Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hauskauf mit Miettank - Vertrag aber bereits vom Vormieter gekündigt...  (Gelesen 3811 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Hna71

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hallo,

es gibt ja schon etliche Einträge zu diesem leidigen Thema, aber da die
Situation bei uns etwas anders gelagert ist, muss ich Euch noch einmal
mit einem neuen Eintrag nerven  ;)

Wir hatten vor dem Hauskauf von der Maklerin die Auskunft bekommen, dass der
unterirdische Tank im Garten Eigentum ist und das dann auch nicht weiter
hinterfragt. Erst als wir nun vom Vorbesitzer einen Eigentumsnachweis haben
wollten, stellte sich heraus, dass es doch ein Miettank ist. Nun ist es so,
dass der letzte Vertrag auf die ehemaligen Mieter lief. Die haben ihren
Vertrag bereits zum 30.09.2012 gekündigt. D.h. es gibt eigentlich keinen Vertrag,
der mit dem Kauf auf uns übergegangen sein könnte. Ich bin nun unsicher,
wie wir uns rechtlich gegenüber der Gasfirma positionieren sollen. Unter
dem Stichwort "gutgläubiger Erwerb" als neuer Eigentümer ausgeben? Oder auf
den bereits gekündigten Vertrag verweisen - die Kosten für die Abholung
müssten in dem Fall doch eigentlich den ehemaligen Mietern in Rechnung
gestellt werden, oder? Das Problem ist, dass die Mieter inzwischen privat insolvent sind,
aber das ist hoffentlich nicht unser Problem.

Uns ist es eigentlich egal ob der Tank abgeholt wird - solange es uns nicht
in Rechnung gestellt wird, oder wir ihn zu einem fairen Preis übernehmen
können, wir wollen nur keinen Vertrag mit dieser Firma, über die wir nix
Gutes gelesen haben.

Was ratet Ihr uns?

Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung!!!

Offline Weisswurst

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Hallo,

interessant zu wissen wäre sicher noch:
- Steht etwas vom Tank im notariellen (Haus-)Kaufvertrag, und wenn ja was genau?
- Wenn der Vertrag tatsächlich schon vom Vormieter gekündigt wurde und zum 30.09.2012 ausgelaufen ist: Warum ist der Tank dann überhaupt noch dort verbuddelt? Wie wurde denn die letzten Monate geheizt? Der Versorger hat nach der Kündigung doch sicher die Rückführung des Tanks verlangt, oder? Liegt der damalige Vertrag noch vor, und was steht dort bzgl. Rückholung des Tanks drin?
- Gibt's Zeugen, die die Aussage der Maklerin bestätigen können, daß es ein Eigentumstank ist? Dadurch würde es zwar auch noch nicht euer Tank, aber die Kosten hätte dann evtl. die Maklerfirma zu tragen.

Ich denke mal, in dieser Reihenfolge würde sowas vor Gericht abgearbeitet/hinterfragt werden.

Hat der Versorger denn schon Kontakt mit euch aufgenommen, oder ihr mit ihm?

Alles in allem würde ich als Rechts-Laie aber gute Chancen sehen daß ihr da ohne Kosten rauskommt. Ihr habt und hattet schließlich nie einen Vertrag mit diesem Versorger, letztendlich liegt nur noch ein Überbleibsel eines Ex-Vertragsverhältnisses des Vorbesitzers in eurem Garten vergraben.

Viel Erfolg, und berichte wie es ausgegangen ist.

Grüße

Die 3 größten Krisen im Leben eines Mannes: Job weg, Frau weg, Kratzer im Lack.

Offline Hna71

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort  :)

Im Kaufvertrag steht nichts von dem Miettank. Es steht dieser Standardsatz drin, dass keine Miet- und Pachtverhältnisse bestehen.
Zeugen über die Aussage der Maklerin gibt es leider nicht, sie konnte sich aber noch erinnern, dass sie uns das gesagt hat.
Die Vormieter sind im Herbst ausgezogen, seitdem stand das Haus leer und wurde nur auf kleiner Flamme beheizt bzw. zuletzt gar nicht mehr, weil der Tank jetzt leer ist. Warum der Tank nicht schon abgeholt wurde, wundert mich auch. Wahrscheinlich spekuliert die Gasfirma auf einen neuen Vertrag. Bei den Vormietern ist ja wg Insolvenz nix mehr zu holen, deshalb würden sie ja auf den Kosten für den Abbau sitzen bleiben. Den alten Vertrag haben wir leider noch nicht zu sehen bekommen.

Kontaktiert haben die uns noch nicht und ich wollte mich erst mal vorbereiten. Habe Sorge evtl. irgendwas zu verpatzen und bin noch unsicher, ob ich mir zutraue das selbst auszufechten oder einen Anwalt kontaktiere. Leider haben wir keine Rechtschutzversicherung. Und ewig verhandeln können wir auch nicht, wir wollen Ende Mai einziehen und hätten dann kein warmes Wasser.

Würde mich über weitere Tipps, wie ich da am besten vorgehen soll, sehr freuen!!!

Viele Grüße

Offline Weisswurst

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Hallo,

das mit dem "gutgläubigem Erwerb" könnte in dem Fall schon funktionieren, wenn dann aber vermutlich nur mit Hilfe eines Anwalts. Ich als Laie würde mir das definitiv nicht zutrauen, sowas sicher zu formulieren usw.
Wäre natürlich eine elegante und ggf. relativ kostengünstige Lösung wenn das funktioniert, zieht sich aber evtl. einige Zeit hin bis ihr wirklich die Tankpapiere usw. in Händen haltet.

Da der Tank nun leer ist, und euch diesen auch kein freier Händler befüllen wird, bleibt ja eigentlich nur folgendes:
- Auf den Versorger mit Hilfe eines Anwalts zugehen, auf den genannten gutgläubigen Erwerb usw. verweisen
- Den Tank gegen einen eigenen ersetzen, und den Versorger auffordern seinen Tank bis zum Tag XY abzuholen, andernfalls wird er entsorgt (würde ich aber ebenfalls mittels anwaltlicher Hilfe absichern)

So ne Erstberatung kostet nicht die Welt, und in eurem Fall sollte das kein großer Akt werden, da ihr keinerlei vertragliches Verhältnis mit dem Versorger habt oder hattet, und auch im Kaufvertrag keine Rede von dem Tank ist.

PS: Alles nur die Meinung eines Laien, basierend auf teils eigenen Erfahrungen, teils eigenen Recherchen.  ;)

Grüße
Die 3 größten Krisen im Leben eines Mannes: Job weg, Frau weg, Kratzer im Lack.

Offline Hna71

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Hallo,

könnten wir die Hilfe für eine passende Formulierung in unserem speziellen Fall auch über den Bund der Energieverbraucher bekommen?

Wenn, dann würde ich gerne zu einem Anwalt gehen, der mit sowas schon Erfahrung hat. Wir hatten beim Notariat, wo wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben, mal nachgefragt, die kannten sich auf dem Gebiet nicht so aus. Kennst Du oder sonst jemand von Euch zufällig einen kompetenten Anwalt im Bonner Raum?

Vielen Dank und herzliche Grüße!


 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz