Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Ratsuche:
Okay Sie haben Recht. Vielen Dank nochmal  :)

Ullrich:
Also ich blicke bei denen nichts mehr jetzt heißen die Meister Strom. Auf meinen Kontoauszügen steht aber immer noch Almado. Über die Umfirmierung haben die mir nichts mitgeteilt.

Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar. Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?

bolli:

--- Zitat von: Ullrich am 04. März 2014, 14:26:44 ---Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar.
--- Ende Zitat ---
Wenn die Abrechnungsperiode (=Lieferjahr) bis 31.12.2013 ging, so hat der Versorger/Lieferant gem. § 40 Abs. 4 EnWG 6 Wochen Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Tut er dieses nicht, sollte man ihn  unmittelbar nach  Ablauf der Frist unter Hinweis auf die EnWG-Regelung auffordern, unverzüglich eine solche zu erstellen. Dafür sollte man eine Frist setzen. Gleichzeitig sollte man für den Fall der Nichtbefolgung eine Einschaltung der Schlichtungsstelle oder, falls Rückforderungen bestehen (ggf.eigene Berechnung beifügen) gerichtliche Maßnahmen androhen. Da die Schlichtungsstelle erst nach vier Wochen (nachdem man den Versorger über die fehlende Abrechnung in Kenntnis gesetzt hat) angerufen werden kann, würde ich die Frist auf 3-4 Wochen setzen.


--- Zitat von: Ullrich am 04. März 2014, 14:26:44 ---Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
--- Ende Zitat ---
Das werden sie wohl auch nicht. Wenn Sie seinerzeit eine Schätzung von 9.000 kWh/Jahr angegeben haben und diese auch verbraucht haben, wird Almado/365 AG aufgrund dieses VERBRAUCHS auch die neuen Abschläge berechnen.  Wenn Ihre SCHÄTZUNG des Verbrauchs für das Jahr 2014 so deutlich weniger ergibt, werden Sie denen sehr differenziert darlegen müssen, warum Sie der Meinung sind, dass Sie für Ihr Haus dieses Jahr erheblich weniger Strom brauchen (z.B. Wohnungslehrstand, Modernisierungen etc.). Und ob sie dann zu Anpassungen verpflichtet sind, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab.

Übrigens: "Meisterstrom" ist keine Firma sondern nur ein Markenname für Strom, den Almado/365 AG verkauft. Die haben noch mehrere andere, z.B. auch "Immergrün". Allerdings hat sich Almado tatsächlich umbenannt und heisst jetzt 365 AG. Inwieweit dieses mitteilungspflichtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?
[/quote]

stromer51:
@ bolli ,

leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen
anderen Versorgern:

10. Abrechnung, Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen, Zahlungsweise
(1) .......
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl von ENERGY auf Basis des
vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der erste Abschlag wird nicht
vor Lieferbeginn fällig.
In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet.
Die Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich. Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in de Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten
Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
------------
Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt.

Zusatz eingefügt 06.03.14:
Verlangt der neue Anbieter zu Beginn der Versorgung  vermeintlich einen zu hohen Abschlag, ist erst zu prüfen (anzufragen) was der Messstellenbetreiber als Verbrauchsschätzung im System hinterlegt hat. 
Wenn das nicht stimmt muss zuerst hier versucht werden eine Korrektur herbeizuführen. Was der Kunde
im Antrag angegeben hat ist zweitrangig. Es zählt der Wert des Netzbetreibers der meist auch der Messstellenbetreiber ist.
Bei weiteren Versorgungsjahren steht dann auf der Abrechnung der neue Abschag, dessen Grundlage
wieder der Verbrauch des vergangenen Abrechnungszeitraums ist.

mfg




 

khh:

--- Zitat von: stromer51 am 05. März 2014, 18:24:06 ---... leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen anderen Versorgern: ...
--- Ende Zitat ---

@stromer51,

man muss nicht zwingend die AGB eines Versorgers kennen. Wenn AGB für den Verbraucher ungünstigere Bestimmungen enthalten, dann gilt das Gesetz ;):


--- Zitat ---EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) ... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...
--- Ende Zitat ---

@Ullrich,
wenn es noch keine Verbrauchsabrechnung für das zurückliegende Lieferjahr gibt, dann können für das neue Lieferjahr doch noch keine Abschlagsbeträge festgelegt sein, d.h.: derzeit kann es gar keine fällige und zu bezahlende Abschläge geben! Leisten Sie derzeit etwa irgendwelche Abschlagszahlungen für das neue Lieferjahr?

Sollte almado / jetzt 365 AG mit der Abrechnung keine an den tatsächlichen Verbrauch angepasste Abschläge mitteilen (evtl. sind das dann aber nicht 11 sondern zeitlich bedingt bspw. nur noch 9), dann würde ich das mit dem zuständigen Netzbetreiber klären und regeln. Dessen Verbrauchsprognosen sind für den jeweiligen Versorger bindend!

Gruß, khh

Nachtrag:
Mit einer Beschwerde können sich Privat-Verbraucher an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden (vgl. §§ 111a und b EnWG). Allerdings muss man sich vorher (tunlichst schriftlich) beim Versorger beschweren und dem 4 Wochen Zeit einräumen zur Beantwortung bzw. Abhilfe.


 

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