Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
bolli:
Na, Sie sind ja clever !!!
--- Zitat von: stromer51 am 05. März 2014, 18:24:06 ---@ bolli ,
leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt,
--- Ende Zitat ---
Doch, aber aufgrund der schreibweise von Ulllrich bin ich möglicherweise auf einer "falschen Fährte" gelandet. Denn er schrieb u.a.
--- Zitat von: Ullrich am 04. März 2014, 14:26:44 ---Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. ... Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
--- Ende Zitat ---
(Formatierungen durch mich)
Tatsächlich habe ich mich durch den letzten Satz, der in der Gegenwartsform geschrieben ist, dazu verleiten lassen, anzunehmen, dass Ullrich der Meinung ist, dass er das laufende (2. Vertrags-)Jahr mit 6.000 kWh Strom abschließen wird (aufgrund einer Schätzung der ersten beiden Monate, ggf. hochgerechnet aufs Jahr). Daher meine Argumentation bezüglich Anpassung der Abschlagszahlungen, die eben auf der Basis der von khh genannten gesetzlichen Regelung basiert, die selbst für Sonderverträge gilt. ;)
Ich gebe aber gerne zu, dass bei nochmaligem Lesen es auch gut sein kann, dass Ullrich ausdrücken wollte, dass er im ersten Jahr für 9.000kWh Abschläge bezahlt hat, aber tatsächlich nur 6.000 kWh verbraucht hat und nun eine diesbezügliche Abschlagszahlungsanpassung erwartet. Dann hätte aus meiner Sicht der letzte Satz des obigen Zitats aber ebenfalls in der Vergangenheitsform stehen müssen, da er diese 6.000 kWh bereits verbraucht hat und nicht verbrauchen wird.
Aber sei's drum, sollte ich mich diesbezüglich geirrt haben, geschah dieses mit Sicherheit nicht in böser Absicht und ist aus meiner Sicht noch lange kein Grund, in dieser Form zu reagieren:
--- Zitat von: stromer51 am 05. März 2014, 18:24:06 ---Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt, also Müll.
--- Ende Zitat ---
So was kann man auch netter klarstellen, mal ganz abgesehen davon, dass ich solches wie in Ihrem letzten Satz geäußert, nie gesagt habe. Das wollte ich nur mal gesagt haben. >:(
Rob69:
Hallo !
Hatten das gleiche Problem mit Almado.
Nach Kündigung unseres zum 31.03.2013 auslaufenden Vertrages wegen einer Strompreiserhöhung zum 31.03.2013 per Fax erhielten wir eine Kündigungsbestätigung die vordatiert war.
Und zwar um einige Wochen!
Dieses ließen wir uns nicht gefallen und gingen sofort zum Rechtsanwalt, denn durch die Vordatierung wurden wir kein Jahr beliefert.
In der Kündigungsbestätigung stand auch, dieses wäre der Bundesnetzargentur auch schon mitgeteilt und wir würden zum Grundversorger wechseln!
Unser Grundversorger teilte uns mit er wüsste von nichts.
Mitte März 2013 wechselten wir dann selbst.
Einige Monate später bekamen wir eine Mail da wir den Scheck für die Überzahlung noch nicht eingelöst hätten würden sie uns das Geld auf unser Konto überweisen!
Unser Anwalt hat dann Klage erhoben und nach langem hin und her würde uns mitgeteilt ob wir mit einem Vergleich über 120 Euro(ca. 50 Prozent) des Neukundenbonuses zufrieden wären!
Wir stimmten zu.
Jetzt Ende März 2014 haben wir das Geld endlich auf unserem Konto!
Und jetzt habe ich auch noch mitbekommen das Almado jetzt 365AG heißt !
Komisch
Mfg Rob69
Ratsuche:
Ich habe schon einmal geschrieben.
Nun läuft unser Vertrag ende des Monats aus und eigentlich sollten nur 11 Abschläge eingezogen werden. So bestätigten es mir auch Mitarbeiter von Almado, nun wurde aber trotzdem noch einmal abgebucht.
Ich habe so eben telefonisch nachgefragt, darauf hin wurde mir nun mitgeteilt das war wohl früher so, jetzt werde aktuelle doch 12 mal eingezogen.
Wie soll ich mich verhalten? (Wenn ich die Lastschrift zurück ziehe vermute ich, dass Sie mir vorwerfen werden gegen den Vertrag verstoßen zu haben und somit nicht den Bonus bekomme)
Wie lange kann man nochmal eine Lastschrift zurück rufen?
khh:
@Ratsuche,
mit diesen Fragen sind Sie hier im falschen Thread - siehe hier:
--- Zitat von: khh am 08. März 2014, 13:58:20 ---... selbst wenn nirgendwo bestimmt ist, wie viele Abschläge zu zahlen sind (was m.E. sehr fragwürdig ist!), dann ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:
4200 kWh x Brutto-Arbeitspreis = X / X + Brutto-Jahresgrundpreis = Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto : Abschlagsbetrag = ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen. ...
--- Ende Zitat ---
Eine autorisierte Lastschrift kann man innerhalb von 8 Wochen nach Belastung von seiner Bank zurückbuchen lassen.
Gruß, khh
schimmi2008:
[EMail entfernt]
Wie soll ich mich verhalten???
Ich sehe den Sinn dahinter nicht. Bisher auch in diesem Monat wurde durch Almado per Lastschrift abgebucht.
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