Energiepreis-Protest > Care-Energy AG

Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden

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Energiesparer51:
ich habe nochmal nachgelesen:


--- Zitat ---§ 37 Vermarktung und EEG-Umlage
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen selbst oder gemeinsam den nach den
§§ 16 und 35 Absatz 1 vergüteten Strom diskriminierungsfrei, transparent und unter
Beachtung der Vorgaben der Ausgleichsmechanismusverordnung vermarkten.
(2) 1Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, anteilig
zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucherinnen
und Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen
Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung
verlangen (EEG-Umlage). 2Der Anteil ist so zu bestimmen,
dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede von ihm an eine
Letztverbraucherin oder einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom
dieselben Kosten trägt. 3Auf die Zahlung der EEG-Umlage sind monatliche Abschläge
in angemessenem Umfang zu entrichten.
(3) 1Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen
gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen
geliefert wird. 2Betreibt die Letztverbraucherin oder der
Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage als Eigenerzeuger und verbraucht den
erzeugten Strom selbst, so entfällt für diesen Strom der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber
auf Zahlung der EEG-Umlage nach Absatz 2 oder Satz 1, sofern der
Strom
1. nicht durch ein Netz durchgeleitet wird oder
2. im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird.
--- Ende Zitat ---

Im Umkehrschluss: Betreibt ein anderer als der Letztverbraucher die Anlage, so wird die EEG-Umlage doch fällig. Es kann also auch nachteilig sein, kein Letztverbraucher sein zu wollen.

Weiterhin will man die Plug&Play- Anlagen ja wohl gar nicht nicht als EEG-Anlagen anmelden. (Und wohl auch nicht anmelden können.)

PS: Das LG Wiesbaden hat sich bezgl CE  schon  mal mit dem Begriff "Nutzenergie" und der Problematik des Letztverbrauchers auseinandergesetzt. (LG wiesbaden 5 C 149/11) lässt sich ergoogeln.

PLUS:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 24. Mai 2013, 16:59:09 ---Im Umkehrschluss: Betreibt ein anderer als der Letztverbraucher die Anlage, so wird die EEG-Umlage doch fällig. Es kann also auch nachteilig sein, kein Letztverbraucher sein zu wollen.

Weiterhin will man die Plug&Play- Anlagen ja wohl gar nicht nicht als EEG-Anlagen anmelden. (Und wohl auch nicht anmelden können.)

PS: Das LG Wiesbaden hat sich bezgl CE  schon  mal mit dem Begriff "Nutzenergie" und der Problematik des Letztverbrauchers auseinandergesetzt. (LG wiesbaden 5 C 149/11) lässt sich ergoogeln.
--- Ende Zitat ---
Ja, @Engergiesparer51, man wird das tolle EEG oft nur im Umkehrschluss mit viel Spielraum auslegen können oder müssen. Das Urteil lässt sich auch verlinken: LG Wiesbaden 5 C149/11

Probleme mit EEG-Auslegungen gibt es vielfach. Zur Streitschlichtung wird dann auf die zuständige Bundesnetzagentur verwiesen.  Einfach eine umfassende "Glanzleistung" dieses Gesetz. Der BdEV hätte es längst mit der trüben Funzel auszeichnen müssen.

khh:

--- Zitat von: Energiesparer51 am 24. Mai 2013, 16:59:09 ---... Im Umkehrschluss: Betreibt ein anderer als der Letztverbraucher die Anlage, so wird die EEG-Umlage doch fällig. Es kann also auch nachteilig sein, kein Letztverbraucher sein zu wollen. ...
--- Ende Zitat ---

Da wird sich der Herr M. Kristek und seine Rechtsberater wohl bald entscheiden müssen, ob denn nun ein Unternehmen der mk-group Letztverbraucher sein soll oder nicht.  ;D
Mal so und mal so, gerade wie es jeweils am Besten passt, dürfte jedenfalls selbst für diesen augenscheinlich 'besonders kreativen' Energiedienstleister der Energiewende kaum gehen.  ??? 

bobby3301:
Na ja wo ich das Problem sehe ist ganz einfach. Die gleichen Anwälte die das Urteil erstritten haben das Care kein Letztverbraucher ist wollen jetzt erstreiten das Care Letztverbraucher ist????? Schauen wir mal wie das ausgeht!!!

Energiesparer51:

--- Zitat von: khh am 24. Mai 2013, 20:32:47 ---
Da wird sich der Herr M. Kristek und seine Rechtsberater wohl bald entscheiden müssen, ob denn nun ein Unternehmen der mk-group Letztverbraucher sein soll oder nicht.  ;D


--- Ende Zitat ---

Das werden sie sich am Ende wohl nicht aussuchen können.

Evitel zitierte hier http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18283.msg100842.html#msg100842


--- Zitat ---Eine der Firmen der Unternehmensgruppe sei in jedem Fall umlagepflichtig.
--- Ende Zitat ---

Unabhängich davon, ob eine Firma der Unternehmensgruppe oder der Kunde Letztverbraucher ist.

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