Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Kjubie:
--- Zitat von: Amazone am 12. Oktober 2013, 10:40:43 ---Genau das! Plus Ankündigung, dass Sie bei unberechtigter Vertragsbeendigung Schadensersatzforderungen gelten machen werden. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und zusätzlicher E-Mail an "kundenanwalt.strom@almado-energy.de".
--- Ende Zitat ---
Hallo Amazone,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das war der richtige Anstupser um sich das Verhalten von Almado nicht einfach gefallen zu lassen. Ich werde erstmal wie beschrieben vorgehen.
Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Almado schreibt in ihren AGB's
--- Zitat ---Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist ENERGY berechtigt, bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.
--- Ende Zitat ---
Hat man zunächst Nachteile, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde? Almado berechnet die 2 EUR wahrscheinlich wirklich oder?
Stromfraß:
--- Zitat ---Sehr geehrter xxx,
kündigungsbedingt endet Ihr o. a. Vertrag mit uns zum 18.10.2013.
--- Ende Zitat ---
Zumindest dieser Satz bedarf eine Aufklärung.
Vielleicht liegt eine Verwechslung vor?
Ansonsten würde ich so vorgehen, wie es Amazone beschreiben hat.
Was den Lastschrifteinzug betrifft, würde ich die Einzugsermächtigung kündigen.
Es kann doch nicht an den 2 Euro hängen, zumal Almado von "berechtigt" schreibt, also nicht muss.
Amazone:
--- Zitat von: Kjubie am 12. Oktober 2013, 11:32:37 ---
Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
--- Ende Zitat ---
Warum wollen Sie die Einzugsermächtigung widerrufen? Ich sehe darin keine Vorteile.
khh:
Mit Überweisung ist das Geld weg, bei einer Lastschriftbelastung haben Sie das Recht zur Rückbuchung
innerhalb von 8 Wochen !
Ein Widerruf der Einzugsermächtigung macht dann Sinn, wenn Sie bspw. bei Preiskürzungen niedrigere
Abschlagszahlungen leisten wollen als verlangt, um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden.
Stromfraß:
Sicher ist die Kündigung des Lastschrifteinzugs nicht primär das Wichtigste.
Aber: wenn Almado einen Kündigungstermin 18.10. nennt, ist ja wohl nur noch die Schlussrechnung zu erwarten.
Wenn ich gegen die unberechtigte Kündigung vorgehe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündige, muss Almado reagieren.
Ich halte das aus taktischen Gründen für gut.
Almado hat nun 2 Möglichkeiten.
1. sie bestehen -aus welchen Gründen auch immer- auf der Kündigung
2. sie ziehen die Kündigung zurück, weil ein Fehler vorliegt oder sie evtl.
Schadenersatzforderungen vermeiden wollen.
Bei 1. würde eine Schlussrechnung kommen, die man prüfen kann und zahlt oder auch nicht.
Bei 2. wäre es kein Problem, die Einzugsermächtigung ggf. wieder zu erteilen.
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