf den ersten Blick um keine größeren Beträge geht, würde ich das Thema entgegen khhs Anregung keinesfalls "abhaken", sondern Almado die Stirn bieten.

Dazu würde ich nach Eingang des Kündigungsschreiben und Einigungsvorschlags Almado noch einmal anschreiben, den Einigungsvorschlag ablehnen und ankündigen, dass ich Almado wegen der unberechtigten Kündigung/Belieferungseinstellung mit Schadensersatzforderungen für die mir entstehenden Mehrkosten (entgangener Bonus, Ersatzversorgung, neuer Vertrag) konfrontieren und zusätzlich auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung und eventuell nötigen gerichtsstreitigen Auseinandersetzung geltend machen werde. Alternativ würde ich Almado ("für den Fall, dass Sie an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein sollten"), anbieten, an mich einen pauschalen Schadensersatzbetrag von ... (z.B. 120 €) zu zahlen, und zwar innerhalb einer Frist bis zum .... (ca. 10 Arbeitstage). Andernfalls werde eine streitige Auseinandersetzung mit dann zusätzlich entstehenden Rechtskosten unvermeidbar .

Geht Almado darauf ein, prima. Falls nicht, würde ich die Angelegenheit in jedem Fall einem Anwalt zur weiteren Rechtsverfolgung übergeben. Dabei sind , wenn der Sachverhalt klar und die Rechtsmaterie unkompliziert ist, auch kleine Fälle durchaus von anwaltlichem Interesse. Denn wer weiß, ob der zufriedene Mandant später nicht mit einer deutlich gebührenträchtigeren Angelegenheit erneut vor der Tür steht? Oder den Anwalt vielleicht an jemand weiterempfiehlt, dessen Rechtsvertretung das wenig lukrative Erstmandat mehr als ausgleicht?

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