Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!

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Ratsuche:
Danke Didakt das beruhigt schon mal. Ich habe zwar viel im Internet gelesen, aber ich bin da jetzt sehr engagiert, da ich mich nicht austricksen lassen möchte. Hab das davor nicht gesehen sorry.

Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?

Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln(Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte) ?

So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/

Ratsuche:
Ein anderes Mitglied hat mich auf folgendes aufmerksam gemacht, bezüglich des Kündigungstermin 30.04.14 von Seiten Almados:

Ich sehe die Spitzfindigkeit, dass die Kündigung zum 30.04.2014  00:15 wirksam wird. Dann steht Ihnen der Bonus nicht zu! Ich kündige z. B. immer zum 31.01/01.02.
Ich kenne aber auch Beispiele, wo almado einfach eine Kündigung zum 10.04. festgelegt hat. Dagegen muss man wieder angehen, denn ansonsten ist der Bonus wirklich weg.

Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.

Ist das notwendig? ? ?

Didakt:
@ Ratsuche

Hier nun das erfragte Einmaleins im Kleinformat:

1. Die örtlichen Netzbetreiber sind für Vorhaltung der Stromleitungen, der Netzanschlüsse und deren Nutzung sowie der Messstelleneinrichtungen (Zähler) zuständig. Gesetzliche Grundlage ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“).

Die EVU sind die Stromlieferanten.

Warum wird Ihr Zähler von der örtlichen Netzgesellschaft und von Ihrem Energieversorger abgelesen?

Die örtlichen Netzgesellschaften benötigen die Zählerstände, um mit den Energieversorgungsunternehmen die Netzentgeltkosten abrechnen zu können. Die Zeiträume der Ablesung der örtlichen Netzgesellschaft stimmen oft nicht mit den Abrechnungszeiträumen der EVU überein.
Um Ihnen aber eine Jahresabrechnung erstellen zu können, müssen deshalb auch von den EVU die Zählerstände ermittelt werden. EVU und Netzbetreiber tauschen die Zählerstände jeweils untereinander aus, um immer über den aktuellen Stand informiert zu sein.

2. Für eine taggenaue Abrechnung ist es in Ihrem eigenen Interesse wichtig, am Tag des Vertragendes am 30.04.2014 (genaugenommen um 24:00 Uhr) den Zählerstand abzulesen und Ihrem bisherigen Versorger, dem neuen Versorger und Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Anderenfalls wird Ihr Verbrauch sonst ggf. geschätzt.
Soweit mir bekannt, hat Almado die Korrespondenz per E-Mail laut AGB sogar vorgegeben. Auf Ihre Zählerstandsmeldungen erhalten Sie keine Antwort, ja doch, in Ihrer Abrechnung. :)

3. Die Zahlung von 11 Abschlagsbeträgen ist in diesem Metier an sich die Regel. Der 12. Monat ist der Abrechnungsmonat Ihres Verbrauchs und Ihrer Abschlagszahlung, in dem der Jahressaldo errechnet und durch Nachzahlung bzw. Erstattung von Guthaben ausgeglichen wird.
Die Jahresverbrauchsabrechnung Ihres Versorgers sollten Sie akribisch auf Ihre Richtigkeit hin überprüfen und in Ihrem Fall insbesondere darauf achten, dass der Ihnen zugesagte Bonus darin korrekt verrechnet/gutgebracht wurde! Ansonsten ist Widerspruch dagegen einzulegen!

khh:

--- Zitat von: Ratsuche am 15. Februar 2014, 15:10:29 ---Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

1. Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?
2. Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln (Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte)?
3. So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/
--- Ende Zitat ---
[Einfügung der Nummerierung durch khh]

@Ratsuche

zu 1.) Weil der Netz-/Messstellenbetreiber für die Ermittlung der Zählerstände zuständig ist.

zu 2.) Das ist wichtig, weil Verträge eine festgelegte Laufzeit haben (Ihr Vertrag wohl 12 Monate).

zu 3.) 11 Abschläge sind branchenüblich; wenn das vertraglich vereinbart ist, dann sollte man darauf achten, dass auch tatsächlich nur 11 x abgebucht wird.

Die von Ihnen verlinkten Antworten zu "Fragen zur Rechnung und Kosten" sind NICHT Vertragsbestandteil, insbsondere nicht "Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat"! Richtig ist vielmehr, dass die Abrechnung nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erfolgen hat und dem Verbraucher innerhalb von 6 Wochen zugehen muss (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG).

Im Übrigen sind viele Fragen (besonders zu Almado) schon x-mal im Forum beantwortet,
auch mal die Suchfunktion nutzen! ;)

Nachtrag: Wie ich soeben sehe, hat @Didakt Ihre Fragen ja auch schon beantwortet.  :)   

Didakt:
@ Ratsuche


--- Zitat von: Ihnen ---Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.
Ist das notwendig? ? ?
--- Ende Zitat ---

Nein, das halte ich für einen ausgemachten Quatsch! ;D  Ihr Vertrag endet vorliegend aufgrund Ihrer von Almado als wirksam bestätigten Kündigungserklärung rechtsgültig am 30.04.2014 um 24:00 Uhr! Wenn Almado später nicht dem entsprechend handeln sollte, steht Ihnen die Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie oder der Rechtsweg offen, um dagegen vorzugehen!

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